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Behindertengleichstellung? Danke auch für nichts!

Die gerade in erster Lesung im Bundestag debattierte Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes geht nicht weit genug. Zwischenruf eines Betroffenen.
Demonstration für Gleichstellung in Berlin
Foto: IMAGO/Christian Ditsch (www.imago-images.de) | 2024: Behinderte demonstrieren für mehr Teilhabe. Den Betroffenen geht das nun beratene Gesetz nicht weit genug.

„Silber und Gold besitze ich nicht. Doch was ich habe, das gebe ich dir: Im Namen Jesu Christi, des Nazoräers, geh umher.“ Auf eine ähnliche Weise hätte der Apostel Petrus vermutlich auch jetzt auf die geplante Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes reagiert. Dieses fordert bald auch von privaten Anbietern – selbstverständlich auf „freiwilliger Basis“ – das Abbauen von Barrieren, so zum Beispiel einen rollstuhlgerechten Zugang zu Restaurants oder Bars. Doch welches Unternehmen wird sich freiwillig diese Kosten auferlegen? Man stelle sich nur einmal vor: Das Antreten einer Haftstrafe nach Maßgabe des Strafgesetzbuches wäre freiwillig. Die Straftat bliebe für den Täter ebenso folgenlos wie nun die geplante Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes.

Diese Änderung ist nicht nur für Schwerbehinderte ein fatales Signal. Sie betrifft auch Mütter, die ein Kind mit Schwerbehinderung erwarten und somit schon vor der Geburt mit einer ausgrenzenden Umwelt konfrontiert sind. Als Lebensschützer bin ich sehr dankbar, dass es in unserem Land noch immer Parteien gibt, denen der Schutz des menschlichen Lebens in allen Lebensphasen ein wichtiges Anliegen ist. Doch es sind oftmals dieselben Parteien, die mit derselben Intensität nicht müde werden zu betonen, dass eine allgemeine Barrierefreiheit und die Integration von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt „zu teuer“ seien und dass Deutschland sich „dieses Sozialsystem nicht mehr länger leisten könne“. Nachdem sich Deutschland wochenlang die Vorsorge für einen gestrandeten Buckelwal durchaus leisten konnte, stellt sich mir die Frage, wie es denn sein kann, dass überhaupt ein Mensch als Kostenfaktor wahrgenommen werden kann.

Menschen nicht als Kostenfaktor wahrnehmen

Unmittelbar nach seiner Wahl 2013 mahnte Papst Franziskus in seinem Apostolischen Schreiben „Evangelii Gaudium“: „Diese Wirtschaft tötet.“ Doch mit Zwang allein lässt sich eine Änderung nicht durchführen. Um ein Umdenken auch bei Barbesitzern oder Restaurantbetreibern herbeizuführen, braucht es eine verstärkte Sichtbarkeit der Betroffenen. Ein schönes, aber auch sicher außergewöhnliches Beispiel hierfür sind die „Stillen Stunden“ für Menschen mit sensorischen Einschränkungen, die unter anderem in einigen Supermärkten in Düsseldorf angeboten werden. Hier wird auf grelles Licht sowie auf das Klingeln der Kasse oder auf Durchsagen usw. verzichtet. Diese „Stillen Stunden“ werden nicht nur von Betroffenen wohlwollend aufgenommen, sondern auch von Menschen, die nach einem stressigen Arbeitstag noch in Ruhe einkaufen möchten. Es wäre wünschenswert, wenn sich diese Angebote noch weiter herumsprächen. Dann gäbe es vielleicht auch mehr Nachahmer und noch weniger Supermärkte würden sich vor etwaigen Umsatzeinbußen fürchten.

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Es braucht nicht nur ein lebensbejahendes Sozialsystem, es braucht vor allem ein Wirtschaftssystem, das sich stets an der Würde des Menschen orientiert; es braucht eine Wirtschaft, die den Menschen nicht als Kostenfaktor wahrnimmt. Gesetze, die auf bloßer „Freiwilligkeit“ basieren, bleiben dagegen wirkungslos. Es braucht ein Gesetz, das Behinderte, wie es der Apostel Petrus getan hat, „an der rechten Hand fasst, um sie aufzurichten.“

Der Autor lebt selbst mit Einschränkungen und engagiert sich für Gleichstellungsfragen.

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