Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Inklusion

Die Würde der Arbeit gilt allen

Im Oberurseler Café „coffee, brownies & downies“ arbeiten Menschen mit Schwerbehinderung. Das privatwirtschaftliche Konzept verbindet gastronomischen Anspruch mit Inklusion.
Cafe-Team
Foto: coffe, brownies & downies | Die Gründer Max C. Luscher (r.) und Roland Braza (l.) mit ihrem Team des inklusiven Cafés coffee, brownies & downies.

Anstelle von Tischnummern verwendet das Café Tiersymbole. Gäste bestellen an der Kasse oder über einen QR-Code, die Kaffeemaschine lässt sich mit wenigen einfachen Schritten bedienen, und manche Positionen sind doppelt mit Mitarbeitern besetzt. Warum das so ist? Im Café „coffee, brownies & downies“ im hessischen Oberursel arbeiten Menschen mit und ohne Schwerbehinderung gemeinsam. Die für die Gastronomie untypischen technischen und organisatorischen Anpassungen erleichtern den Beschäftigten die Arbeit: Die Technik richtet sich nach den Menschen, die sie nutzen. Im Service, bei der Vorbereitung von Speisen und hinter der Theke übernehmen die Mitarbeiter feste Aufgaben, die ihren Fähigkeiten entsprechen.

Lesen Sie auch:

 

Das alles passiert aber, ohne den Betrieb in einen Schonraum zu verwandeln. Denn beim coffee, brownies & downies handelt es sich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das entsprechend ökonomisch geführt werden muss – bei gleichzeitiger sozialer und inklusiver Ausrichtung. Die Gründer Max C. Luscher und Roland Braza sind Väter schwerbehinderter Kinder. Ihre persönliche Erfahrung führte zu einem unternehmerischen Vorhaben, das Begegnung im gewöhnlichen gesellschaftlichen Leben ermöglicht. „Inklusion ist in Deutschland immer noch vor allem ein Thema der Betroffenen“, sagt Luscher. Viele Menschen hätten außerhalb von Familie und Freundeskreis kaum Kontakt zu schwerbehinderten Menschen. „Inklusion gehört ins Herz der Gesellschaft. Sie muss dort stattfinden, wo Menschen leben, arbeiten und ihre Freizeit verbringen.“

Die Würde des arbeitenden Menschen

Diese Forderung besitzt einen klaren christlichen Gehalt. Nach biblischem Verständnis gründet die Würde jedes Menschen in seiner Gottebenbildlichkeit. Gesundheit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit entscheiden nicht über sie. Paulus beschreibt die Gemeinde im ersten Brief an die Korinther als einen Leib und erklärt gerade die schwächer scheinenden Glieder für unentbehrlich. Damit erhält Verschiedenheit eine Bedeutung, die über Fürsorge hinausreicht. Menschen mit Behinderung erscheinen als handelnde Mitglieder einer Gemeinschaft, deren Fähigkeiten gebraucht werden. Die katholische Soziallehre verbindet diese Sicht ausdrücklich mit dem Recht auf Arbeit. Johannes Paul II. schrieb 1981 in „Laborem exercens“, es sei eine Verleugnung der gemeinsamen Menschennatur, zum gesellschaftlichen Leben und zur Arbeit allein voll leistungsfähige Menschen zuzulassen. Unternehmen, öffentliche Stellen und Verbände müssten Arbeitsmöglichkeiten schaffen, die den Fähigkeiten der jeweiligen Person entsprechen. Der wirtschaftliche Vorteil bleibt dabei der Würde des arbeitenden Menschen untergeordnet.

Auch der Katechismus verlangt, dass der Zugang zu Berufen Menschen mit Behinderung ohne ungerechte Benachteiligung offensteht. Papst Franziskus erinnerte 2024 daran, dass Menschen mit Behinderung im vollen Sinne Subjekte mit Rechten und Pflichten sind. Ihre Würde beruht auf dem Wert ihres Menschseins, selbst wenn sie wenig leisten können. Verletzlichkeit gehört nach seiner Darstellung zur menschlichen Natur und bezeichnet keine Sonderlage einer abgegrenzten Gruppe. Diese Lehre bindet die Kirche auch als Arbeitgeberin. Papst Leo XIV. ließ 2025 die Personalregeln des Heiligen Stuhls ändern. Eine Behinderung schließt seither die Eignung für eine Tätigkeit ausdrücklich nicht aus; wo es nötig ist, sollen geeignete Maßnahmen die Beschäftigung ermöglichen. Die Deutsche Bischofskonferenz mahnte noch im Mai, dass fehlende Barrierefreiheit und unzureichende Assistenz den Zugang zu Arbeit weiterhin erschweren. Leistungen zur Teilhabe dürften nicht als verzichtbarer Luxus behandelt werden.

