MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Plus Inhalt Geschlechtseintrag ändern

Die juristischen Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes

Alle rechtlichen Auswirkungen des Ampel-Projekts sind noch nicht geklärt. Sie könnten bis in Umkleidekabinen und Saunen reichen.
Kundgebung vor dem Bundestag zum Selbstbestimmungsgesetz
Foto: IMAGO/Bernd Elmenthaler (www.imago-images.de) | Auch Minderjährige können von nun an mit Zustimmung der Eltern ihren Willen zur Änderung des Geschlechtseintrags realisieren.

Wie fühlen Sie sich heute? Eher als Mann oder eher als Frau? Künftig können Sie Ihrem Gefühl einmal im Jahr durch eine Änderung Ihres Geschlechtseintrags Ausdruck verleihen. Die Bundesregierung hat mit dem sogenannten Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) die rechtliche Grundlage dafür geschaffen und sie im Bundestag mit den Stimmen der Ampelkoalition und der Linkspartei durchgesetzt. Aus den Reihen der FDP und der Linken gab es dabei lediglich einige Enthaltungen.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben