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Geht es nur um den „Abschuss“ Benedikts?

In dieser Woche wird das Münchner Missbrauchs-Gutachtens veröffentlicht. Isabella Lütz warnt vor einer Vorverurteilung Benedikts XVI. Wenn einer kein Vertuscher gewesen sei, dann er.
Papst Benedikt XVI. in Rom
Foto: LaPresse Michele Ricci (LaPresse) | Niemand, der sich mit der Materie näher beschäftigt hat, bestreitet, dass sich gerade Joseph Ratzinger als Papst Benedikt XVI. vehement gegen Missbrauch eingesetzt hat.

An diesem 20. Januar soll das lange erwartete Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker und Wastl betreffend die Erzdiözese München und Freising veröffentlicht werden. Es soll, so heißt es in Medienberichten, „brisante“ Enthüllungen auch zur Verantwortung des ehemaligen Erzbischofs Ratzinger enthalten.

Doch das verständliche journalistische Bemühen um schlagzeilenträchtige Berichte, das die Wochenzeitung „Die Zeit“ zu einer medienethisch bedenklichen Verdachtsberichterstattung verführt hat, steht bei Joseph Ratzinger vor einem besonderen Problem. Denn niemand, der sich mit der Materie näher beschäftigt hat, bestreitet, dass sich gerade Joseph Ratzinger als Papst Benedikt XVI. vehement gegen Missbrauch eingesetzt hat. Dass er als erster Papst immer wieder mit Betroffenen geredet hat, die anschließend davon tief bewegt waren. Dass er als Kardinal die erste Missbrauchskonferenz im Vatikan, und zwar schon 2003, angeregt hat, also lange bevor andere dort die Dringlichkeit des Themas überhaupt begriffen hatten. Doch natürlich lagen Journalisten von vorneherein auf der Lauer, um einem Papst auf diesem brisanten Feld dennoch irgendetwas nachzuweisen. 

Wie sollten Kirchenleute es damals besser wissen? 

Es war bekannt, dass Kardinal Ratzinger kurz, nämlich weniger als fünf Jahre lang, Erzbischof eines großen deutschen Erzbistums war und das in einer Zeit, da noch kaum jemand für dieses Thema sensibilisiert war. Damals verharmloste die Sexualwissenschaft noch alles, im Kino warb der „Schulmädchen-Report“ für die „unverklemmte“ Sexualität von Minderjährigen und die Grünen diskutierten über die Entkriminalisierung der Pädophilie. In der Kirche galten solche „Perversionen“ als Krankheiten, für die Fachleute, Therapeuten, zuständig waren. Die Fachwelt versprach, man könne so etwas therapieren und somit gegebenenfalls heilen. Wie sollten Kirchenleute es damals besser wissen? 

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Und auch mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen sprachen die kirchlichen Oberen in der Regel nicht selber, weil sie gar nicht wussten, wie sie das machen sollten und das wohl eher ebenfalls für eine Sache für Fachleute hielten. Man kann sich tatsächlich schlecht vorstellen, wie ein Kardinal Höffner mit einem zehnjährigen Jungen über abstoßende sexuelle Praktiken reden sollte. Das Reden über Sexualität war ohnehin damals noch in der gesamten Gesellschaft von Hemmungen geprägt, zumal in Fachbüchern davor gewarnt wurde, durch unprofessionelles Reden über solche Taten die Kinder und Jugendlichen erst recht zu beschämen und damit zu retraumatisieren.

Trotzdem wäre es natürlich aus heutiger Sicht hilfreich gewesen, wenn man die Opfer damals mehr im Blick gehabt hätte. Aber im Trend eines allgemeinen Vergangenheitsbashings allen damals Verantwortlichen pauschal gleichgültige Herzenskälte vorzuwerfen, ist zwar üblich, aber nicht gerecht. 

Ratzinger war selbst gar nicht anwesend

Es musste davon ausgegangen werden, dass Kardinal Ratzinger, der sich wahrhaftig nicht dazu gedrängt hatte, Diözesanbischof zu werden, damals als Erzbischof von München so reagiert hat, wie alle anderen Bischöfe auch. Gerade das aber ließ manche Journalisten darauf hoffen, ihm irgendwelche Fälle „anhängen“ zu können. Doch stellte sich schon 2010 heraus, dass das ärgerlicherweise nicht funktionierte. Als ein Essener Priester in München „wegen Therapie“ im Jahre 1980 übernommen wurde, wurde das offensichtlich in einer Personalkonferenz am 15. Januar 1980, bei der, wie der Ratzinger-Biograph Peter Seewald recherchiert hat, Ratzinger selber gar nicht anwesend war, einfach „durchgewunken“. 

Bald danach ging Kardinal Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation nach Rom und in der Folgezeit machten die dann zuständigen Verantwortlichen den schweren Fehler, diesen Priester auch wieder in der Jugendarbeit tätig sein zu lassen, wo er rückfällig wurde. Dafür übernahm 2010 der damals zuständige Generalvikar die volle Verantwortung. 

Alle bestätigen und Erzbischof Gänswein bekräftigte das jetzt noch einmal, dass Kardinal Ratzinger den Priester keineswegs in Kenntnis der Vorgeschichte übernommen hat, wie der derzeitige Offizial des Erzbistums München und Freising in einem Dekret aus dem Jahr 2016 behauptet, das der Wochenzeitung „Die Zeit“ aus undurchsichtigen Gründen zugespielt wurde und das die Grundlage dafür war, dem mehrfach rückfälligen kriminellen Priester die Höchststrafe der Entlassung aus dem Priesterstand zu ersparen, offenbar mit der absurden Begründung, die im Erzbistum Verantwortlichen hätten ihn ja gewähren lassen. Menschen, die Kinder und Jugendliche missbrauchen, sind Verbrecher und nicht hilflose Opfer eventuell inkompetenter Chefs. 

Zum Teil absurde Begründungen

Wenn nun das lang erwartete „Münchner Gutachten“ veröffentlicht wird, muss man befürchten, dass die umstrittene Kanzlei, die öffentlich wegen mangelnder Qualität ihres Kölner Gutachtens an den Pranger gestellt wurde, mindestens genau so viele „Abschüsse“ wie das Kölner Zweitgutachten vorweisen möchte. Da waren es – mit zum Teil absurden Begründungen – zunächst ein Erzbischof, zwei Weihbischöfe und ein verstorbener Kardinal. Man wird sehen, ob die Münchner Kanzlei das als Messlatte nimmt oder doch die Wahrheit. Die freilich würde allen helfen: Der Öffentlichkeit, der Kirche und vor allem endlich den Betroffenen. 

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