Ist die Demokratie in Gefahr? Diese Befürchtung war in den vergangenen Monaten und Jahren häufiger zu lesen und zu hören, aktuell gern in Verbindung mit einem möglichen AfD-Sieg bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im September. Der Passauer Bischof Stefan Oster hat nun in einer Predigt zu Mariä Himmelfahrt auf die Debatte Bezug genommen. Seine These: Die Demokratie werde maßgeblich durch die „fortschreitende Entfernung“ der Gesellschaft vom biblischen Menschenbild gefährdet – auch wenn es gerade diese Demokratie sei, „die diese Entfernung erlaubt und möglich macht“.
Außerdem, so Oster in der auch als Blogbeitrag auf seiner Website veröffentlichten Predigt, denke er auch, dass „andere Menschenbilder als unseres, noch dazu in aller möglichen Vielfalt, beinahe automatisch dazu tendieren, dass das Auseinander und Gegeneinander der verschiedensten Interessen zunimmt. Und damit zugleich der Ruf zunimmt nach der einfachen und schnellen Lösung durch eine starke Autorität an der Spitze, die sich durchsetzt und den Laden noch zusammenhält.“
Christen könnten in dieser zunehmenden Diversität die Vision beitragen, „den Himmel offen“ zu halten, als Kinder der Mutter, „die unser Herr schon in den Himmel aufgenommen hat. Gehen wir voll Dankbarkeit hinaus und laden Menschen ein, mit uns zu gehen – und den offenen Himmel auch gemeinsam zu entdecken, als geliebte Kinder Gottes.“ Das sei auch ein Beitrag für das Gelingen der Demokratie.
Entfernung von den Idealen des Grundgesetzes
Zuvor hatte Oster die Gottebenbildlichkeit als Grundlage des christlichen Würdebegriffs in das Zentrum seiner Predigt gestellt. Man könne die Aussage des Grundgesetzes, nach der die Würde des Menschen „unantastbar“ ist, normativ und deskriptiv verstehen. Während vielfach vor allem der normative Gehalt in den Vordergrund gestellt werde, hätten Christen den Vorteil, „dass für uns der Satz ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar‘ immer schon auch beschreibend, deskriptiv verstanden wird.“ Ohne Gott im Hintergrund müsse er demgegenüber „immer neu ausgefüllt und diskutiert werden“. Damit gehe einher, dass immer neu gefragt werde, was mit Würde eigentlich gemeint sei.
An „Abtreibung als Menschenrecht“, wie mittlerweile in der französischen Verfassung, oder auch an das „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“, wie vom Bundesverfassungsgericht postuliert, hätten die „Mütter und Väter unseres Grundgesetzes“ wohl „noch nicht einmal im Entferntesten gedacht“. Auch anhand der Christopher-Street-Days „mit ihren vielen Facetten von offen zur Schau gestellten Lebensweisen, sexuellen Präferenzen und angeeigneten Identitäten“ falle es „uns als gläubigen Menschen“ schwer, „all das, was da gezeigt oder inhaltlich vertreten wird, mit unserem christlichen Menschenbild zu versöhnen“. Klar sein müsse freilich, „dass ausnahmslos alle Menschen, die da teilnehmen, geliebte Kinder Gottes mit unverlierbarer Würde sind“. Klar sei zudem, dass „wir sie in ihrer Freiheit zu achten haben“, ohne das Gezeigte deshalb gutheißen zu müssen.
Im Übrigen gelte „die Anerkenntnis der Würde jedes Menschen als einem geliebten Kind Gottes (…) auch für die Achtung von Menschen auf der Flucht oder von Menschen aus anderen Kulturen, Ethnien und Glaubensvorstellungen. Oder von Menschen am Rand der Gesellschaft oder von Menschen mit Behinderung. Oder von Alten oder von Frauen und Kindern. Es gilt immer.“ Man sei zur Achtung von jedem Menschen berufen und vor allem nie zur Gewalt. „Wir dürfen und sollen klar sagen, was unserem Verständnis vom Menschen entspricht und was nicht, aber wir sind auch berufen, es in Liebe zu tun, die dann in uns lebt, wenn auch wir mit Christus verbunden leben.“ (DT/jra)
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