Papst Leo XIV. hat die Bedeutung der Liturgie für das Leben der Kirche hervorgehoben und vor eigenmächtigen Veränderungen gewarnt. In seiner Katechese bei der Generalaudienz am Mittwoch betonte der Papst, liturgische Reformen müssten in der kirchlichen Tradition verwurzelt bleiben und dürften die kirchliche Gemeinschaft nicht gefährden.
Leo XIV. verwies auf die Enzyklika „Mediator Dei“ von Papst Pius XII. Dieser habe die Kirche als „lebendigen Organismus“ beschrieben, der wachse und sich auch in seiner Liturgie entfalte sowie zeitbedingten Umständen anpasse, jedoch stets „unter Wahrung der Unversehrtheit ihrer Lehre“. In „völliger Kontinuität mit diesem Grundsatz“ habe auch das Zweite Vatikanische Konzil in der Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“ betont, es sei Pflicht der Kirche, „sich in besonderer Weise auch um die Erneuerung und die Förderung der Liturgie zu sorgen“.
Zudem habe die Liturgiekonstitution angestrebt, „jene Einrichtungen, die dem Wandel unterworfen sind, den Bedürfnissen unseres Zeitalters besser anzupassen“, sagte Leo XIV. Ziel von „Sacrosanctum Concilium“ sei es gewesen, „den Gläubigen den Zugang zu den Gnaden der heiligen Liturgie“ zu erleichtern. Dabei müsse man „die gesunde Tradition glücklich bewahren und doch dem berechtigten Fortschritt den Weg öffnen“.
Leo XIV. warnte davor, Tradition und Fortschritt gegeneinander auszuspielen. Er zitierte dabei Papst Benedikt XVI., der in einer Ansprache an die Mitglieder des Päpstlichen Liturgischen Instituts Sant’Anselmo im Jahr 2011 erklärt habe: „Nicht selten werden Tradition und Fortschritt auf ungeschickte Weise miteinander in Gegensatz gebracht.“ Tradition sei keine starre Größe, sondern eine lebendige Wirklichkeit, die Entwicklung einschließe.
Nutzen für Kirche muss erkennbar sein
Der Papst betonte, dass liturgischer Fortschritt nur dann rechtmäßig sei, wenn er in der authentischen Tradition wurzele. Das Konzil unterscheide in der Liturgie zwischen einem Teil, „der unveränderlich ist, weil von göttlicher Einsetzung“, und Teilen, „die dem Wandel unterworfen sind“. Diese könnten „im Laufe der Zeiten geändert werden oder müssen es sogar“, wenn einzelne Elemente der inneren Natur der Liturgie weniger entsprächen oder nicht mehr zeitgemäß seien. Auch seien liturgische Reformen an Bedingungen geknüpft. Änderungen dürften nur erfolgen, wenn ein wirklicher Nutzen für die Kirche erkennbar sei und neue Formen organisch aus dem Bestehenden hervorgingen.
Das „konziliare Lehramt“ lade dazu ein, „eine Verunsicherung der Gläubigen zu vermeiden“, erklärte der Papst. Zugleich halte es jeden davon ab, „in der Liturgie eigenmächtig etwas hinzuzufügen, wegzulassen oder zu ändern“. Der von der Liturgiekonstitution geforderte Fortschritt gefährde die kirchliche Gemeinschaft „keineswegs“, sondern wolle sie vielmehr „festigen und fördern“.
Leo XIV. ermutigte zudem „alle, die Gottesdienste vorbereiten“ und insbesondere Priester, die liturgischen Texte und Ordnungen der Kirche treu zu beachten. Dieser Respekt entspringe einer inneren Haltung der Offenheit und des Vertrauens auf Gott sowie der Treue gegenüber der Gemeinschaft der Kirche. DT/jna
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