Österreichs Familien- und Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) will ein Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 Jahren an Schulen – und dieses auch in der Verfassung verankern. Damit soll die Regelung gegen eine Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) gesichert werden. Plakolm zeigt sich überzeugt, dass die beiden Oppositionsparteien FPÖ und Grüne inhaltlich hinter dem Kopftuchverbot stehen, dass also die notwendige Zweidrittelmehrheit im Parlament erreichbar wäre. Das Verbot des Tragens von Kopftüchern islamischer Tradition soll die Selbstbestimmung unmündiger Mädchen stärken, und zwar gegen Gruppendruck, familiäre Vorgaben und sogenannte „ehrkulturelle Normen“.
Das Kopftuch: Symbol der Unterdrückung oder des Glaubens?
Bei der österreichischen Diskussion um ein Kopftuchverbot für Schulmädchen bis 14 Jahren geht es um das Verständnis von Grundrechten.
