Als der US-Supreme Court kürzlich die Entscheidung „Roe vs. Wade“ aus dem Jahr 1973 kippte und zurücknahm, war vielerorts zu lesen und zu hören, die konservative Mehrheit der Richter des Obersten Gerichtshof der USA, hätte den Amerikanerinnen ein Grundrecht gestohlen. US-Präsident Joe Biden sucht seitdem fieberhaft nach Möglichkeiten, ein „Recht auf Abtreibung“ in einem Bundesgesetz festzuschreiben. Eine Mehrheit des Europäischen Parlaments fordert die Aufnahme eines „Rechts auf Abtreibung“ in die „Charta der Menschenrechte der Europäischen Union“. Und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron plant gar, ein „Recht auf Abtreibung“ in die Verfassung der „Grande Nation“ aufzunehmen.
Aber kann es ein „Recht auf Abtreibung“ überhaupt geben? Und falls ja, was würde das eigentlich bedeuten? Fragen, denen Tagespost-Sonderkorrespondent Stefan Rehder in einem lesenswerten, ganzseitigen Essay für das Ressort „Glaube & Wissen“ in der kommenden Ausgabe dieser Zeitung (14. Juli) nachgeht.
Interessante Ergebnisse
Darin kommt der Bioethik-Experte, Journalist und Sachbuchautor zu interessanten Ergebnissen. Etwa dem, dass der Versuch, ein „Recht auf Abtreibung“ mit einem „Recht auf Privatheit“ zu begründen, „der Versuch der Eröffnung beziehungsweise Verteidigung eines rechtsfreien Raumes“ sei, „in dem Staaten das Gewaltmonopol privatisieren und Ärzte auf Wunsch der Eltern vom Tötungsverbot suspendieren“.
Die Tötung eines Menschen im Mutterleib sei überdies gar „keine private, sondern eine ganz und gar öffentliche Angelegenheit“. Denn wer meine, „entscheiden zu dürfen, ob ein anderer weiterleben darf“, bestreite die „Unverfügbarkeit des Lebens“ von Menschen durch ihresgleichen und erkläre damit „zugleich auch das Leben aller anderen“ prinzipiell „für antastbar“. DT/reh
Lesen Sie einen ganzseitigen Essay zur Frage, ob es denn ein Recht auf Abtreibung überhaupt geben könne in der kommenden Ausgabe der Tagespost.