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Echte Einkommensteuerreform? „Wird kurzfristig wohl nicht funktionieren“

Wie viel Steuerentlastung ist in der Koalition noch möglich? CDU-Bundestagsabgeordneter Fritz Güntzler über Wahlversprechen, Kompromisse und die Grenzen weiterer Entlastungen.
Fritz Güntzler
Foto: Imago/Mike Schmidt | Fritz Güntzler ist Sprecher der Unionsfraktion im Finanzausschuss und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Finanzen.

Herr Güntzler, Sie fordern, die kalte Progression vollständig auszugleichen. Was ist das eigentlich, die kalte Progression?

Wenn ein Steuerpflichtiger über eine Gehaltserhöhung mehr verdient, beispielsweise wegen einer erhöhten Inflation und er dadurch einer höheren Grenzsteuerbelastung unterliegt, zahlt er mehr Steuern. Im Extremfall bekommt jemand eine Gehaltserhöhung, rutscht dadurch in eine höhere Grenzsteuerbelastung und ein erheblicher Teil der Gehaltserhöhung ist wieder weg. Das gilt insbesondere, wenn man die Sozialabgaben hinzurechnet.

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Ist der Verzicht auf den vollständigen Ausgleich der kalten Progression dann nicht eine verdeckte Steuererhöhung?

Das ist letztendlich eine versteckte Steuererhöhung. Mit dem jetzt vorliegenden Einkommensteuerreformgesetz werden untere und mittlere Einkommensgruppen entlastet. Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld werden erhöht. Damit entlasten wir in der Spitze um zehn Milliarden Euro. Eine Durchschnittsfamilie mit zwei Kindern wird nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums um rund 600 Euro entlastet. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Unser Ziel muss aber sein, die kalte Progression vollständig auszugleichen. Dabei geht es um sechs bis acht Milliarden Euro. Wir haben jedoch eine sehr prekäre Haushaltslage. 

Der Bund hat durch das Sondervermögen für Infrastruktur und die Lockerung der Schuldenbremse für bestimmte Ausgaben finanziellen Spielraum in historischer Größenordnung geschaffen. Warum fehlen nun einige Milliarden Euro für den Ausgleich der kalten Progression?

Weil wir zu Recht kein Sondervermögen und keine Bereichsausnahme für Steuern haben. Die Bereichsausnahme betrifft die Sicherheit. Das Sondervermögen ist dafür da, unsere Infrastruktur zu verbessern. Wenn wir einsparen wollen, um die kalte Progression auszugleichen, steht dafür nur der Kernhaushalt zur Verfügung.

Wo liegen dort die größten Ausgabensteigerungen?

In verschiedenen Bereichen, etwa bei den Personalkosten und im Sozialetat. Der Haushalt kommt jetzt ins Parlament. Dann müssen wir uns anschauen, wo wir noch herankommen. Das ist nicht einfach, weil viele für 2027 geplante Ausgaben bereits zugesagt und damit nicht mehr disponibel sind. Das ist eine  schwierige Operation.
Die Bundesregierung will erreichen, dass sich Arbeit und Leistung stärker lohnen.

Warum setzt die Entlastung von zehn Milliarden Euro aus Ihrer Sicht noch keinen ausreichenden Wachstumsimpuls?

Die zehn Milliarden Euro betreffen zunächst das, was wir aus verfassungsrechtlichen Gründen machen müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat immer gesagt, dass wir das Existenzminimum von der Besteuerung freistellen müssen. Deshalb erhöhen wir Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag. Es stellt sich ohnehin die Frage, ob die Einkommensteuer das richtige Instrument ist, um einen Wachstumsimpuls zu setzen. Für untere Einkommensgruppen ist oftmals gar nicht die Steuer entscheidend. 27 bis 28 Prozent der Erwerbstätigen zahlen keine Einkommensteuer, aber Sozialabgaben. Deshalb müssen wir die Sozialversicherungssysteme stabilisieren und dafür sorgen, dass die Beiträge stabil bleiben und am besten wieder sinken.

Sie haben gesagt, Steuersenkungen mit Steuererhöhungen zu finanzieren, sei der falsche Weg. Heißt das, die Unionsfraktion wird den geplanten Steuererhöhungen für hohe Einkommen nicht zustimmen?

Man kann volkswirtschaftlich darüber diskutieren, ob es klug ist, eine Entlastung auf der einen Seite durch eine Erhöhung auf der anderen Seite zu finanzieren. Die Dinge sind aber vereinbart. Der Koalitionsausschuss hat das am 1. Juli so entschieden. Von daher wird das so kommen.

Ist der neue Steuersatz von 47 Prozent für besonders hohe Einkommen mit dem Anspruch der Union vereinbar, Leistung und Unternehmertum stärker zu belohnen?

Zunächst bleibt der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent. Daneben gibt es die sogenannte Reichensteuer und nun einen weiteren erhöhten Steuersatz. Dieser greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro bei Einzelveranlagung beziehungsweise 560.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Das betrifft nicht die meisten Menschen in Deutschland. Ich halte das Gesamtkonzept für vertretbar, wenn wir parallel dafür sorgen, dass diese Steuererhöhung im unternehmerischen Bereich nicht durchschlägt. Dafür müssen wir die bestehenden steuerlichen Instrumente für Personengesellschaften verbessern.

