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Papst: Bischöfe nicht mehr zuständig für Alte Messe

Für die alte Messfeier von neugeweihten Priestern und die Messe in Pfarrkirchen braucht es jetzt eine päpstliche Sondergenehmigung, heißt es in einem päpstliches Dekret.
Motu proprio „Traditionis custodes“ nur noch mit Papsterlaubnis
Foto: IMAGO/Vatican Media (www.imago-images.de) | Das Motu proprio „Traditionis custodes“ von Papst Franziskus hatte 2021 die Möglichkeiten zur Feier der Messe im alten Ritus bereits erheblich eingeschränkt.

Für die alte Messfeier von neugeweihten Priestern und die Messe in Pfarrkirchen braucht es jetzt eine päpstliche Sondergenehmigung. Das geht aus einem Dekret hervor, das der Vatikan am Dienstag veröffentlichte. Demnach entzieht Papst Franziskus den Diözesanbischöfen der katholischen Weltkirche die Zuständigkeit für die Genehmigung von Messen in der alten lateinischen Form.

Nur noch mit Papsterlaubnis in Pfarrkirchen

Das sogenannte Reskript fasst nach Angaben von „Vatican News“ zwei entsprechende Festlegungen des Motu proprio „Traditionis custodes“ vom 16. Juli 2021 genauer: Ausnahmegenehmigungen für alte Messfeiern in Pfarrkirchen und für die Errichtung von entsprechenden Personalpfarreien könne nur noch der Papst erteilen. Ebenso verhalte es sich für die Sondererlaubnis einzelner Priester, sofern sie nach dem 16. Juli 2021 geweiht wurden und die Messe in der alten Form zelebrieren möchten.

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Laut dem Dokument handle es sich in beiden Fällen um Ausnahmen „die in besonderer Weise dem Apostolischen Stuhl vorbehalten sind“, berichtet „Vatican News“. Daher seien die Bischöfe verpflichtet, den Heiligen Stuhl um Genehmigung zu ersuchen: „Sollte ein Diözesanbischof in den beiden oben genannten Fällen Dispensen gewährt haben, ist er verpflichtet, das Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung zu informieren, das die einzelnen Fälle beurteilen wird.“

„Traditionis custodes“

Das Motu proprio „Traditionis custodes“ von Papst Franziskus hatte 2021 die Möglichkeiten zur Feier der Messe im alten Ritus bereits erheblich eingeschränkt. Mit den nun veröffentlichten Ausführungsbestimmungen kann der Vatikan zudem viele Bischöfe Sondergenehmigungen wieder entziehen: Diözesanbischöfe, die diesbezügliche Zugeständnisse ohne das Placet aus Rom gemacht haben, sind nun dazu verpflichtet, die Erlaubnis nachträglich einzuholen.

In vielen Ländern der Weltkirche, in Südamerika und Europa, konnten manche Pfarreien, in denen die Messe nach altem Ritus gefeiert wird, in den vergangenen Jahren beachtlichen Zulauf verzeichnen. Papst Benedikt XVI. hatte die Feier der Alten Messe 2007 weltweit ohne besondere Auflagen wieder ermöglicht.

Das Papstdekret wurde als „Rescriptum ex audientia“ (deutsch: Audienzprotokoll) vom vatikanischen Presseamt veröffentlicht. Es tritt mit der Veröffentlichung in der Vatikanzeitung „L'Osservatore Romano“ in Kraft. DT/jmo

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