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Rom: Synodaler Prozess „kirchenrechtlich nicht zulässig“

Ein Gutachten des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte kommt zu einem für die deutschen Bischöfe vernichtenden Urteil: Eine deutsche Synode könne nicht die universal gültige kirchliche Lehre ändern.
Vatikan contra deutsche Bischöfe
Foto: Arne Dedert (dpa) | Kardinal Marx werde den Brief sowie das Gutachten nutzen und in der kommenden Woche in Rom Gespräche führen, in denen etwaige Missverständnisse ausgeräumt werden sollen, so DBK-Pressesprecher Kopp.

Während die Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) in diesen Tagen über das weitere Vorgehen für den „Synodalen Weg“ beraten, scheint eine Konfrontation mit dem Vatikan immer wahrscheinlicher. In einem jetzt publik gewordenen Schreiben an den DBK-Vorsitzenden, Kardinal Reinhard Marx, erklärte Rom den von den deutschen Bischöfen angestrebten „verbindlichen synodalen Prozess“ für „kirchenrechtlich nicht zulässig“.

Laien drohten die Bischöfe zu majorisieren

In dem Schreiben, das bereits auf den 4. September datiert ist und dieser Zeitung vorliegt, weist der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, darauf hin, dass die Pläne für den „Synodalen Weg“ mit den Richtlinien übereinstimmen müssten, die Papst Franziskus im Juni in seinem Brief „An das pilgernde Volk Gottes in Deutschland“ festgelegt habe. Eine deutsche Synode, so Ouellet, könne nicht die universal gültige kirchliche Lehre ändern.

Kardinal Ouellet fügte dem Schreiben an Marx auch ein vierseitiges Gutachten des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte bei, der von der Bischofskongregation eingeschaltet worden war. Darin mahnt der Rat, dass die Laien die Bischöfe zu majorisieren drohten und über Fragen entscheiden wollten, über die eine Teilkirche keine Entscheidungskompetenz besitze.

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Keine nationale Synode, sondern Teilkirchenrat

Der voraussichtlich im Dezember beginnende „Synodale Weg“ will sich mit den vier Themenblöcken „Macht, Partizipation, Gewaltenteilung“, der kirchlichen Sexualmoral, der priesterlichen Lebensform sowie Frauen in kirchlichen Ämtern befassen. Dazu heißt es im Gutachten des Rates für die Gesetzestexte: „Es ist klar ersichtlich, dass diese Themen nicht nur die Kirche in Deutschland sondern die Weltkirche betreffen, und – mit wenigen Ausnahmen – nicht Gegenstand von Beratungen oder Entscheidungen einer Teilkirche sein können, ohne dagegen zu verstoßen, was der Heilige Vater in seinem Brief ausdrückt.“

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die deutschen Bischöfe keine nationale Synode planten, sondern einen Teilkirchenrat. Dies sei jedoch nur mit der expliziten Genehmigung Roms erlaubt. „Wenn die Deutsche Bischofskonferenz zu der Überzeugung gelangt sein sollte, dass ein Teilkirchenrat einberufen werden muss, sollte sie der Vorgehensweise folgen, die das Kirchenrecht vorsieht, um zu einer bindenden Beratung zu kommen.“

DBK-Pressesprecher Kopp: Statuten bereits überarbeitet

Im Unterschied zu einer Synode stellt ein Rat ein Bischofstreffen dar, das vom Vatikan mit dem Recht ausgestattet ist, Gesetze für die Kirche eines bestimmten Landes oder einer Region zu erlassen.

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Die Deutsche Bischofskonferenz reagierte heute auf den Brief und das Gutachten aus dem Vatikan: In einer Stellungnahme weist DBK-Pressesprecher Matthias Kopp darauf hin, dass das Gutachten des Päpstlichen Rats lediglich die Entwurfsfassung der Statuten für den "Synodalen Weg" vom Juni thematisiere, jedoch nicht die im Juli und nach der Sitzung des Ständigen Rats im August fortgeschriebene Fassung. Diese beinhalte einige Textpassagen nicht mehr, auf die sich das Gutachten beziehe. 

Zudem weist Kopp darauf hin, dass Kardinal Marx bereits Kontakt mit Ouellet, dem Präfekten der Bischofskongregation aufgenommen habe. "Er wird den Brief sowie das Gutachten nutzen und in der kommenden Woche in Rom Gespräche führen, in denen etwaige Missverständnisse ausgeräumt werden sollen." Außerdem werde sich die Herbst-Vollversammlung der deutschen Bischöfe Ende September in Fulda mit dem Schreiben befassen.

DT/mlu

Die Hintergründe zu diesem Thema finden Sie in der Wochenausgabe der Tagespost.

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