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Nicht-Diskriminierung als oberstes Recht erklärt

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte spricht Religionsgemeinschaften das Recht ab, über die Eignung von Religionslehrern zu bestimmen.
Nicht-Diskriminierung vor Elternrechten
Foto: Henning Kaiser (dpa) | Der Oberste Gerichtshof Chiles bestätigte zunächst die Freiheit der katholischen Kirche, die Eignung von Religionslehrern selbst zu bestimmen. Der IACHR entschied jedoch anders.

Der „Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte“ (IACHR) hat kürzlich in einem Urteil der Nicht-Diskriminierung einer Religionslehrerin aufgrund ihrer lesbischen Lebenspraxis den Vorrang vor dem Recht einer Religionsgemeinschaft auf Feststellung der Eignung von Religionslehrern sowie vor dem Recht der Eltern auf eine ihren Überzeugungen entsprechende Erziehung ihrer Kinder eingeräumt.

Klage gegen die katholische Kirche in Chile

Der Fall „Pávez gegen Chile“ geht auf das Jahr 2007 zurück. Damals erfuhr die Bistumsleitung der chilenischen Diözese San Bernardo, dass die ehemalige Ordensschwester Sandra Pávez, die seit 22 Jahren an der Städtischen Schule Cardenal Antonio Samoré Religion unterrichtete, eine gleichgeschlechtliche Beziehung eingegangen war. Der zuständige Bildungsvikar des Bistums, René Aguilera Colinier, widerrief auf Anordnung des Bischofs, Juan Ignacio González Errázuriz, die „Missio canonica“ (kirchliche Beauftragung) für Sandra Pávez. Sie hatte die gleichgeschlechtliche Beziehung eingeräumt, und die seitens des Bistums angebotene psychologische und psychiatrische Therapie ausgeschlagen. 

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Der Widerruf erfolgte auf der Grundlage eines geltenden Erlasses des chilenischen Bildungsministeriums von 1983, der „den Religionsunterricht in Bildungseinrichtungen regelt“ und den Religionsgemeinschaften das Recht einräumt, zu entscheiden, wer an staatlichen Schulen das Fach Religion unterrichten darf. 

Sandra Pávez erhob Klage gegen die katholische Kirche in Chile, weil sie sich diskriminiert fühlte. Der Oberste Gerichtshof Chiles bestätigte jedoch die Freiheit der katholischen Kirche, die Eignung von Religionslehrern selbst zu bestimmen, sowie das Recht der Eltern, ihre Kinder von einem Religionslehrer unterrichten zu lassen, der in Übereinstimmung mit ihrem Glauben lebt. Darauf reichte Sandra Pávez gegen den Staat Chile Klage beim IACHR ein. 

Überkonfessionelles Bündnis für Religionsfreiheit

Unter Federführung der Chilenischen Bischofskonferenzen schlossen sich hochrangige Vertreter der katholischen, orthodoxen, anglikanischen, evangelikalen, muslimischen und jüdischen Religionsgemeinschaften zusammen, um beim IACHR einen „Amicus-Curiae-Schriftsatz“ (Sachverständigengutachten) einzureichen. Zentrale Aussage des Gutachtens: Ein Urteil zugunsten von Frau Pávez würde eine Verletzung des Rechts auf Religionsfreiheit bedeuten, weil es die Autonomie der Glaubensgemeinschaften in ihren moralischen und lehrmäßigen Werten sowie in deren Ausdruck durch Lehre beeinträchtigen würde. Darüber hinaus richteten mehr als 30.000 Personen eine gemeinsame Petition an den IACHR, in der sie ihn auffordern, das Recht der Eltern auf eine ihren Überzeugungen entsprechende Erziehung ihrer Kinder zu bestätigen.

Das von Sandra Pávez vorgelegte Sachverständigengutachten argumentierte demgegenüber, die Religionsfreiheit der katholischen Kirche habe Grenzen, die sich aus „den Interaktionen der Religionsgemeinschaften im öffentlichen Raum“, aus der „Gegenüberstellung des Rechts auf Religionsfreiheit mit anderen Rechten“ sowie aus den „Auswirkungen, die sich aus der Entwicklung der in den Gesellschaften umgesetzten Säkularisierungsregime ergeben“. Der Begriff der Religionsfreiheit dürfe letztlich nicht außerhalb jeglicher rechtlicher und gesellschaftspolitischer Abgrenzung verwendet werden. In dem Fall habe dies Auswirkungen für die psychologische, wirtschaftliche und emotionale Integrität einer Person. Der IACHR hat sich diese Argumentation zu Eigen gemacht. 

ADF: "Ein Schlag für Eltern und Religionsgemeinschaften"

Der IACHR stimmte zwar zu, dass Kinder und Eltern ein Recht auf Religionsunterricht haben und dass dieser in den staatlichen Schulunterricht integriert werden kann, um die Rechte der Eltern zu gewährleisten. Das Urteil breche – so die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International ¬– jedoch mit dem internationalen Konsens, der die Auswahl der Lehrer als festen Bestandteil der Autonomie der Religionsgemeinschaften anerkenne. Die Entscheidung könnte unmittelbare Auswirkungen auf die Mehrheit der Kinder auf dem Kontinent haben, die ihre Ausbildung in staatlichen Schulen erhalten.

Robert Clarke, stellvertretender Direktor von ADF International: „Dies ist ein Schlag für Eltern und die Religionsgemeinschaften, denen sie angehören. Das Urteil untergräbt ihr Recht zu entscheiden, wer in ihrem Namen konfessionellen Religionsunterricht erteilt und ihre Kinder in diesem Glauben erzieht. Die Entscheidung steht nicht im Einklang mit dem Völkerrecht, das die Autonomie von Religionsgemeinschaften eindeutig schützt.“

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