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Neues von der gefährlichsten Frau im Staat

Kristina Hänel im Bundestag: Die Anhörung zum geplanten Wegfall des Werbeverbots für Abtreibungen bot neben Erwartbaren auch interessante Einblicke.
Die Folgen im Fall Hänel sind längst absehbar.
Foto: Axel Heimken (dpa) | Die Folgen im Fall Hänel sind längst absehbar. Der § 219a StGB wird fallen und der § 218 wird folgen, wenn die Ampelkoalition nicht vorher auseinanderbricht.

Oft sind es letzte Sätze, die bleiben. Das war auch vergangenen Mittwoch bei der Öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag nicht anders. Einziger Tagesordnungspunkt: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) sowie zwei, das Werbeverbot betreffende Anträge der Unionsfraktion und der Fraktion „Die Linke“. Insgesamt elf Sachverständige hörten die Mitglieder des federführenden Rechtsausschusses und der mitberatenden Bundestagsausschüsse für Gesundheit sowie Familie, Frauen, Senioren und Jugend dabei an.

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