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Eine Jura-Professorin wider den Mainstream

„Gehsteigansprache“: Kölner Rechtswissenschaftlerin und Mitglied des Ethikrates kritisiert Bannmeilen und Abtreibungseinrichtungen.
Justitia und Schriftzug Gehsteigbelästigung
Foto: IMAGO/Sascha Steinach (www.imago-images.de) | Mit der Errichtung der Bannmeilen will die Bundesregierung verhindern, dass Frauen auf dem Weg zu einer Abtreibung oder zu Beratungsstellen, auf der Straße von Lebensrechtlern angesprochen werden.

Entgegen dem medialen Mainstream hat die Kölner Rechtswissenschaftlerin Frauke Rostalski die Pläne der Bundesregierung, Bannmeilen um Abtreibungskliniken und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zu errichten, kritisiert. Rostalski, Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln und Mitglied des Deutschen Ethikrates, äußerte sich dazu am Mittwoch in dem von der Internationalen Katholischen Zeitschrift „Communio“ betriebenen Podcast „Communicatio“.

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Mit der Errichtung der Bannmeilen will die Bundesregierung verhindern, dass Frauen auf dem Weg zu einer Abtreibung oder zu Beratungsstellen, die jene Scheine ausstellen, die laut Gesetz zu einer straffreien Abtreibung berechtigen, auf der Straße von Lebensrechtlern angesprochen werden, die sie für ein „Ja“ zu ihrem Kind gewinnen wollen. Die Bundesregierung stellt sich auf den Standpunkt, dadurch würden die Persönlichkeitsrechte von Schwangeren verletzt. Nach Ansicht von Rostalski würde durch ein solches Verbot jedoch die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit von Abtreibungsgegner eingeschränkt.

Das Verhältnis von Verletzlichkeit und Freiheit verschiebt sich

Die Jura-Professorin ist keine Aktivistin. Ihr geht es ganz grundsätzlich um die zunehmende Verschiebung des Spannungsverhältnisses von „Vulnerabilität“, also Verletzlichkeit, und Freiheit beziehungsweise Eigenverantwortlichkeit in unserer Gesellschaft. In ihrem Buch „Die vulnerable Gesellschaft. Die neue Verletzlichkeit als Herausforderung der Freiheit“ zeigt sie, wie ein erhöhtes Risikobewusstsein einiger zu Einschränkungen der Freiheit führt, von denen alle betroffen sind. Für den von Rostalski beobachteten Trend ist die „Gehsteigansprache“ nur ein, wenn auch sehr aktuelles Beispiel. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung kürzlich in Erster Lesung beraten.

Tatsächlich leuchtet es nicht ein, warum schwangere Frauen, die etwa nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen selbst in der Ausnahesituation einer unerwarteten Schwangerschaft derart autonom und selbstbestimmt seien, dass sie rational entschieden, ob ihnen das Austragen des Kindes zumutbar sei, vor einem Gesprächsangebot oder dem Anblick still betender Lebensrechtler bewahrt werden müssen. Warum muss eine Frau, die in der Lage ist, das vom Grundgesetz geschützte Lebensrecht des Kindes gegen ihre eigenen Belange und Ressourcen so sorgsam abzuwägen, dass sie die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtberatung nur als unzumutbare Gängelung durch den Staat betrachten könne, von demselben dann vor einer Ansprache Dritter auf der Straße geschützt werden?

Vulnerabilität wird „stark einseitig“ zugesprochen

Die Differenzierung, die Rostalski hier im Gespräch mit Benjamin Leven, Redaktionsleiter von „Communio Online“, vornimmt, sind klug, ausgewogen und bereichern die bisherige Debatte um weitere Facetten. In der Tat befände sich die Schwangere, die sich die Entscheidung sicher nicht leicht gemacht habe, „in einer verletzlichen Situation“. Allerdings seien Beleidigung, Nötigung und Verletzungen der körperlichen Integrität der Frau schon jetzt Straftaten, könnten also – im Falle eines Falles – auch so geahndet werden.

Vulnerabilität werde in der bisherigen Debatte aber „stark einseitig“ allein der Schwangeren zugeschrieben. Dabei müsste auch die noch viel größere Vulnerabilität des ungeborenen Kindes ebenfalls in den Blick genommen werden. Für das ungeborene Kind könnte die Gehsteigansprache „die letzte Chance“ sein, so Rostalski. Ein wichtiger Punkt, den wir gerne auch einmal andernorts – etwa Bundestag oder auch im gebührenfinanzierten Rundfunk – debattiert sähen.

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Stefan Rehder Bündnis 90/ Die Grünen Deutscher Bundestag Lebensrechtsbewegung Lebensschutz

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