In einer „Gesellschaft der Singularitäten“ (Andreas Reckwitz) haben es selbst Bischöfe schwer. Dem einen sind sie nicht klar, dem anderen nicht differenziert genug. Die eine echauffiert sich über eine nicht hinreichende Treue zum Lehramt, die andere vermisst ausreichende pastorale Klugheit. Damit nicht genug: Als verstehe es sich von selbst, wird bei all dem nahezu regelhaft vorausgesetzt, dass es sich dabei stets um ein Problem des Senders und niemals um eines des Empfängers handelt. Wer sich mit einigem Abstand und innerer Distanz in den (a)sozialen Netzwerken tummelt, der weiß, dass es sich hierbei um eine ausgesprochen freundliche Beschreibung der tatsächlichen Vorgänge handelt, die sich dort Tag für Tag Bahn brechen.
Overbeck: Zulassung der Leihmutterschaft eindeutig abzulehnen
Wie wenig all das der Realität entspricht, konnte erleben, wer an dem „Pressegespräch zu Fragen des Lebensschutzes vom Anfang bis zum Ende“ teilnahm, das die Deutsche Bischofskonferenz im Rahmen ihrer Herbstvollversammlung in Fulda am Dienstag veranstaltete. Mit Organspende, Leihmutterschaft und Suizidprävention und -hilfe bezogen dort der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck als frisch gewählter Vorsitzender der Kommission „Glaube und Wissenschaft“, die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, und der Augsburger Weihbischof Anton Losinger, langjähriges Mitglied des Deutschen Ethikrats und des Senats der Max-Planck-Gesellschaft, zu ebenso aktuellen wie bioethisch umstrittenen Fragen Stellung. Nicht von oben herab, sondern in dem zutreffenden Bewusstsein, nur noch Repräsentanten „einer Stimme“ in dem vielstimmigen Chor „einer multipolaren Welt“ zu sein, die sich immer seltener über das aufzuführende Stück, geschweige denn über dessen Partitur, zu einigen vermag.
Beispiel Leihmutterschaft: So zeigte Bischof Overbeck einerseits viel Verständnis dafür, dass „Personen und Paare, die sich sehnlichst und schmerzlich ein eigenes Kind wünschen“ und denen „dieser Wunsch aber auf natürlichem Weg verwehrt bleibt“, in Leihmutterschafts-Arrangements „unter Umständen eine Perspektive für ihre Lebensgestaltung“ sähen. Zum anderen hielt er jedoch dafür, dass eine „Zulassung der Leihmutterschaft bei allem Verständnis für diese Lebenssituationen“ dennoch „eindeutig abzulehnen“ sei.
Dabei gehe es nicht darum, Wunscheltern abzusprechen, liebevolle und verantwortungsvolle Eltern sein zu können. Im Zentrum müsse aus Sicht der Kirche jedoch „die Personenwürde des Kindes“ stehen, das „als die schwächste aller am Geschehen beteiligten Personen“ die „zugleich am existenziellsten“ Betroffene sei und daher „des besonderen Schutzes“ bedürfe. Leihmutterschaft mache das Kind, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des Arrangements, „zum Objekt eines Vertrages unter Erwachsenen“. Eines, das je nach Umstand Gefahr laufe, als „Projekt“ oder gar als „Schadensfall“ betrachtet zu werden.
„Ökonomisch asymmetrische Ausgangssituation“
Auch die „Verdinglichung“ und „Entpersonalisierung“ der Leihmutter nahm Overbeck ebenso in den Blick wie die „ökonomisch asymmetrische Ausgangssituation“ von Wunscheltern und Leihmutter und den Unterschied zur Adoption. So mache es bei der Beurteilung einer Handlung einen „erheblichen Unterschied“, ob man in einer schwierigen Situation eine möglichst gute Lösung herbeizuführen suche oder ob man, wie bei der Leihmutterschaft, eine solch schwierige Situation selbst erst herbeiführe.
Wer die internationale Debatte um Leihmutterschaft verfolgt, muss konstatieren: Viele beleuchten wichtige Teilaspekte und zunehmend mehr ziehen daraus oft auch die richtigen Schlussfolgerungen. Aber der einzige globale Player, der das Phänomen tatsächlich umfassend zu Ende gedacht hat, ist die katholische Kirche.
Gleiches galt nahezu spiegelbildlich für die Organspende und die Suizidhilfe. Wenn es etwas zu bekritteln gab, dann, dass auch in Fulda die Hirntod-Problematik ausgeklammert wurde. Der Bundestag wäre gut beraten, diese Expertise nicht zu ignorieren.
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