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Weitere Dubia: Papst antwortet Duka

Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene sei in Einzelfällen und nach guter Abwägung möglich, so der Vatikan.
Blick auf die Petersdomkuppel
| Der Entscheidung zum oder gegen einen Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen muss ein Prozess der Unterscheidung vorausgehen, heißt es in der Antwort aus Rom.

Nicht nur die Dubia von fünf Kardinälen im Vorfeld der Weltsynode haben den Vatikan erreicht, auch der emeritierte Prager Erzbischof, Kardinal Dominik Duka, hatte sich im Juli an Rom gewandt, und zwar mit Fragen zum Kommunionempfang für zivil geschiedene und wiederverheiratete Katholiken. Darauf hat das Dikasterium für die Glaubenslehre, wie diverse Medien berichten, nun geantwortet. 

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Die Antwort stützt sich im Wesentlichen auf das päpstliche Schreiben „Amoris laetitia“ von 2015. Darin eröffnete Papst Franziskus bereits die Möglichkeit des Zugangs zu den Sakramenten der Versöhnung und der Eucharistie, wenn es in konkreten Fällen „Einschränkungen gibt, die die Verantwortung und die Schuld mildern“. Allerdings räumt er nun ein, dass einer solchen Entscheidung ein Prozess der Unterscheidung und Abwägung durch priesterliche Begleitung vorausgehen müsse. Damit erweitert Papst Franziskus die Linie seiner Vorgänger, die einen Kommunionempfang nur unter der Bedingung der Enthaltsamkeit zugelassen haben.

Priester sollen das "mütterliche Antlitz der Kirche" zeigen

Im aktuellen Antwortschreiben auf das Dubium des Prager Erzbischofs erläutert der neue Glaubenspräfekt, Kardinal Víctor Manuel Fernández, der das Antwortschreiben gemeinsam mit Papst Franziskus unterzeichnet hat, dass betroffene Personen seelsorglich von Priestern zu begleiten seien. Das sei deren Verantwortung, wie „Amoris laetitia“ betone — ein „Dokument des ordentlichen päpstlichen Lehramtes…, dem alle den Gehorsam des Verstandes und des Willens entgegenbringen sollen“. 

Darin habe Papst Franziskus erklärt, dass es der Priester sei, der „den Menschen aufnimmt, ihm aufmerksam zuhört und ihm das mütterliche Antlitz der Kirche zeigt, indem er seine rechte Absicht und seine gute Absicht, sein ganzes Leben in das Licht des Evangeliums zu stellen und die Liebe zu üben, willkommen heißt“.

Begleitung in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche 

Der Priester müsse das Gewissen des Betroffenen begleiten und „durch die Leitlinien der Kirche erleuchten“, damit es sich bilden könne und der Begleitete fähig würde, zu bewerten und ein Urteil zu fällen, „das ausreicht, um die Möglichkeit des Zugangs zu den Sakramenten zu erkennen“.  Wünschenswert sei zudem, „dass der Ordinarius einer Diözese bestimmte Kriterien festlegt, die den Priestern in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche bei der Begleitung und Unterscheidung von Geschiedenen in einer neuen Verbindung helfen können“. 

Die Betroffenen seien ihrerseits dazu aufgerufen, „sich vor Gott zu stellen und ihm sein Gewissen mit seinen Möglichkeiten und Grenzen zu offenbaren“ sowie ihre Bereitschaft zum Kommunionempfang zu beurteilen. Dieser Abwägungs- und Unterscheidungsprozess müsse jedoch „nicht notwendigerweise mit den Sakramenten“ enden, sondern könne auch „auf andere Formen der Integration in das Leben der Kirche ausgerichtet sein“, wie einer stärkeren Präsenz in der Gemeinde, der „Teilnahme an Gebets- oder Reflexionsgruppen“ oder der „Beteiligung an verschiedenen kirchlichen Diensten“.

Unterschied zu Johannes Paul II. und Benedikt XVI.

In der Antwort verweist das Glaubensdikasterium zudem auf die Orientierungshilfe für Priester, die die Bischöfe der Seelsorge-Region Buenos Aires im September 2016 als Erläuterung zu „Amoris laetitia“ veröffentlicht hatten. Duka hatte sich auf diesen Text bezogen als er fragte, ob die Antwort von Papst Franziskus auf die Frage der Pastoralabteilung derselben Diözese Buenos Aires als eine Bestätigung des ordentlichen Lehramtes der Kirche angesehen werden könne. Dies hat Rom bestätigt.

Sowohl diese Handreichung als auch „Amoris laetitia“ seien als "authentisches Lehramt" zu verstehen und folgten der Linie der vorangegangenen Päpste, jedoch mit dem Unterschied, dass sowohl Papst Johannes Paul II. als auch Benedikt XVI. als Bedingung die Enthaltsamkeit genannt haben. Papst Franziskus halte, so Fernandez, „den Vorschlag der vollen Enthaltsamkeit für die Geschiedenen und Wiederverheirateten in einer neuen Verbindung aufrecht, räumt aber ein, dass es Schwierigkeiten geben kann, sie zu praktizieren, und erlaubt daher in bestimmten Fällen, nach angemessener Unterscheidung, die Spendung des Sakraments der Versöhnung, auch wenn man der von der Kirche vorgeschlagenen Enthaltsamkeit nicht treu sein kann“.  DT/dsc

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