Klar, aber nicht hart: Bei der 14. Deutsch-Österreichischen Kirchenrechtstagung in Wien ging es vor allem um kirchliche Anschlussfähigkeit und Profilschärfung.
Stephan Baier
Exkommunikation tritt bei schweren Vergehen wie Abtreibung oder Schisma automatisch ein oder wird durch Beschluss verhängt. Kirchenaustritt führt nicht automatisch dazu, kann aber Folgen haben. Ein bekannter Fall ist Erzbischof Marcel Lefebvre (1988). Exkommunikationen sind selten und sollen Betroffene zur Umkehr und Wiedereingliederung bewegen.