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SPD-Vorstoß nicht bei allen beliebt

Diese Debatte wird nie alt: Während die SPD große Vermögensübertragungen stärker erfassen und kleinere Nachlässe entlasten will, legt der BKU ein Gegenmodell vor.
Erbschaftsteuererklärung
Foto: imago stock&people via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Ein ewiges Thema: Schon mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Regelung der Erbschaftsteuer verworfen. 2026 steht die nächste Entscheidung an.

Die Reform der Erbschaftsteuer ist in Berlin wieder auf der Tagesordnung. Die SPD hat Mitte Januar 2026 ein Konzept vorgelegt, das kleinere und mittlere Nachlässe entlasten und sehr große Vermögensübertragungen häufiger tatsächlich erfassen soll. Zentral ist ein Lebensfreibetrag von einer Million Euro, aufgeteilt in 900.000 Euro für Erbschaften innerhalb der Familie und 100.000 Euro für Erbschaften von nicht oder entfernt verwandten Personen; selbst genutztes Wohneigentum soll ausgenommen bleiben. Zugleich will die SPD die bisherige Zehn-Jahres-Regel abschaffen, nach der sich Freibeträge durch wiederholte Schenkungen alle zehn Jahre neu nutzen lassen, und stattdessen lebenslang rechnen.

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