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SPD-Vorstoß nicht bei allen beliebt

Diese Debatte wird nie alt: Während die SPD große Vermögensübertragungen stärker erfassen und kleinere Nachlässe entlasten will, legt der BKU ein Gegenmodell vor.
Erbschaftsteuererklärung
Foto: imago stock&people via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Ein ewiges Thema: Schon mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Regelung der Erbschaftsteuer verworfen. 2026 steht die nächste Entscheidung an.

Die Reform der Erbschaftsteuer ist in Berlin wieder auf der Tagesordnung. Die SPD hat Mitte Januar 2026 ein Konzept vorgelegt, das kleinere und mittlere Nachlässe entlasten und sehr große Vermögensübertragungen häufiger tatsächlich erfassen soll. Zentral ist ein Lebensfreibetrag von einer Million Euro, aufgeteilt in 900.000 Euro für Erbschaften innerhalb der Familie und 100.000 Euro für Erbschaften von nicht oder entfernt verwandten Personen; selbst genutztes Wohneigentum soll ausgenommen bleiben. Zugleich will die SPD die bisherige Zehn-Jahres-Regel abschaffen, nach der sich Freibeträge durch wiederholte Schenkungen alle zehn Jahre neu nutzen lassen, und stattdessen lebenslang rechnen. In der Unternehmensnachfolge setzt die SPD auf eine Kombination aus Entlastung und Zahlungsstreckung. Dafür ist nach den bekannten Eckwerten ein zusätzlicher Freibetrag von fünf Millionen Euro vorgesehen; Stundungen von bis zu 20 Jahren sollen helfen, Steuerzahlungen aus laufenden Erträgen zu leisten.

Politisch öffnet das Vorhaben die klassische Konfliktlinie zwischen Steuergerechtigkeit und Standortargumenten. Aus Union und FDP kommt erwartungsgemäß deutlicher Widerspruch. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hält den Plänen entgegen, sie erzeugten zusätzliche Verunsicherung bei der Unternehmensnachfolge, und plädiert dafür, zunächst eine erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2026 abzuwarten. Jens Spahn erklärt, es gehe darum, „den Standort zu stärken“, und nannte die Debatte „zum falschen Zeitpunkt“. Markus Söder spricht von einer „Einladung zur Auswanderung“. Und FDP-Chef Christian Dürr bezeichnet den Vorstoß als „Kampfansage“ und warnt, die Erbschaftsteuer treffe „nicht die Großkonzerne“, sondern „die vielen Familienunternehmen“.

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Der niedersächsische SPD-Ministerpräsident Olaf Lies hingegen nennt das Konzept eine „gute Grundlage“ und verbindet es mit der Forderung, große private Vermögen müssten „ihren angemessenen Beitrag“ leisten; zugleich wirbt er für Augenmaß bei Familienunternehmen. Alexander Schweitzer, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, argumentiert ähnlich und verlangt eine Antwort auf als ungerecht empfundene Regeln, warnt aber vor negativen Folgen für Investitionen und Arbeitsplätze. Aber auch außerhalb der SPD wird das Konzept zum Teil grundsätzlich positiv bewertet. Der DIW-Steuerexperte Stefan Bach spricht von einer Bewegung „in die richtige Richtung“, weil Privilegien bei Firmen- und Immobilienübertragungen Vermögenskonzentration verstärkten; zugleich plädiert er für Stundung und Verrentung der Steuerlast bei Firmenübertragungen. Der DGB begrüßt den Vorstoß ebenso und wirft Unternehmensverbänden „Panikmache“ vor.

BKU: Flat Tax statt Verschonungslogik

Parallel zur SPD-Initiative meldet sich der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) mit einem eigenen Reformvorschlag zu Wort. Auch der Verband hält eine Neuordnung für notwendig, setzt jedoch andere Akzente. Unternehmen sollen nach BKU-Vorstellung mit einer planbaren Flat Tax von zehn Prozent rechnen können, die auf Antrag über zehn Jahre gestundet wird. Im Gegenzug soll für große Unternehmen die Verschonungsbedarfsprüfung entfallen. Neben der Flat Tax fordert der Verband lebenslange Freibeträge und eine Bewertung nach Verkehrswert. Der Entwurf soll die Steuer „einfacher, fairer und unternehmensfreundlicher“ machen; das geltende Erbschaftsteuerrecht bezeichnet der BKU als „unausgewogen und unfair“.

In einer Stellungnahme des BKU-Arbeitskreises Steuerrecht heißt es, die Regelungen seien „sehr komplex“ und „für Gestaltungen anfällig“. Als Beispiel nennt der Verband, dass sich „durch rechtzeitige Umschichtung des Vermögens oder durch eine vorgezogene Schenkung das vorhandene nicht begünstigte Vermögen künstlich vermindern“ lasse. Der BKU beschreibt einen Mechanismus, der aus Sicht der Kritiker die Belastungswirkung an der Spitze ausdünnt. Im Erbfall fehle es dann an nicht begünstigtem Privatvermögen, sodass es „letztlich zum Steuererlass“ komme, weil „fast ausschließlich begünstigtes Vermögen vererbt wird“. Daraus folge ein Befund, der die Gerechtigkeitsdebatte weiter antreibt: Die Steuersätze auf hohe Vermögen seien „oftmals geringer als auf niedrige Vermögen“.

Wie kann es weitergehen?

In den kommenden Monaten dürfte sich die Debatte an drei Punkten zuspitzen. Entscheidend wird sein, ob eine Reform Gestaltungsspielräume tatsächlich verengt und zugleich klare Regeln für lebenslange Freibeträge und Verkehrswerte setzt. Die zweite Nagelprobe liegt in der Unternehmensnachfolge: Stundungen müssen sich in Übergaben bewähren, also in Liquidität, Investitionen und Beschäftigung, besonders im Mittelstand. Hinzu kommt die juristische Robustheit, weil die Erbschaftsteuer regelmäßig verfassungsrechtlich überprüft wird. Politisch läuft alles auf eine Prioritätensetzung hinaus, die zwischen BKU-Ansatz und SPD-Linie vermittelt werden muss. Ob daraus ein Mehrheitsmodell wird, hängt auch davon ab, ob die Union über Kritik hinaus zu eigenen, tragfähigen Vorschlägen kommt.

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