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§218 StGB darf nicht gestrichen wreden

Eine Fachtagung in Berlin demonstriert, warum die Empfehlungen der Regierungskommission zum Schwangerschaftsabbruch keine Lösungen bieten.
Eine Frage der Abwägung? Schwangere Justitia und Paragraf 218
Foto: Sascha Steinach via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Eine Frage der Abwägung? Dann müsste aber das Lebensrecht des Kindes zumindest in einer der Wagschaalen liegen, nicht nur das Selbstbestimmungsrecht der Frau.

Seit nunmehr 75 Jahren sagt das Grundgesetz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" (Art. 1) und "Jeder hat das Recht auf Leben" (Art. 2). Alle Menschen stehen unter dem Schutz der Verfassung, auch ungeborene Kinder. Denn die von Menschen abstammenden Lebewesen sind in jeder Phase ihrer Entwicklung logischerweise ebenfalls Menschen. Jede Frau, die ein Kind geboren hat, weiß das, und jeder, der sich etwas bemüht, die vor- und nachgeburtliche Entwicklung des Menschen zu verstehen, kann das ebenfalls wissen. Kinder werden nicht vom Klapperstorch gebracht, sie wachsen und reifen als Lebewesen der Art "Mensch" im Mutterleib heran.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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