Konflikt eskaliert: Staatsanwaltschaft leitet Strafverfahren gegen Katholikos Karekin II. ein. Der Kirchenführer kann nicht an Bischofsversammlung in St. Pölten teilnehmen.
Meldung
Religionsfreiheit schützt das Recht, eine Religion frei zu wählen, auszuüben oder zu wechseln, und ist in internationalen Abkommen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert.