Oft sind es letzte Sätze, die bleiben. Das war auch vergangenen Mittwoch bei der Öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag nicht anders. Einziger Tagesordnungspunkt: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) sowie zwei, das Werbeverbot betreffende Anträge der Unionsfraktion und der Fraktion „Die Linke“. Insgesamt elf Sachverständige hörten die Mitglieder des federführenden Rechtsausschusses und der mitberatenden Bundestagsausschüsse für Gesundheit sowie Familie, Frauen, Senioren und Jugend dabei an.
Zwei Ärzte, zwei Einstellungen zum Leben
Nicht alle Sachverständigen waren live vor Ort. Per Video zugeschaltet wurden die Vorsitzende des Bundesverbands „pro familia“, Monika Börding sowie die Juraprofessoren Elisa Marie Hoven (Leipzig), Anna Katharina Mangold (Flensburg) und Michael Kubiciel (Augsburg). Persönlich erschienen im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses waren hingegen Valentina Chiofalo, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht an der FU Berlin und im Legal Team für „Doctors for Choice“, Inga Suchmann und Leonie Steinl vom „Deutschen Juristinnenbund“ sowie Natascha Sasserath-Alberti vom Kommissariat der Deutschen Bischöfe und Albrecht Weißbach Geschäftsführer der freikirchlichen Lebensrechtsorganisation „KALEB“ Mit der Direktorin der Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtsklinik und Lehrstuhlinhaberin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Universität Regensburg, Angela Köninger, und der Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel waren schließlich auch zwei Ärzte geladen. Eine, die oft sehr erfolgreich um das Leben ungeborener Kinder kämpft und eine, die es ihnen – sehr erfolgreich – nimmt.
Dass sich die Mehrheit der Sachverständigen für die Streichung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch aussprach, wunderte nicht. Schließlich wählen alle Fraktionen die Sachverständigen danach aus, wer ihrer jeweiligen Positionen am nächsten kommt und schicken sie analog zu den Mehrheitsverhältnissen im Parlament ins Rennen. Und weil mit SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linkspartei gleich vier Fraktionen den § 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen sehen wollen, vertraten denn auch sieben der elf Sachverständigen exakt diese Position.
Aus Strafe wir ein Recht
Obgleich das Ergebnis also von vorneherein feststand, förderte die Anhörung doch einige interessante Ergebnisse zu Tage. Anders als in den Reden der Vertreter der Ampelkoalition, in denen diese nahezu gebetsmühlenartig zu wiederholen pflegen, dass die Aufhebung des § 219a StGB „nichts, aber auch gar nichts“ (Bundesjustizminister Marco Buschmann) mit dem § 218 StGB zu tun habe, redeten die Sachverständigen in der Anhörung diesbezüglich Klartext. So machten etwa Börding, Chiofalo, Suchmann und Steinle unmissverständlich deutlich, dass die Streichung des § 219a StGB aus ihrer Sicht nicht nur „überfällig“, sondern auch nur ein „erster Schritt“ sein könne.
Am deutlichsten wurde dabei Chiofalo: „Der Missstand im Bereich der Versorgungslage weist nur auf ein grundlegendes Problem hin. Solange der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch über das StGB als Unrecht charakterisiert wird, wird die gesellschaftliche Tabuisierung aufrechterhalten. Statt auf Kriminalisierung und Stigmatisierung zu setzen, sollte der Schwangerschaftsabbruch im Kontext von reproduktiven Rechten verortet werden.“ Mit anderen Worten: Aus dem rechtswidrigen Abbruch einer Schwangerschaft, bei welcher der Staat auf Strafe verzichtet, wenn sich die Schwangere zuvor beraten ließ, soll ein Recht werden.
Hänel überrascht
Damit nicht genug, forderte die Juristin auch gleich den Wegfall weiterer, dem Lebensschutz dienenden Auflagen: „Vor dem Hintergrund eines menschenrechtsbasierten Zugangs“ seien etwa auch „die Beratungsverpflichtung sowie die dreitägige Wartefrist klar abzulehnen“.
