Die deutschen Bischöfe werden sich nicht geschlossen an einem künftigen synodalen Gremium auf Bundesbene beteiligen: In einem Brief an das Präsidium des synodalen Ausschusses vom 19. Mai, der dieser Zeitung vorliegt, widersprechen die vier (Erz-)Bischöfe Gregor Maria Hanke (Eichstätt), Rudolf Voderholzer (Regensburg), Stefan Oster (Passau) und Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln) einem entsprechenden Beschluss des synodalen Ausschusses vom 10. Mai. „Hier beschließt ein Gremium, welches keinerlei kirchenrechtliche Kompetenz für sich in Anspruch nehmen kann, dass alle Diözesanbischöfe Deutschlands, also auch wir, in einem künftigen Gremium Mitglieder sein sollen", so die Bischöfe. Dies nähmen sie „mit Verwunderung zur Kenntnis“ und bitten darum, „künftig deutlich zu machen, dass dem ,synodalen Ausschuss‘ lediglich 23 Diözesanbischöfe angehören“. Dem synodalen Ausschuss liege ein Beschluss der Synodalversammlung des Synodalen Wegs zugrunde, „der von sich aus keine Rechtsverbindlichkeit hat".
Der synodale Ausschuss hatte zuvor in einer Pressemitteilung erklärt, er habe beschlossen, dass in einem künftigen synodalen Gremium „alle Mitglieder des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz und ebenso viele Mitglieder des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) vertreten sein" sollten.
In ihrem Schreiben an Bischof Georg Bätzing, den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), und die Vorsitzende des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, betonen die vier (Erz-)Bischöfe, sie würden sich „weder als Mitglied noch als Träger des synodalen Ausschusses" betrachten und seien es „de iure auch nicht". Der Ausschuss werde getragen vom ZdK und einem dafür gegründeten Verein einiger Bistümer in Deutschland, so die Bischöfe weiter, die sowohl die Finanzierung des Synodalen Ausschusses als auch die Teilnahme am selbigen verweigert hatten.
Erinnerung an römische Stoppschilder
Des Weiteren weisen die vier Bischöfe noch einmal auf deutliche Weisungen aus Rom hin: Am 21. Juli 2022 habe der Vatikan erklärt, dass der Synodale Weg „nicht befugt ist, die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten“. Am 23. Januar 2023 hätten mehre Kurienkardinäle in einem Brief deutlich gemacht, „dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den ‚Synodalen Rat‘ auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten.“
Diese Aussagen habe Papst Franziskus am 10. November 2023 bekräftigt, indem er in einem weiteren Brief darauf hinwies, „dass bereits die Konstituierung eines ,synodalen Ausschusses‘ zur Vorbereitung eines nationalen Beratungs‐ und Entscheidungsgremiums“ mit dem vorherigen Brief, der er spezifischer Form approbiert habe, untersagt worden sei. Er wiederholte, dass ein solcher Ausschuss gemäß der im Beschlusstext umrissenen Form „mit der sakramentalen Struktur der katholischen Kirche nicht in Einklang zu bringen“ sei.
Auch Anfang 2024 kam ein unter anderem vom jetzigen Papst, dem damaligen Kardinal Robert Prevost, unterzeichnetes Schreiben aus Rom, das wiederum unmissverständlich darauf hinwies, dass „der synodale Ausschuss kirchenrechtlich nicht legitimiert ist und die Deutsche Bischofskonferenz dessen Trägerschaft nicht übernehmen kann", so die vier Bischöfe weiter. Daran ändere auch die Duldung der Mitarbeit von Bischöfen an der Arbeit dieses Gremiums nichts, die bei dem Gespräch mit Vertretern der Römischen Kurie am 22. März 2024 erzielt wurde. Auf Grundlage dieser und weiterer „Stoppschilder“ des Heiligen Stuhls würden sie die Arbeiten des „synodalen Ausschusses“ an der Vorbereitung eines nationalen synodalen Gremiums als nicht zielführend betrachten.
Schließlich erklärten die Bischöfe in ihrem Brief, „weiterhin alles daran setzen" zu wollen, „die römische Synodalität in unseren Bistümern zu fördern“, vor allem durch „Dialog, gemeinsames Hören auf den Heiligen Geist, freimütiges Sprechen, Beratung, geschützte Räume und Strukturen für Beratungsprozesse“ sowie durch die „Vergewisserung der gemeinsamen Grundlagen in Glaube und Lehre der Kirche und die Überzeugung, dass die gemeinsame Feier der Eucharistie ,Quelle und Höhepunkt‘ nicht nur des christlichen Lebens im Allgemeinen, sondern gerade auch Quelle und Höhepunkt echter katholischer Synodalität ist“. DT/dsc
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