Seit nunmehr 75 Jahren sagt das Grundgesetz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" (Art. 1) und "Jeder hat das Recht auf Leben" (Art. 2). Alle Menschen stehen unter dem Schutz der Verfassung, auch ungeborene Kinder. Denn die von Menschen abstammenden Lebewesen sind in jeder Phase ihrer Entwicklung logischerweise ebenfalls Menschen. Jede Frau, die ein Kind geboren hat, weiß das, und jeder, der sich etwas bemüht, die vor- und nachgeburtliche Entwicklung des Menschen zu verstehen, kann das ebenfalls wissen. Kinder werden nicht vom Klapperstorch gebracht, sie wachsen und reifen als Lebewesen der Art "Mensch" im Mutterleib heran.
§218 StGB darf nicht gestrichen wreden
Eine Fachtagung in Berlin demonstriert, warum die Empfehlungen der Regierungskommission zum Schwangerschaftsabbruch keine Lösungen bieten.