Vor der Bundestagswahl hat die Union versprochen, die Steuern nicht zu erhöhen. Wie ist die Reform mit diesem Versprechen vereinbar?

Das sind Kompromisse. Sie sprechen von der CDU. Die SPD hat das nicht versprochen. Wenn ich auf das Wahlergebnis schaue, haben wir mit 28 Prozent die absolute Mehrheit knapp verfehlt. Das meine ich natürlich ironisch. Dann muss man Kompromisse eingehen. Dazu gehört auch der weitere erhöhte Steuersatz bei der sogenannten Reichensteuer. Dafür haben die Sozialdemokraten anderen Dingen zugestimmt, die ihnen schwergefallen sind. Das ist in einer Koalition ein Geben und Nehmen. CDU pur gibt es mit 28 Prozent nicht. Wenn Politik Ergebnisse liefern soll, muss man kompromissfähig sein.

Die Koalitionsspitzen haben sich auf das Gesamtpaket verständigt. Nun soll im parlamentarischen Verfahren bei der Einkommensteuer nachgebessert werden. Wie realistisch ist das?

Ich glaube, weder Sozialdemokraten noch Christdemokraten hätten etwas dagegen, wenn es uns gelänge, die kalte Progression vollständig abzubauen. Aber wenn wir dadurch acht Milliarden Euro weniger Steuern einnehmen, müssen wir acht Milliarden Euro einsparen. Im Koalitionsausschuss hat man dafür keine Lösung gesehen. Aber der Bundestag ist Haushaltsgesetzgeber. Deshalb werden wir uns das noch einmal anschauen. Wir werden das, was im Gesetzentwurf steht, nicht verschlechtern. Aber wir können versuchen, es zu verbessern. Ob das gelingt, kann ich Ihnen noch nicht sagen. Im Vorfeld des Koalitionsausschusses gab es bereits Arbeitsgruppen, die sich nicht verständigen konnten. Jetzt müssen wir sehen, ob wir einen neuen Versuch unternehmen. Das Ende ist offen.

Können Sie konkrete Bereiche nennen, in denen Sie einsparen wollen?

Nein, das machen wir nicht. Wir werden das intern in Ruhe bearbeiten, in unseren Fraktionsgremien besprechen und anschließend gemeinsam mit dem Koalitionspartner beraten. Man sollte das nicht vorher zerreden und keine roten Linien aufmalen.

Ist die Forderung nach weiteren Entlastungen ohne konkrete Einsparungsvorschläge dann nicht ungedeckt?

Ich fordere das nicht ohne Gegenfinanzierung. Ich sage, wir werden im parlamentarischen Verfahren versuchen, noch etwas zu erreichen, weil es sinnvoll wäre. Ich stelle mich nicht auf den Marktplatz und sage: Das muss jetzt kommen, egal wie es finanziert wird. Wenn die Bundesregierung ein Einsparvolumen von sechs bis acht Milliarden Euro gesehen hätte, hätte sie den vollständigen Ausgleich wahrscheinlich bereits vorgenommen. Wir sagen, vielleicht gibt es noch Möglichkeiten. Eine Forderung ohne Finanzierung macht keinen Sinn.

Rechnen Sie damit, dass die Reform den Bundestag mit einer spürbar höheren Entlastung verlässt?

Das weiß ich nicht. Ich habe im parlamentarischen Verfahren schon viel erlebt. Aber es ist der Wille der Finanz- und Haushaltspolitiker der CDU/CSU, mit aller Kraft daran zu arbeiten, noch etwas zu erreichen.

Sie sagen, Deutschland brauche eigentlich eine „komplette Tarifreform“ der Einkommensteuer. Wie müsste die aussehen?

Der Ausgleich der kalten Progression ist noch keine Reform. Wir müssten beispielsweise überlegen, ob wir die Tarifeckwerte für den Spitzensteuersatz nicht weiter nach rechts verschieben. Mittlerweile gilt man nach dem deutschen Steuerrecht bereits als Spitzenverdiener, wenn man ungefähr das 1,3-Fache des Durchschnittslohns verdient. In den 1960er-Jahren war es das 18-Fache. Da hat sich etwas entwickelt, weil die kalte Progression über Jahrzehnte nicht ausgeglichen und die Tarifeckwerte nicht angepasst wurden. Wir sehen deshalb erheblichen Handlungsbedarf. Der zweite Schritt wäre für mich, die kalte Progression vollständig auszugleichen. Wenn uns das gelingt, wäre der dritte Schritt eine tatsächliche Einkommensteuerreform. Aufgrund der haushalterischen Grenzen wird das kurzfristig aber wohl nicht funktionieren.


Der Interviewpartner sitzt seit 2013 im Deutschen Bundestag und ist Sprecher sowie Vorsitzender der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Bundeskanzler Friedrich Merz wollte ihn zum Verkehrsminister machen, doch er zog seine zunächst gegebene Zusage kurzfristig zurück.

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