Wenig überraschend war, dass das besondere Interesse der rund 40 Zuschauer, die die Anhörung verfolgten, Hänel galt. Jener Ärztin, die um eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen geradezu gebettelt hatte und die längst zur Gallonsfigur der Abtreibungslobby avancierte.
In ihrem Eingangsstatement, für das stellvertretende Ausschussvorsitzende Thorsten Lieb (FDP) jedem Sachverständigen vier Minuten eingeräumt hatte, sagte Hänel nichts, was ihre Mitstreiter vorher und nachher nicht eloquenter vorgebracht hätten. Nur der Schlusssatz hatte es in sich: „Mir als Ärztin, aus ethischem Handeln heraus, ist es wichtig, dass die medizinische Versorgung für Betroffene gewährleistet ist, und dass Kinder, die auf die Welt kommen, angenommen und geliebt sind.“
Arzt als gefährlichster Mensch im Staat
Man fühlte sich an ein Bonmot Christoph Wilhelm Hufelands (1762-1863) erinnert. Der Freimaurer und Illuminat, der zu den berühmtesten Ärzten des 19. Jahrhunderts zählt und von König Friedrich Wilhelm III. zum Direktor und „Ersten Arzt“ der Berliner Charité ernannt worden war, hatte 1806 in dem von ihm gegründeten „Neuen Journal der practischen Arzneykunde und Wundarzneykunst“ festgehalten: Der Arzt „soll und darf nichts anderes thun, als Leben erhalten; ob es ein Glück oder ein Unglück sey, ob es Wert habe oder nicht, das geht ihn nichts an. Und maßt er sich einmal an, diese Rücksicht in sein Geschäft aufzunehmen, so sind die Folgen unabsehbar und der Arzt wird der gefährlichste Mensch im Staat.“
Nun sind die Folgen im Fall Hänel längst absehbar. Der § 219a StGB wird fallen und der § 218 wird folgen, wenn die Ampelkoalition nicht vorher auseinanderbricht. Doch wenigstens widersprach in Gestalt der Direktorin der Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtsklinik der Universität Regensburg, der gefährlichsten Frau im Staate eine wahre Ärztin in nahezu allen Belangen. Man müsse sich davor hüten „zu denken, dass das System nicht funktioniert. Es funktioniert mit über 90.000 Abbrüchen in Deutschland.“ Es komme keine Frau in den Kreissaal, die keinen Mutterpass habe, alle hätten einen Frauenarzt, alle eine Vorsorge“, so Köninger. „Das Trennungsgebot zwischen Beratung und Durchführung des Abbruchs“ beseitige „Interessenskonflikte“ von Ärzten und schütze Frauen vor „Aktionismus“.
Ärzte im Abtreibungs-Dauerzustand
Ärzte lehnten die Durchführung von Abtreibungen nicht aus Angst vor dem § 219a ab, sondern auf „Basis von Wissen und Gewissen“. Frauenärzte hätten „täglich Einblick in die frühembryonale Entwicklung“. „Wir sehen mehr als einen Zellhaufen, schon in der 5. Schwangerschaftswoche und wir kommen tagtäglich in die Situation, dass wir unter Extrembedingungen Kindern Überleben überhaupt erst ermöglichen müssen“.
Niemand könne „von so einer Berufsgruppe“ erwarten, „dass sie mit gleicher Selbstverständlichkeit, anderen Kindern das Lebenspotential wegnimmt“. Für Frauen sei „der Abbruch ein singuläres Ereignis in ihrem Leben“. Für den Arzt sei es „ein Dauerzustand“. Hier komme eben auch „die Autonomie und das Selbstbestimmungsrecht des Arztes zum Ausdruck“. „Denn man bewirbt nur das, was auch für erstrebenswert hält.“ Noch so ein letzter Satz.
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