Die Anerkennung der Religionsfreiheit gilt gemeinhin als etwas, das der moderne Staat der katholischen Kirche mühsam abringen musste. Das stimmt – teilweise. Heute aber ist Religionsfreiheit fester Bestandteil zahlreicher kirchlicher Verlautbarungen. In der Konstitution Dignitatis humanae (DH) vom 7. Dezember 1965 erklärt das „Vatikanische Konzil, dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat“ (Nr. 2). Das ist – für den Bereich der katholischen Kirche – eine Kehre, vor allem eine deutliche Abkehr von den kritisch-polemischen Verlautbarungen zum Thema in einschlägigen Enzykliken des 19.
Wie die Kirche zur Religionsfreiheit fand
Religionsfreiheit ist als Freiheitsrecht ein Begriff der Staatsverfassung. Aber es ist – seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil – auch ein Begriff der Kirchenlehre. Vor 60 Jahren wurde die Konstitution Dignitatis humanae veröffentlicht.
