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Oster: Verwundert über Benedikt-Erklärung zu Missbrauchsgutachten

Er frage sich, wie die Stellungnahme des emeritierten Papstes entstanden sei, so der Passauer Bischof. Benedikt habe er als „grundehrlichen Menschen“ kennengelernt.
Bischof Stefan Oster ist verwundert über Benedikt-Erklärung zu Missbrauchsgutachten
Foto: Alessandra Tarantino (AP) | Oster betonte auch, dass die Kirche seit Jahren „fortwährend und tiefgreifend“ an Maßnahmen arbeite, „die all das einerseits aufarbeiten, andererseits aber es zukünftig verhindern sollen“.

Der Passauer Bischof Stefan Oster hat mit Verwunderung auf die Stellungnahme des emeritierten Papstes Benedikt XVI. zum Münchner Missbrauchsgutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) reagiert. Gegenüber der „Passauer Neuen Presse“ erklärte Oster am Dienstag, er frage sich, „wie diese 82-seitige Stellungnahme, die seine Unterschrift trägt, entstanden ist“. Er habe Benedikt als „grundehrlichen Menschen“ kennengelernt, so Oster. Seinen bischöflichen Wahlspruch „Mitarbeiter der Wahrheit“ sein zu wollen, nehme dieser sehr ernst.

Oster: Menschliches und institutionelles Versagen

Generell äußerte Oster im Blick auf das Gutachten Kritik am Umgang der Kirche mit Missbrauchsfällen. „Natürlich ist solch ein menschliches und institutionelles Versagen durch nichts zu rechtfertigen“, so der 56-Jährige. Insbesondere beklagte er die Tatsache, dass die Betroffenen in der Vergangenheit so wenig im Blick gewesen seien. Gleichzeitig betonte er, dass die Kirche seit Jahren „fortwährend und tiefgreifend“ an Maßnahmen arbeite, „die all das einerseits aufarbeiten, andererseits aber es zukünftig verhindern sollen“.

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Der emeritierte Papst hatte am Montag eine wesentliche Aussage in seiner Stellungnahme zum Münchner Missbrauchsgutachten korrigiert. In einer Erklärung seines Privatsekretärs Erzbischof Georg Gänswein, die dieser gegenüber der Tagespost sowie der „Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) abgab, schreibt Gänswein, Benedikt wolle klarstellen, „dass er, entgegen der Darstellung im Rahmen der Anhörung, an der Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 teilgenommen hat“.

Die gegenteilige Angabe in der 82-seitigen ausführlichen Stellungnahme sei „objektiv falsch“ gewesen. Benedikt wolle betonen, so Gänswein, „dass dies nicht aus böser Absicht heraus geschehen ist, sondern Folge eines Versehens bei der redaktionellen Bearbeitung seiner Stellungnahme war“. Wie es dazu kam, werde der emeritierte Papst in einer noch ausstehenden Stellungnahme erklären.

Lesen Sie ausführliche Hintergründe zum Münchner Missbrauchsgutachten in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

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