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§ 219a StGB: Ampel streicht Werbeverbot für Abtreibungen aus Strafgesetzbuch

Gespenstische Szenen: Nach der Abstimmung applaudieren SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linke stehend Abtreibungsärzten auf der Zuschauertribüne – Party geplant.
Marco Buschmann (FDP), Bundesminister für Justiz
Foto: Carsten Koall (dpa) | Marco Buschmann (FDP), Bundesminister für Justiz, spricht im Bundestag vor der Abstimmung über die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. +++ dpa-Bildfunk +++

Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Linksfraktion hat der Deutsche Bundestag heute Vormittag das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a StGB) aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Die Abgeordneten der Fraktionen von CDU/CSU und AfD stimmten dagegen. Enthaltungen gab es keine.

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Stehende Ovationen für Abtreibungsärzte auf Zuschauertribüne

Nach der Abstimmung erhoben sich die Abgeordneten der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Linksfraktion und applaudierten den wegen Verstoßes gegen das Werbeverbots für Abtreibungen verurteilten Ärzten um die Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel, die auf der Besuchertribüne des Bundestags Platz genommen und von dort aus die teilweise hochemotionelle Debatte verfolgt hatten.

Familienministerin Paus: „großartiger Tag für alle Frauen in diesem Land“

In deren Verlauf machten Rednerinnen der Ampelkoalition deutlich, dass die Streichung des § 219a StGB nur ein erster Schritt sein, dem die Abschaffung des Verbots von Abtreibungen folgen müssen.

Die SPD-Abgeordnete Tina Rudolph sprach als letzte Rednerin gar von einer „Stellvertreter-Debatte“, die um den § 219a geführt worden sei.

Zuvor hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) von einem „großartigen Tag für die Ärztinnen und Ärzte, aber vor allen Dingen für alle Frauen in diesem Land“ gesprochen. Die CSU-Politikerin Dorothee Bär warf SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP vor, dass das Lebensrecht des Kindes in ihren Überlegungen  keine Rolle  spiele und kritisierte, dass die Ampelkoalition, die Abschaffung des § 219a StGB mit einer Party feiern wolle. DT/reh

 

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