Im Februar versammeln sich die deutschen Bischöfe zu ihrer Frühjahrsvollversammlung. Nachdem Bischof Georg Bätzing auf eine erneute Kandidatur für den Vorsitz der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) verzichtet hat, steht die Wahl seines Nachfolgers an. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Bischofskonferenz und zum Ablauf der Wahl im Überblick.
Was ist die Deutsche Bischofskonferenz?
Bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) handelt es sich um einen Zusammenschluss der katholischen Bischöfe in Deutschland. Sie dient dem Austausch und der Koordination zu kirchlichen Themen und tagt zweimal im Jahr in der Vollversammlung. Die Organe der DBK sind die Vollversammlung, der Ständige Rat, der Vorsitzende und die bischöflichen Kommissionen.
Wann und wo findet die nächste Vollversammlung statt?
In diesem Jahr findet das Treffen vom 23. bis 26. Februar in Würzburg statt.
Was ist der DBK-Vorsitzende?
Der Vorsitzende ist der Leiter der Vollversammlung und des Ständigen Rats. Seine Aufgabe ist es, die Bischofskonferenz nach außen – also gegenüber Gesellschaft und Staat – zu vertreten. Er ist jedoch dabei an Beschlüsse der Vollversammlung und des Ständigen Rats gebunden.
Wie oft wird der DBK-Vorsitzende gewählt?
Der Vorsitzende wird in der Regel alle sechs Jahre gewählt. Eine Neuwahl kann aber nicht nur nach Ablauf der regulären Amtszeit des DBK-Vorsitzenden stattfinden, sondern auch bei dessen Rücktritt.
Was ist das Besondere an der nächsten Wahl?
Eigentlich hätte Georg Bätzing bei der kommenden Wahl noch einmal antreten können, da eine Wiederwahl zum DBK-Vorsitzenden einmal möglich ist. Der Bischof von Limburg hätte also seine Amtszeit auf insgesamt zwölf Jahre verlängern können. Doch Bätzing hat am Montag angekündigt, dass er nicht noch einmal für den Vorsitz kandidieren wird.
Wer kann DBK-Vorsitzender werden?
Gewählt werden kann nur ein Diözesanbischof, der die Altersgrenze von 75 Jahren noch nicht erreicht hat. Wegen dieser Grenze kommt beispielsweise der Magdeburger Bischof Gerhard Feige nicht als zukünftiger Vorsitzender infrage. Er wird im November 75 Jahre alt und muss spätestens dann dem Papst seinen Rücktritt anbieten. Zudem können die an der Vollversammlung teilnehmenden Weihbischöfe zwar auch wählen, aber nicht gewählt werden. Sie haben also nur ein aktives Wahlrecht. Bei der diesjährigen Wahl kommen aufgrund der genannten Einschränkungen sowie der Vakanzen in den Bistümern Eichstätt und Münster von den voraussichtlich 59 Teilnehmern der Vollversammlung 25 Bischöfe für den Vorsitz infrage.
Wie läuft die Wahl ab?
Genau wie alle anderen Wahlen der DBK ist die Wahl des Vorsitzenden geheim und erfolgt durch Abstimmung aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Vollversammlung. Die Bischöfe können einen Kandidaten vorschlagen, indem sie dessen Namen auf ihren Stimmzettel schreiben. Um die Wahl zu gewinnen, benötigt ein Kandidat eine Zweidrittelmehrheit. Kommt diese beim ersten Wahlgang nicht zustande, wird noch einmal gewählt. Danach – also ab dem dritten Wahlgang – ist nur noch eine einfache Mehrheit nötig. In der Praxis kann es durchaus zu einigen Wahlgängen kommen: Beispielsweise waren bei der Wahl von Kardinal Reinhard Marx im Jahr 2014 sogar vier Wahlgänge nötig.
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