Oft sind es letzte Sätze, die bleiben. Das war auch vergangenen Mittwoch bei der Öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag nicht anders. Einziger Tagesordnungspunkt: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) sowie zwei, das Werbeverbot betreffende Anträge der Unionsfraktion und der Fraktion „Die Linke“. Insgesamt elf Sachverständige hörten die Mitglieder des federführenden Rechtsausschusses und der mitberatenden Bundestagsausschüsse für Gesundheit sowie Familie, Frauen, Senioren und Jugend dabei an.
Berlin
Neues von der gefährlichsten Frau im Staat
Kristina Hänel im Bundestag: Die Anhörung zum geplanten Wegfall des Werbeverbots für Abtreibungen bot neben Erwartbaren auch interessante Einblicke.