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UN-Sonderberichterstatterin kritisiert deutsches Selbstbestimmungsgesetz

Brief an Außenministerin Annalena Baerbock: Reem Alsalem warnt vor Menschenrechtsverletzungen sowie gesundheitlichen und psychischen Gefahren bei Frauen und Mädchen.
Nein zum Selbstbestimmungsgesetz
Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur (www.imago-images.de) | Kritik am Selbstbestimmungsgesetz kam auch aus der Bevölkerung.

Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, hat das deutsche Selbstbestimmungsgesetz kritisiert, das am 1. November in Kraft treten soll. Das im April im Deutschen Bundestag verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ermöglicht es Menschen, per „Erklärung mit Eigenversicherung" den Geschlechtseintrag und Vornamen im Standesamt ändern zu lassen. Eine ärztliche Bescheinigung und psychologische Begutachtung fallen weg.

In einem auf den 13. Juni datierten Brief an Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, über den die Tageszeitung „Die Welt“ am Montag berichtete, warnt Alsalem besonders vor Menschenrechtsverletzungen bei Frauen und Mädchen, deren spezifischen Bedürfnisse „in all ihrer Vielfalt" mit diesem Gesetz „nicht ausreichend“ berücksichtigt würden. Betroffen seien vor allem Frauen oder Mädchen, „die männlicher Gewalt ausgesetzt sind oder Opfer männlicher Gewalt geworden sind“. Die Politikerin forderte eine Stellungnahme der Bundesregierung innerhalb von 60 Tagen.

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Konkret moniert die jordanische Politologin und Spezialistin für Menschenrechte, dass im Gesetz keine Schutzmaßnahmen verankert seien, die garantierten, dass es „nicht von Sexualstraftätern und anderen Gewalttätern missbraucht“ werden könne. Sie verweist auf die unabdingbare Verpflichtung der Staaten, „Diskriminierung und Gewalt aufgrund des Geschlechts“ zu verhindern. So, wie das Gesetz jetzt verfasst sei, so Alsalem, seien „schwerwiegende Auswirkungen auf die Rechte von Frauen und Mädchen“ nicht auszuschließen — nicht zuletzt durch die Teilnahme von Transpersonen beim Frauensport oder das zu erwartende Problem bei der Auslegung des Hausrechts: Menschen könnten das Selbstbestimmungsgesetz so verstehen, dass sie mit entsprechendem Geschlechtseintrag ins Personenstandsregister Zutritt zu Umkleidekabinen von Mädchen und Frauen bekommen würden, die ursprünglich „nur für ein Geschlecht bestimmt“ oder „aus Sicherheitsgründen Frauen vorbehalten“ seien.

Weitere Gewalt gegen Frauen zu befürchten

Nicht ohne Grund gebe es internationale Rechtsnormen, welche die Bedeutung getrennter Einrichtungen für Männer und Frauen auf der Grundlage des Geschlechts - entgegen dem deutschen Gesetzentwurf - betonten. Für weibliche Gewaltopfer könne das „erzwungene Teilen sehr privater Räume“ wie Umkleiden oder Toiletten, möglicherweise sogar Frauenhäusern, erheblich negative Folgen haben und erneute Traumata auslösen.

Es habe bereits Gewalttaten in diesem Kontext gegeben, und diese könnten mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes verschärft werden, so die UN-Politikerin. Ihr lägen „beunruhigende Berichte über mutmaßliche Fälle sexueller Gewalt“ gegen Frauen in Deutschland vor, die Personen verübt hätten, die sich als transgender oder nicht-binär bezeichneten. Empirischen Untersuchungen zufolge seien die meisten Straftäter männlich. Des weiteren könnten auch die geplanten Geldbußen bei Nennung des biologischen Geschlechts einer Person, die sich selbst ein anderes Geschlecht zuschreibe, nicht nur die Rechte von Frauen und Mädchen beeinträchtigen, sondern auch Meinungs- und Redefreiheit, Gedanken- und Religionsfreiheit.

"Im Widerspruch zum Kindeswohl"

Weiterer großer Kritikpunkt der UN-Sonderberichterstatterin sind die medizinischen Maßnahmen zur Geschlechtsanpassung. Bezugnehmend auf den im Frühjahr erschienenen britischen Cass-Report fordert Alsalem sicherzustellen, dass Minderjährige und deren Eltern die teils irreversiblen Auswirkungen „vollständig verstehen“ könnten. Das Gesetz berge „erhebliche Risiken für den Kinderschutz“, Regelungen zur Verhinderung von Missbrauch fehlten.

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Alsalem präzisiert: Jüngere Kinder seien nicht davor geschützt, mit einer Änderung im Register durch Eltern und Bezugspersonen instrumentalisiert zu werden. Zudem seien „die Folgen einer medizinischen Geschlechtsumwandlung für die geistige und körperliche Gesundheit von Kindern" erheblich und „sollten nicht unterschätzt werden“, so die Politologin. Dass Jugendliche ab 14 Jahren das Einverständnis der Eltern nicht benötigten, stehe im Widerspruch zum Kindeswohl.

Regierung reagiert knapp

Nach 53 Tagen bekam Alsalem eine Antwort aus Deutschland -- allerdings nicht von Baerbock, sondern von der Chefin für Sonderaufträge des Büros für Ständige Vertretung des Auswärtigen Amtes für die UN. Das Schreiben ist auf den 5. August datiert und fällt knapp aus. Wörtlich heißt es in dem Brief: „Die Bundesrepublik Deutschland weist den Vorwurf zurück, sie werde (...) einer Reihe menschenrechtlicher Verpflichtungen nicht gerecht“. Das Gesetz basiere „auf menschenrechtlichen Standards“ und wolle den „Schutz der Geschlechtsidentität einer Person im Einklang mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht“ garantieren, was sich aus der deutschen Verfassung ergebe.

Dass geschlechtsspezifische Räume sicher blieben, würde sichergestellt, man habe das Kindeswohl im Blick, Geschlechtsdysphorie sei ein Stressfaktor für Kinder und Jugendliche, entsprechend seien die Selbstmordraten besorgniserregend, so die Verfasserin. Zudem gehe Gewalt gegen Frauen vor allem von Cis-Männern aus. Das Selbstbestimmungsgesetz verteidigte sie mit den Worten, dass selbst der deutsche Frauenrat sich dafür ausgesprochen habe. Zudem gebe es vereinfachte Verfahren zur Geschlechtsänderung in 28 weiteren Ländern weltweit. Man habe die „Stellungnahme als unabhängige Expertin zur Kenntnis genommen“.  DT/dsc

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