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Vatikan veröffentlicht Erklärung zur Menschenwürde

Der Vatikan behandelt in seiner neuen Erklärung klassische Menschenrechtsverletzungen wie Abtreibung und Euthanasie, geht aber auch auf Leihmutterschaft und Gender-Theorie ein.
Vatikan veröffentlicht „Dignitas infinita“
Foto: IMAGO/Evandro Inetti (www.imago-images.de) | Das Dokument des Dikasteriums für die Glaubenslehre trägt den lateinischen Titel „Dignitas infinita“ (Unendliche Würde) und thematisiert mehrere „schwere Verstöße gegen die Menschenwürde“, die Papst Franziskus ...

Der Vatikan hat am Montag seine schon länger angekündigte Erklärung zur Menschenwürde veröffentlicht. Das Dokument des Dikasteriums für die Glaubenslehre trägt den lateinischen Titel „Dignitas infinita“ (Unendliche Würde) und thematisiert mehrere „schwere Verstöße gegen die Menschenwürde“, die Papst Franziskus bereits während seines Pontifikats immer wieder angeprangert hatte. Den Anlass für das Dokument gab der 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im vergangenen Dezember.

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Die Erklärung, die in deutscher Übersetzung gut 20 Seiten umfasst, behandelt klassische Menschenrechtsverletzungen wie Abtreibung, Euthanasie und Menschenhandel. Ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben nimmt der Text jedoch auch weitere Aspekte in den Blick, die aufgrund aktueller gesellschaftlicher, politischer oder kultureller Entwicklungen von Relevanz sind, wie etwa Armut, Migration, Krieg, Leihmutterschaft oder auch die Gender-Theorie. Auch die Todesstrafe wird als „Verletzung der unveräußerlichen Würde jedes Menschen“ angeführt.

Abtreibung wird ausführlich behandelt

Ausführlich widmet sich die Erklärung dem Thema Abtreibung. Ungeborene Kinder seien „die Schutzlosesten und Unschuldigsten von allen, denen man heute die Menschenwürde absprechen will, um mit ihnen machen zu können, was man will, indem man ihnen das Leben nimmt und Gesetzgebungen fördert, die erreichen, dass niemand das verbieten kann“, zitiert das Dokument Papst Franziskus. Die Verteidigung des ungeborenen Lebens setze die Überzeugung voraus, „dass ein menschliches Wesen immer etwas Heiliges und Unantastbares ist, in jeder Situation und jeder Phase seiner Entwicklung“. In Bezug auf den heiligen Papst Johannes Paul II. heißt es: „Unter allen Verbrechen, die der Mensch gegen das Leben begehen kann, weist die Vornahme der Abtreibung Merkmale auf, die sie besonders schwerwiegend und verwerflich machen.“

Die Kirche wende sich auch gegen die Praxis der Leihmutterschaft, „durch die das unermesslich wertvolle Kind zu einem bloßen Objekt wird“, führt die vom Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre, Kardinal Victor Manuel Fernández, unterzeichnete Erklärung weiter aus. Die Praxis der Leihmutterschaft verletze in erster Linie die Würde des Kindes: Der legitime Wunsch, ein Kind zu bekommen, könne nie in ein „Recht auf ein Kind“ umgewandelt werden, „das die Würde des Kindes selbst als Empfänger der freien Gabe des Lebens“ nicht respektiere. Gleichzeitig verletze Leihmutterschaft auch die Würde der Frau, „die dazu gezwungen wird oder sich aus freien Stücken dazu entschließt, sich ihr zu unterwerfen“.

An der „Gender-Theorie“, so heißt es in dem Dokument, hebe die Kirche „entscheidende Kritikpunkte“ hervor. Das Dokument zitiert Papst Franziskus, der der Gender-Theorie eine zentrale Rolle unter den „ideologischen Kolonisierungen“ zusprach. Die Gender-Theorie sei „sehr gefährlich“, da sie „mit ihrem Anspruch, alle gleich zu machen, die Unterschiede auslöscht“. Die Kirche erinnere daran, so das neue Vatikan-Schreiben, „dass das menschliche Leben in all seinen Bestandteilen, körperlich und geistig, ein Geschenk Gottes ist, von dem gilt, dass es mit Dankbarkeit angenommen und in den Dienst des Guten gestellt wird“. Über sich selbst verfügen zu wollen, wie es die Gender-Theorie vorschreibe, bedeutet nichts anderes, „als der uralten Versuchung des Menschen nachzugeben, sich selbst zu Gott zu machen“.

Missverständnisse hinsichtlich des Begriffs der Menschenwürde

Das Dokument geht auch auf Missverständnisse hinsichtlich des Begriffs der Menschenwürde ein, die dessen Bedeutung verfälschten: So würden manche den Ausdruck „persönliche Würde“ dem der „Menschenwürde“ vorziehen, „weil sie unter einer Person lediglich ,ein vernunftbegabtes Wesen‘ verstehen“. Würde und Rechte würden die Anhänger einer solchen Definition aus der Fähigkeit zu Erkenntnis und Freiheit ableiten, mit der nicht alle Menschen ausgestattet sind. „Das ungeborene Kind hätte demnach keine persönliche Würde, ebenso wenig wie ein unselbstständig gewordener alter Mensch, oder jemand mit einer geistigen Behinderung“, kritisiert das Vatikan-Schreiben.

Die Kirche bestehe dagegen auf der Tatsache, „dass die Würde jeder menschlichen Person, gerade weil ihr untrennbar verbunden, ,jenseits aller Umstände‘ bleibt und ihre Anerkennung in keiner Weise von der Beurteilung der Fähigkeit zu Erkenntnis und zu freiem Handeln einer Person abhängen kann“.

Der Auflistung unterschiedlicher Verstöße gegen die Menschenwürde geht eine Darstellung von grundlegenden Prinzipien und theoretischen Annahmen voraus. So nimmt das Dokument eine vierfache Unterscheidung im Verständnis von Würde vor: die ontologische Würde, die sittliche Würde, die soziale Würde und schließlich die existenzielle Würde. Die wichtigste davon sei die ontologische Würde, „die der Person als solcher allein durch die Tatsache zukommt, dass sie existiert und von Gott gewollt, geschaffen und geliebt ist“.

Gleiche Würde aller Menschen

Die Kirche, so heißt es in dem Text, verkünde die gleiche Würde aller Menschen, unabhängig von ihren Lebensumständen und ihren Eigenschaften. Diese Verkündigung beruhe auf der dreifachen Überzeugung, dass die Würde des Menschen der Liebe seines Schöpfers entspringe, in ihrer ganzen Fülle offenbart wurde, „als der Vater seinen Sohn sandte, der die menschliche Existenz bis ins Innerste annahm“ und zudem die Auferstehung Christi einen weiteren Aspekt der menschlichen Würde offenbare.  DT/mlu

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