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BGH-Urteil: Antisemitische Plastik an Wittenberger Stadtkirche kann bleiben

Antisemitische Plastik an der Wittenberger Stadtkirche kann bleiben. Gemeinde will Kurs der Distanzierung fortsetzen.
Bundesgerichtshof urteilt zu antijüdischem Relief
Foto: Hendrik Schmidt (dpa) | Eine als „Judensau“ bezeichnete Schmähplastik ist an der Stadtkirche zu sehen. Im Rechtsstreit verkündete der Bundesgerichtshof heute sein Urteil.

Die antisemitische Plastik an der Wittenberger Stadtkirche muss nicht entfernt werden. Dieses Urteil hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gefällt. Die Richter sahen es laut Agenturberichten als erwiesen an, dass durch eine Bodenplatte und einen Schrägaufsteller mit Erläuterung in Nähe des Reliefs das einstige „Schandmal“ in ein „Mahnmal“ umgewandelt worden sei. Dies würde als Distanzierung genügen. Ein jüdischer Kläger hatte die Abnahme des Reliefs aus dem 13. Jahrhundert gefordert, das er als diffamierend empfindet. 

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Distanzierung

Der evangelische Stadtkirchenpfarrer Alexander Garth reagierte erleichtert auf das Urteil. Er will zusammen mit der Gemeinde den Kurs der Distanzierung fortsetzen. „Wir müssen hier als Christen eine klare Botschaft gegenüber dem jüdischen Volk geben. Wir müssen etwas dagegensetzen, das lauter spricht als dieses Schandmal“, wird Gerth von epd zitiert.

Die im Volksmund als „Judensau“ bezeichnete Plastik an der Kirche, die gemeinhin als „Mutterkirche der Reformation“ gilt, zeigt zwei Juden, die an den Zitzen eines Schweines saugen. Eine als Rabbiner erkenntliche Figur blickt dem Tier unter Hebung des Schwanzes in den After. Es wird geschätzt, dass sich in Europa 50 weitere ähnliche Abbildungen an Kirchen befinden. DT/ mit Material von dpa/epd/ KNA.

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