Solidarität und Subsidiarität

Im Café in Oberursel entscheidet sich Inklusion zugleich an wirtschaftlichen Bedingungen. Viele Tätigkeiten lassen sich klar abgrenzen und wiederholen. Dennoch müssen unter Zeitdruck mehrere Arbeitsschritte koordiniert werden. Einige Beschäftigte brauchen dabei Unterstützung, weshalb zu bestimmten Zeiten eine zweite Person eingesetzt wird. Diese Besetzung erhöht die Kosten und wäre nach Luscher ohne öffentliche Förderung kaum finanzierbar. Er versteht die Förderung als Ausgleich für einen Aufwand, der entsteht, weil der Betrieb Arbeitsplätze für Menschen öffnet, deren Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiterhin selten ist.

Eine solche Förderung entspricht dem Zusammenspiel von Solidarität und Subsidiarität. Der Staat gleicht Nachteile aus, während ein privates Unternehmen Verantwortung übernimmt und seine Einnahmen überwiegend selbst erwirtschaftet. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Beschäftigung im privaten Sektor durch geeignete Maßnahmen und Anreize zu fördern. Sie versteht Arbeit als Recht auf einen frei gewählten Lebensunterhalt in einem offenen und zugänglichen Arbeitsmarkt.

Der gastronomische Anspruch bleibt deshalb entscheidend. Brownies, Waffeln und Frühstücksgerichte sollen überzeugen, der Kaffee entsteht gemeinsam mit einer Frankfurter Rösterei. „Unsere Gäste sollen kommen, weil ihnen der Kaffee schmeckt, die Speisen gefallen und sie sich gut bedient fühlen“, betont Luscher. Die Beschäftigten werden damit als Gastgeber und Kollegen ernst genommen. Ihre Arbeit besitzt einen erkennbaren Wert für den Betrieb und für die Gäste. Nach dem ersten Betriebsjahr beschäftigt das Unternehmen 17 Menschen, elf von ihnen sind schwerbehindert. Aus dem Café entstand inzwischen der Kaffeevertrieb „Die Inklusive Bohne“. Regelmäßige Bestellungen von Unternehmen helfen, die Arbeitsplätze dauerhaft zu finanzieren. Weitere Cafés sollen über Franchisepartner entstehen, doch die Förderbedingungen unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern.

Eine Frage der Gerechtigkeit

Das Oberurseler Modell löst die grundsätzlichen Probleme des Arbeitsmarktes nicht. Für manche Menschen bleibt eine Werkstatt ein passender und geschützter Ort, andere wünschen sich den Übergang in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis. Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie fordert daher Wahlmöglichkeiten und verlässliche Unterstützung auch für Menschen mit hohem Assistenzbedarf. Zugleich weist er darauf hin, dass ein wirklich inklusiver Arbeitsmarkt in Deutschland noch nicht besteht.

Berufliche Inklusion ist aus christlicher Sicht eine Frage der Gerechtigkeit. Arbeit ermöglicht Einkommen und Begegnung. Sie vermittelt zudem das Bewusstsein, für andere einen Beitrag zu leisten. Sie erschöpft sich dennoch nicht in messbarer Leistung. Ein inklusiver Betrieb macht sichtbar, dass Menschen unterschiedliche Fähigkeiten besitzen und gemeinsam an einer Aufgabe arbeiten können. Wo dies gelingt, lebt der Mensch als Person mit eigener Stimme und Verantwortung, die ihren Platz in der Gemeinschaft einnimmt.

Der Autor ist Germanist und Prorektor der Allensbach Hochschule (Konstanz). Er ist als Publizist und Berater tätig.

Jetzt die „Tagespost“ abonnieren und nichts mehr verpassen.

Themen & Autoren
Patrick Peters Caritas Johannes Paul II. Katechismus Leo XIV. Papst Franziskus Würde

Weitere Artikel

Die erste Enzyklika von Papst Leo XIV. hat für viel Aufsehen und große Begeisterung gesorgt. Eine Analyse mit Abstand.
06.08.2026, 21 Uhr
Sascha Vetterle

Kirche

Die unbegrenzte Vergebungsbereitschaft, die Jesus von seinen Jüngern einfordert, besagt nicht, dass die Sünde nicht so schlimm ist. Entscheidend ist Bekenntnis und Bitte des Schuldners.
12.09.2026, 21 Uhr
Ludger Schwienhorst-Schönberger 
Die Politik eskaliert. Die Kirche muss sich entscheiden, ob sie zu ihren klassische Waffen greift.
11.09.2026, 13 Uhr
Regina Einig
Welche Spielräume hat der Vatikan in der internationalen Gemeinschaft? Er muss sichtbar sein und bei Pastoralreisen Massen mobilisieren.
13.09.2026, 15 Uhr
Mariano Barbato