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Alle beißen sich an Papst Benedikt fest

Münchener Gutachten kann aber Kardinal Ratzinger kein Fehlverhalten im Fall des Missbrauchstäters H. nachweisen – Anwalt spricht nur davon, dass das „wahrscheinlich“ sein könnte.
Münchener Gutachten kann aber Kardinal Ratzinger kein Fehlverhalten im Fall des Missbrauchstäters H. nachweisen
Foto: imago images | Dass ausgerechnet Kardinal Ratzinger, der vor vier Jahrzehnten kaum fünf Jahre Erzbischof in München war, so im Vordergrund des Gutachterverfahrens steht, erklärt sich mit dem starken Interesse der Medien an dem ...

Die vom Erzbistum München und Freising beauftragte Kanzlei Westpfahl, Spilker, Wastl hat ihr Gutachten zu Missbrauchsvergehen in der Erzdiözese im Zeitraum von 1949 bis 2019 vorgelegt und hält es nach wie vor für „wahrscheinlich“, dass der ehemalige Erzbischof Joseph Kardinal Ratzinger von der kriminellen Vorgeschichte des vor über 40 Jahren nach München gewechselten Missbrauchstäters H. wusste.

Beweisen kann die Kanzlei Benedikts Mitwisserschaft nicht

Beweisen kann es die Kanzlei nicht, wie aus der Vorstellung des Gutachtens hervorging. Auch eine mögliche Teilnahme von Kardinal Joseph Ratzinger an der fraglichen Sitzung im Münchener Ordinariat am 15. Januar 1980, in der es um H. ging, bedeutet noch nicht, dass der damalige Erzbischof von der Vorgeschichte von H. vor der Übernahme des aus dem Bistum Essen kommenden Geistlichen H. wusste. Das würde bedeuten, dass in der Sitzung ausführlich über den Täter und seine Missbrauchsvergehen gesprochen wurde. Auch das kann die Kanzlei nicht beweisen.

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Die Kanzlei hat neben dem eigentlichen, viele 100 Seiten umfassenden Gutachten zum Fall H. und zu der Zeit Ratzingers in München – der bei der Präsentation des Gutachtens als „Fall X“ dargestellt wurde – ein über 300 Seiten langes Sondergutachten vorgelegt. Man fragt sich nach dem Warum. Insgesamt werden dem ehemaligen Erzbischof Friedrich Kardinal Wetter Fehlverhalten in 21 Fällen und Kardinal Reinhard Marx als heutigem Erzbischof neben einem Fehlverhalten in zwei Fällen vor allem mangelndes Engagement vorgeworfen. Marx habe Missbrauchsverbrechen nicht zur Chefsache gemacht.

Die meisten Fragen drehen sich um Benedikt und den Fall H.

Dass ausgerechnet Kardinal Ratzinger, der vor vier Jahrzehnten kaum fünf Jahre Erzbischof in München war, so im Vordergrund des Gutachterverfahrens steht, erklärt sich mit dem starken Interesse der Medien an dem „Fall H.“ und der Aussicht der Kanzlei, einen emeritierten Papst an den Pranger stellen zu können. Aber das ist ihr aufgrund der jetzt vorliegenden Fakten nicht gelungen. Auch bei der Vorstellung des Missbrauchs-Gutachtens am Donnerstag in München drehten sich die meisten Fragen um Benedikt und den Fall H.

Vor allem die Wochenzeitung „Die Zeit“ musste jetzt hinnehmen, dass ihre Kampagne gegen den emeritierten Papst schwer beschädigt wurde. Die Zeitung hatte ein „Dekret“ des Münchener Kirchengerichts aus dem Jahr 2016 zum Fall H. als entscheidenden Beleg gegen den emeritierten Papst zitiert und den damaligen Vorsitzenden des Gerichts, Offizial Lorenz Wolf, zum Kronzeugen der Anklage gegen Joseph Ratzinger gemacht.

Einer der Anwälte der Kanzlei sagte hingegen jetzt bei der Vorstellung des Gutachtens, Wolf, der 2008 ein Opfer wegen versuchter Erpressung angezeigt habe und dieses Opfer dann im Dekret als solches anerkannte und sich 2010 gegenüber Medien dahingehend geäußert habe, dass Kardinal Ratzinger wohl nichts von der Vorgeschichte von H. gewusst habe, im Dekret von 2016 aber das Gegenteil behauptete, sei befangen und hätte einem solchem Kirchengerichtsverfahren wie dem in München von 2016 nie vorstehen dürfen. 

 

Aufzeichnung der Pressekonferenz von 20. Januar 2022 um 11 Uhr

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