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„Nicht zwischen Christus und Kirche trennen"

Der Kirchenrechtler Markus Graulich kritisiert das Arbeitspapier „Gemeinsam am Tisch des Herrn".
Kommunionempfang
Foto: Sebastian Gollnow (dpa) | Kirchenrechtler Markus Graulich wendet sich gegen Bestrebungen, die Interkommunion im Vorfeld des Ökumenischen Kirchentags 2021 als theologisch angemessene Form der Ökumene darzustellen.

Der Kirchenrechtler Markus Graulich SDB, Untersekretär im Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte, hat sich gegen Bestrebungen gewandt, die Interkommunion im Vorfeld des Ökumenischen Kirchentags 2021 als theologisch angemessene Form der Ökumene darzustellen. Gegenüber der Tagespost wandte er sich gegen das Arbeitspapier „Gemeinsam am Tisch des Herrn“, das der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologie im September 2019 veröffentlicht hat.

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Der Unterschied zwischen Abendmahl und Eucharistie 

Angesprochen auf gegenseitig ausgesprochene Einladungen zur Eucharistie, fragte der Salesianer: „Meinen wir wirklich dasselbe, wenn wir von Abendmahl und Eucharistie sprechen? Der Glaube an die wirkliche Wandlung der Gaben von Brot und Wein in Leib und Blut Christi, die in der Eucharistie geschieht, ist doch sehr verschieden von der Vorstellung der Gegenwart des Herrn im evangelischen Abendmahl. Gerade der Glaube an die Transsubstantiation und die bleibende Gegenwart des Auferstandenen Christus in den eucharistischen Gestalten ist kennzeichnend für das katholische Verständnis, das deshalb auch die Anbetung außerhalb der heilige Messe kennt. All das wird in dem Papier aber nicht ausreichend gewürdigt.“

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Kritisch bewertete Graulich auch die Aussage der Gemeinsamen Erklärung, die Einladung Christi zum Mahl überschreite die konfessionellen Grenzen und Grenzziehungen, die der sichtbaren Einheit der Christenheit im Wege stünden. Zwar sei auch aus Sicht des katholischen Glaubens Christus der Einladende. Doch werde diese Einladung deshalb von der Kirche ausgesprochen und die Eucharistiefeier von einem Priester geleitet, dessen Weihe und Sendung auf Christus zurückweise.

Wörtlich erklärte er: „Gerade bei der Eucharistiefeier kann man nicht zwischen Christus und Kirche trennen, wie dies das zitierte Votum insinuiert. Zudem ist zu bedenken, dass die Eucharistiefeier nicht nur Mahl und Tischgemeinschaft ist, sondern auch Gedächtnis des Todes und der Auferstehung Christi, Seines Erlösungsopfers für uns. Christus hat der Kirche das Sakrament der Eucharistie anvertraut und ihr damit auch die Vollmacht gegeben, Kriterien für die Zulassung zur Teilnahme an der Eucharistie festzulegen. Das tut schon der Apostel Paulus und die frühe Kirche hat sehr deutliche Grenzen gezogen.“

DT/reg

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Redaktion Evangelische Kirche Jesus Christus Kirchenrechtler Markus Graulich Paulus von Tarsus Ökumenischer Kirchentag

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