Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Vatikanstadt/München

Gänswein bezeichnet Vorwurf gegen Benedikt als „falsch“

Der Privatsekretär des emeritierten Papstes bestreitet, dass Kardinal Joseph Ratzinger vom Missbrauchsvergehen eines Priesters wusste, der vor 40 Jahren im Erzbistum München wieder in die Seelsorge kam.
Gänswein: Benedikt XVI. hatte keine Kenntnis
Foto: Bernd von Jutrczenka (dpa) | Gänswein erklärte in einer Stellungnahme: „Die Behauptung, er (Benedikt) hätte Kenntnis von der Vorgeschichte zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Aufnahme des Priesters H. gehabt, ist falsch.“

Erzbischof Georg Gänswein hat bestritten, dass Kardinal Joseph Ratzinger als Erzbischof von München einen Missbrauchspriester wieder in der Seelsorge eingesetzt habe, obwohl er von dessen Vorgeschichte gewusst habe. Es geht um den alten Fall des Priesters H. aus Gelsenkirchen, der nach einem Vergehen an einem minderjährigen Jungen zur Therapie in das Erzbistum München und Freising kam und dort Anfang der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts im Einverständnis mit dem Münchener Ordinariat wieder als Geistlicher tätig wurde. 

Gänswein: Benedikt hatte keine Kenntnis

Die Wochenzeitung „Die Zeit“ berichtet über ein Dekret des Münchener Kirchengerichts aus dem Jahr 2016, in dem es heißen soll, dass die zuständigen Bischöfe und ihre Generalvikare in München und Essen ihrer Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht gerecht geworden seien. Auch der damalige Erzbischof Ratzinger werde dabei genannt: Obwohl er von der Vorgeschichte des mutmaßlichen Missbrauchspriesters Kenntnis gehabt habe, habe er ihn in seinem Bistum aufgenommen und eingesetzt.

Lesen Sie auch:

Gänswein erklärte dagegen in einer Stellungnahme: „Die Behauptung, er (Benedikt) hätte Kenntnis von der Vorgeschichte zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Aufnahme des Priesters H. gehabt, ist falsch.“ Dies teilte der Privatsekretär des emeritierten Papstes der „Zeit“ mit, wie die Deutsche Presseagentur meldete.

Mitte Januar soll Gutachten veröffentlicht werden

Der Fall des Priesters H. ging bereits 2010 durch die internationale Presse. Damals übernahm der ehemalige Generalvikar zur Zeit von Erzbischof Ratzinger, Prälat Gerhard Gruber, die Verantwortung dafür, dass der Priester H. wieder in der Seelsorge tätig wurde. Dass das Thema jetzt wieder hochkommt, dürfte an der in der Woche vom 17. bis 21. Januar geplanten Veröffentlichung eines Gutachtens der Münchner Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl (WSW) zum Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum München und Freising liegen. Es wurde von der Bistumsleitung in Auftrag gegeben und umfasst auch die Amtszeit der Kardinäle Friedrich Wetter und Reinhard MarxDT/gho

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Guido Horst Missbrauchsbericht Erzbistum München und Freising

Weitere Artikel

Der emeritierte Papst rede sich in seiner Stellungnahme nicht raus, so der Psychiater und Bestseller-Autor Manfred Lütz. Stattdessen übernehme er „ohne Wenn und Aber“ Verantwortung.
08.02.2022, 16 Uhr
Meldung
Der Brief des Emeritus ist wohl das letzte Wort, das Papst Benedikt an die Opfer des Missbrauchs richtet. Aber seine Worte sollten auch die treuen Katholiken aufrichten. Ein Kommentar.
08.02.2022, 14 Uhr
Guido Horst

Kirche

Eine Tagung in Stift Heiligenkreuz mit Erzbischof Georg Gänswein und Kardinal Kurt Koch befasste sich mit der Relevanz des Priestertums heute. 
18.04.2024, 13 Uhr
Leander Lott