„Silber und Gold besitze ich nicht. Doch was ich habe, das gebe ich dir: Im Namen Jesu Christi, des Nazoräers, geh umher.“ Auf eine ähnliche Weise hätte der Apostel Petrus vermutlich auch jetzt auf die geplante Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes reagiert. Dieses fordert bald auch von privaten Anbietern – selbstverständlich auf „freiwilliger Basis“ – das Abbauen von Barrieren, so zum Beispiel einen rollstuhlgerechten Zugang zu Restaurants oder Bars. Doch welches Unternehmen wird sich freiwillig diese Kosten auferlegen? Man stelle sich nur einmal vor: Das Antreten einer Haftstrafe nach Maßgabe des Strafgesetzbuches wäre freiwillig.
Behindertengleichstellung? Danke auch für nichts!
Die gerade in erster Lesung im Bundestag debattierte Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes geht nicht weit genug. Zwischenruf eines Betroffenen.
