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Rom entscheidet Kommunionstreit

Eucharistie für Nicht-Katholiken: Papst und Glaubenskongregation geben der Minderheit von sieben Bischöfen recht. Von Guido Horst
Kelch mit Wein bei der Kommunion
Foto: Harald Oppitz (KNA) | Ein Gläubiger nimmt bei der Austeilung der Kommunion in einem Gottesdienst am 25. April 2017 in der Kapelle des Priesterseminars Sankt Georgen in Frankfurt den Weinkelch entgegen.

Der Kommunionstreit innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz ist entschieden. In einem Schreiben hat der Präfekt der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Ladaria SJ, der Position der sieben Bischöfe, die in Rom Einspruch gegen die Pastorale Handreichung zur Zulassung eines nicht-katholischen Ehepartners zur Eucharistie angemeldet hatten, recht gegeben. Der von Papst Franziskus gegengezeichnete Brief, der dieser Zeitung vorliegt, trägt das Datum vom 25. Mai 2018, ist auf Deutsch abgefasst, richtet sich an den Konferenzvorsitzenden Reinhard Kardinal Marx und ging auch an die Gruppe von deutschen Bischöfen, die am 3. Mai in der fraglichen Angelegenheit ein Gespräch in der Glaubenskongregation geführt hatten: Kardinal Rainer Maria Woelki sowie die Bischöfe Genn, Wiesemann, Voderholzer und Feige.

Wie der Glaubenspräfekt schreibt, sei der Papst „zur Auffassung gekommen“, dass die pastorale Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz („Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“) „nicht zur Veröffentlichung reif ist“. Die wesentlichen Gründe seien: „Es handelt sich bei der Frage der Kommunionszulassung von evangelischen Christen in konfessionsverschiedenen Ehen um ein Thema, das den Glauben der Kirche berührt und von weltkirchlicher Relevanz ist.“ Außerdem habe diese Frage „Auswirkungen auf die ökumenischen Beziehungen zu anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die nicht zu unterschätzen sind“. Zudem kündigt die Glaubenskongregation eine noch nachzureichende Präzisierung an: „Das Thema betrifft das Recht der Kirche“, schreibt Ladaria, „vor allem die Auslegung von can. 844 CIC“.

Weil es diesbezüglich in manchen Teilen der Kirche offene Fragen gibt, wurden die zuständigen Dikasterien des Heiligen Stuhls bereits beauftragt, eine baldige Klärung dieser Fragen auf weltkirchlicher Ebene herbeizuführen. Insbesondere scheint es angebracht, das Urteil über das Vorliegen einer ,drängenden schweren Notlage’ dem Diözesanbischof zu überlassen“. Das heißt, die Glaubenskongregation zieht den Fall an sich und wird mit dem Papst über weitere Bestimmungen entscheiden. Abschließend schreibt der Glaubenspräfekt, es sei dem Papst „ein großes Anliegen, dass in der Deutschen Bischofskonferenz der Geist der bischöflichen Kollegialität lebendig bleibt“. Wie das Zweite Vatikanum unterstrichen habe, „können in unserer Zeit die Bischofskonferenzen vielfältige und fruchtbare Hilfe leisten, um die kollegiale Gesinnung zu konkreter Verwirklichung zu führen“.

DT

Eine ausführliche Berichterstattung zur Entscheidung im Kommunionstreit finden Sie in der kommenden Ausgabe der "Tagespost" vom 07. Juni.

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