Die spanische Bischofskonferenz hat ein „lehrmäßiges Schreiben“ über den Gewissensvorbehalt bei der Mitwirkung an der aktiven Sterbehilfe und der Abtreibung veröffentlicht. Damit reagieren die Bischöfe „auf einen Prozess der Verabschiedung von Gesetzen, in denen menschliches Leben ernsthaft ungeschützt ist“, sowie auf die zunehmenden Schwierigkeiten bei der Ausübung der „Verweigerung aus Gewissensgründen durch diejenigen, die sich weigern, an diesen Praktiken mitzuwirken“.
Letzte Quelle der Menschenrechte
Das Papier erinnert an die Verpflichtung der Christen, „jede direkte materielle oder formale Zusammenarbeit mit Handlungen zu vermeiden, die das Recht auf Leben verletzen“ sowie „jede Handlung zu vermeiden, die als Zusammenarbeit, und sei es auch nur indirekt, damit ausgelegt werden könnte“.
Letzte Quelle der Menschenrechte sei „nicht im bloßen Willen der Menschen, im Staat oder der öffentlichen Gewalt zu suchen, sondern im Menschen selbst und in Gott, seinem Schöpfer“. An erster Stelle stehe „das Recht auf Leben von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende“, das „die Rechtswidrigkeit aller Formen der Abtreibung und der Euthanasie nach sich zieht“. Dazu komme ebenfalls das Recht auf Religionsfreiheit.
Individualismus, der keine ethischen Grenzen akzeptieren will
In den letzten Jahrzehnten habe sich indes ein neuer Begriff der Menschenrechte durchgesetzt, der „von einem Individualismus geprägt ist, der keine ethischen Grenzen akzeptieren will“. Als „Rechte“ würden nun Verhaltensweisen anerkannt, „die in Wirklichkeit Ausdruck subjektiver Wünsche sind“ – was sich auf die kürzlich in Spanien verabschiedete Sterbehilfe, aber auch auf die Gender-Ideologie bezieht.
Die Würde des Gewissens verlange, „dass sich seine Entscheidungen stets an moralischen Grundprinzipien orientieren, die einen universellen Wert besitzen“. Über die „Funktion des Staates“ heißt es: „In ihrem Dienst am Gemeinwohl müssen die Staatsorgane die Autonomie des Einzelnen respektieren, so dass sie ihm zu keinem Zeitpunkt verbieten dürfen, sich eine eigene Meinung zu Fragen zu bilden, die das Leben der Gesellschaft betreffen.“
Verpflichtung, sich Gesetzen zu widersetzen
Das Schreiben zitiert den Katechismus der katholischen Kirche (Nr. 2242): „Der Bürger hat die Gewissenspflicht, die Vorschriften der staatlichen Autoritäten nicht zu befolgen, wenn diese Anordnungen den Forderungen der sittlichen Ordnung, den Grundrechten des Menschen oder den Weisungen des Evangeliums widersprechen“ sowie Johannes Pauls II. Evangelium vitae Nr. 73: Kein menschliches Gesetz dürfe sich anmaßen, Abtreibung und Euthanasie für rechtmäßig zu erklären: „Gesetze dieser Art rufen nicht nur keine Verpflichtung für das Gewissen hervor, sondern erheben vielmehr die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen.“
Schließlich geht das Dokument auch auf in der Politik tätige Katholiken ein: Weil sie Leben schützen sollten, seien sie verpflichtet, sich entgegensetzten Gesetzen zu widersetzen. Sollte aber nicht möglich sein, bestehende Gesetze aufzuheben, dürften sie Vorschläge unterstützen, „die darauf abzielen, den Schaden dieser Gesetze zu begrenzen und so die negativen Auswirkungen im Bereich der Kultur und der öffentlichen Moral zu verringern.“ DT/jg
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