Der Bestatterverband Rheinland-Pfalz gibt Entwarnung: Ein Jahr, nachdem in Rheinland-Pfalz das bundesweit liberalste Bestattungsgesetz in Kraft getreten ist, hat sich netto nicht viel geändert. Seit dem 27. September 2025 gibt es in dem Bundesland keine Friedhofspflicht mehr. Auch in Flüssen können Urnen bestattet werden. Liegt die entsprechende Totenfürsorgeverfügung vor, darf die Asche auch in Privatgärten verstreut oder in Teilen kreativ als Erinnerungsstück weiterverarbeitet werden – etwa als Diamantring oder auch Schallplatte. Die neuen Bestattungsformen lagen im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes allerdings bei unter zwei Prozent. Die traditionelle Friedhofsbestattung bleibt konkurrenzlos, wie eine Umfrage des ...
Letzter Wille oder letzte Provokation?
Ein Jahr nach der Liberalisierung des rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes hat sich netto nicht viel geändert. Dennoch ist Wachsamkeit angesagt.
