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Anuth: Ein Mitenscheiden wird es nicht geben

Unmut im Ausschuss: Der Tübinger Kirchenrechtler verwies auf die besondere Amtsverantwortung der Bischöfe und erinnerte an Weisungen des Heiligen Stuhls, nach denen es den geplanten Synodalen Rat nicht geben könne.
Synodaler Ausschuss: Bischöfe sind dazu aufgerufen, für die Unversehrtheit der Kirchengesetze Sorgen zu tragen
Foto: Deutsche Bischofskonferenz/Ewelina Sowa | Bischöfe sind dazu aufgerufen, für die Unversehrtheit der Kirchengesetze Sorgen zu tragen, sagte Kirchenrechtler Bernhard Anuth in Mainz.

Der ersten Euphorie zu Beginn der zweiten Versammlung des Synodalen Ausschusses wich die Ernüchterung: Bernhard Sven Anuth, Kirchenrechtler an der Universität Tübingen, sagte in seinem Vortrag „Perspektiven für einen Synodalen Rat. Eine kirchenrechtliche Einschätzung“: „Wenn es wirklich darum geht, eine kirchenrechtskonformes Gremium zu etablieren“, dann sollte man sich von dem Gedanken verabschieden, „hier etwas mitentscheiden zu dürfen“. 

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Das angeblich grüne Licht für den Synodalen Ausschuss von römischer Seite nannte er einen diplomatischen Zug. Das bedeute nicht, dass der Ausschuss eine rechtliche Grundlage hätte. Er gebe den Ausführungen seiner Kirchenrechtler-Kollegen Heribert Hallerman und Norbert Lüdecke Recht, die sich zu dem Thema auch geäußert haben. Deren Ausführungen seien „zutreffend“. 

Ohne Rom geht gar nichts

Weiter stellte Anuth fest: Wenn der Vatikan „in forma specifica“ erklärt habe, dass „weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den ,Synodalen Rat‘ auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten“, dann bedeute dies, dass jeder Versuch, es dennoch tun zu wollen, „kirchenrechtlich ungültig“ sei. Daran habe Rom im Februar 2024 nochmal erinnert.

Mit dem Schreiben vom Januar 2023 hätte zudem nicht nur die Kurienkardinäle ihre Sorgen mitgeteilt, wie der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, es gesagt habe — man nehme die Sorge der Kardinäle ernst und wolle Überlegungen dazu vertiefen —, sondern es sei auch die Sorge des Papstes. Im Klartext: „Ohne Rom geht gar nichts“, sagte Anuth ins gelegentliche unruhige Gemurmel hinein. In Rom werde entschieden, „ob ein Satzungsentwurf mit der Ekklesiologie und dem Kirchenrecht übereinstimme oder nicht“.

Synodalität muss sich in kirchliche Hierarchie und Verfasstheit einfügen

Eine Approbation der Satzung für den Synodalen Rat sei Anuth zufolge ausgeschlossen. Das habe Rom 2023 mit seiner Intervention deutlich gemacht. Der geplante Rat wolle aber jene neue Leitungsstruktur einführen, „die sich über die Bischofskonferenz stellt und diese zu ersetzen scheint“, die Rom aber nicht billige. 

Der Papst habe seine Meinung nicht geändert. Damit könne es den Synodalen Rat, „der hier vorbereitet werden soll, mit dem Apostolischen Stuhl nicht geben“.  Ob auch der Name Synodaler Rat verbrannt sei, bleibe abzuwarten. Faktum sei: „In der katholischen Kirche muss jeder synodale Vorgang“ sich in die kirchliche Hierarchie und Verfasstheit einfügen.

Es ist Zeit, sich ehrlich zu machen

Was den geplanten Synodalen Rat betreffe, sei der Moment gekommen, „sich ehrlich zu machen“. Aufgrund von römischen Vorbehalten werde es, wiederholte Anuth, „keine synodalen Räte geben, die beraten und entscheiden“, sondern es gebe einen Unterschied zwischen "decision making und decision taking". Es ließen sich  gute Beratungsgremien denken, sagte Anuth und plädierte für eine maximale Partizipation im Rahmen des Möglichen; auch gute Beratungsgremien seien „viel wert“. Als Beispiel nannte er das Rottenburger Modell. 

Die Entscheidungsbefugnis dagegen liege in der katholischen Kirche beim Bischof. Anuth wies auf die besondere Amtsverantwortung der Bischöfe hin. Bei der ganzen Frage gehe es um die „Sendung des Bischofs“, betonte er. Darum könne es auch keine Selbstbindung des Bischofs geben. Sie sei eben auch nur das, was sie sei: freiwillig. Und der Bischof könne jederzeit wieder davon zurücktreten. Bischöfe seien dazu aufgerufen, für die Unversehrtheit der Kirchengesetze Sorge zu tragen.

Verärgerte Widerreden und Einwürfe aus den Reihen der Synodalen reagierte Anuth gelassen. Mit Blick auf das, was kirchenrechtlich und von der Verfasstheit der Kirche möglich sei, könne er gewisse Hoffnungen nicht teilen. Das gelte im Übrigen auch in Bezug auf das römische Dokument „Fiducia Supplicans“: Die Synodale Birgit Mock hatte behauptet, der Papst habe mit dem Dokument eine Tür geöffnet; hier gehe die Praxis der Lehre voraus und so würde auch das Recht der Lehre folgen. Anuth widersprach: Der Papst habe damit die Segnungen von Homosexuellen, wie es auch Medien falsch dargestellt hätten, nicht erlaubt. 

Nicht in offene Konfrontation mit Rom gehen

Zum Schluss meldete sich dessen Kollege, der Kirchenrechtler Thomas Schüller aus Münster zu Wort. Kirchenrechtler täten alles, was möglich sei, sagte er und wehrte sich entschieden gegen empörte und wütende Angriffe auf Kanonisten. Unter anderem hatte die Franziskanerin Katharina Kluitmann während der Aussprache für ergebnisoffene Diskussionen geworben, auch wenn es ein Veto aus Rom geben sollte. Wörtlich sagte sie: „Wir dürfen nicht den Mund halten, nur weil wir vielleicht ein Nein kriegen.“

Der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl und der Aachener Bischof Helmut Dieser warnten davor, in eine offene Konfrontation mit Rom zu gehen. Sonst drohe das Vorhaben „Synodaler Ausschuss“ gegen die Wand zu fahren, so Gössl. Und Dieser bemerkte: „Ohne Bischof geht viel, ohne oder gegen ihn nicht." Es gehe darum, „den Willen Gottes zu erkennen“. Bischöfe müsste dem „Volk Gottes vorangehen“, sagte er. „Darum ringe ich.“ Der Schlussakkord kam von Schüller. Es sei nun mal Faktum: Die Entscheidung träfen „am Ende der Bischof und der Papst“.  DT/dsc

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