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„Todesursache“ Abtreibung? Französischer Sender "CNews" in der Kritik

Der französische Fernsehsender CNews ist unter Beschuss, weil er Abtreibung in eine Reihe mit anderen Todesursachen gestellt hat. Gleichzeitig berät die Legislative über die Aufnahme der Abtreibung in die Verfassung.
"CNews" in der Kritik
Foto: IMAGO/Alexis Sciard (www.imago-images.de) | Bereits am Montagabend entschuldigte sich der Sender durch die Moderatorin Laurence Ferrari für einen „Fehler, der nicht hätte vorkommen dürfen“.

Es ist ein Tabubruch: Ein Moderator erklärt vor laufender Kamera, dass Abtreibung weltweit die häufigste Todesursache darstelle, noch vor Krebs und Tabakkonsum. Das Ganze auf einem umstrittenen Fernsehsender, der sich gerade anschickt, zum meistgesehenen Informationssender der Franzosen zu werden. Und dazu noch: zwei Tage vor der entscheidenden Abstimmung, mit der der Senat den Weg für ein verfassungsmäßig garantiertes „Recht“ auf Abtreibung freimachen soll. Die Folge: Der Sender entschuldigt sich wortreich und der Druck auf die Senatoren wird übergroß. Am Mittwoch haben sie dann die Verfassungsänderung auch anstandslos durchgewunken.

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Der Schuldige: Aymeric Pourbaix, Chefredakteur des katholischen Wochenmagazins „France Catholique“ und Moderator einer wöchentlichen Sendung zu katholischen Themen auf dem Nachrichtensender „CNews“. „Im Jahr 2022 gab es in Frankreich 234.300 registrierte Abtreibungen. Laut dem Worldometer Institute ist dies auch die häufigste Todesursache weltweit: 73 Millionen im Jahr 2022, das heißt 52 Prozent aller Todesfälle“, erklärte Pourbaix in der letzten Sendung, die der Aufnahme des „Rechts“ auf Abtreibung in die Verfassung gewidmet war. Eine zugehörige Infografik setzte die Zahl ins Verhältnis mit den Todesursachen Krebs (zehn Millionen Tote) und Tabakkonsum (6,2 Millionen Tote).

Weder Krankheit noch Verbrechen, sondern "Freiheit"

Der Aufschrei folgte unmittelbar. Zahlreiche Politiker aus der Regierungspartei „Renaissance“ und dem linken Spektrum reagierten unmittelbar mit öffentlichen Statements und Anzeigen bei der nationalen Medienregulierungsbehörde ARCOM. „Für alle, die sich fragen, warum man den Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung aufnehmen muss, um ihn endgültig zu schützen: Jetzt wisst ihr, warum!“, twitterte Sacha Houlié (Renaissance). Der stellvertretende Minister für Gesundheit und Prävention, Frédéric Valletoux, bezeichnete die Bezeichnung von Abtreibung als Todesursache als „unwürdig“; Abtreibung sei weder eine Krankheit noch ein Verbrechen gegen andere, sondern eine Freiheit. „CNews macht Anti-Abtreibungspropaganda und betrachtet die die 73 Millionen Abtreibungen als 73 Millionen Tote. So wird der Schwangerschaftsabbruch in Frankreich und in der Welt bedroht“, so der kommunistische Senator Ian Brossat. Deshalb sei es notwendig, das Recht auf Abtreibung durch die Verfassung zu garantieren.

Bereits am Montagabend entschuldigte sich der Sender durch die Moderatorin Laurence Ferrari für einen „Fehler, der nicht hätte vorkommen dürfen“ und wies darauf hin, dass man die vorgestellten Zahlen nicht vergleichen könne. Abtreibung sei ein gesetzlich garantiertes Recht, das nicht in Frage gestellt werde. Aus der Gruppe Canal+, zu der „CNews“ gehört, hieß es, es habe sich um einen technischen Fehler gehandelt, die Sequenz habe eigentlich aus der endgültigen Sendung herausgeschnitten werden sollen.

Milliardär Bolloré und sein Einfluss

„CNews“ und „France Catholique“ gehören zum Medienuniversum des katholischen Milliardärs Vincent Bolloré, dem regelmäßig vorgeworfen wird, zu großen Einfluss auf die redaktionelle Linie „seiner“ Medien zu nehmen. Im Nachrichtensender „CNews“ sehen Kritiker eine Art französisches „Fox News“. Immigration, steigende Kriminalität und Wokismus-Kritik nehmen im abgebildeten Themenspektrum einen breiten Raum ein. Nicht zuletzt erlangte der ehemalige Präsidentschaftskandidat Eric Zemmour mit seiner scharfen Islam- und Immigrationskritik seine Bekanntheit überhaupt erst als Kolumnist bei „CNews“.

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Der Vorgang heizt erneut die Debatte um die Zukunft von „CNews“ an, dessen Sendelizenz auf der DVB-T-Frequenz 2025 zunächst ausläuft. Am Donnerstag mussten sich mehrere Moderatoren und Führungspersonen vor der Nationalversammlung verantworten. Bereits Mitte Februar wies das oberste Verwaltungsgericht in Frankreich (Conseil d’Etat) die nationale Medienregulierungsbehörde an, „CNews“ besser zu kontrollieren, da der Sender nicht pluralistisch genug berichte. 

Geklagt hatte das Kollektiv „Reporter ohne Grenzen“: „CNews“ sei kein Nachrichtensender mehr, sondern ein Meinungssender. Laut einer Studie, die die Organisation in Auftrag gegeben hat, seien nur 13 Prozent der Sendezeit wirklich der Information gewidmet, während der Rest der Zeit aus Meinung und Debatte bestehe. Der Conseil d’Etat gab der Klage statt; ARCOM soll nun während der nächsten sechs Monate erneut prüfen, „ob der Sender CNews seinen Verpflichtungen in Bezug auf Pluralismus und unabhängige Berichterstattung nachkommt“.

"CNews" zu "internem Pluralismus" gezwungen?

Das Gesetz von 1986 über die Kommunikationsfreiheit sieht für den audiovisuellen Bereich einen „internen“ Pluralismus vor – im Gegensatz zum Printbereich, wo das Gesetz den Pluralismus „extern“, durch die große Anzahl der Akteure, gewährleistet sieht. Bisher wurde das Gesetz in Bezug auf den Meinungspluralismus so gedeutet, dass den Repräsentanten verschiedener politischer Strömungen eine gleichberechtigte Redezeit gewährleistet werden müsse. Was das oberste Verwaltungsgericht nun fordert: ARCOM soll nicht allein die Redezeit von Politikern überprüfen, sondern die Beiträge aller berücksichtigen, die im Programm von „CNews“ zu Wort kommen, einschließlich aller Moderatoren und Gäste. 

Damit zielt der Conseil d’Etat direkt auf die redaktionelle Linie des Senders und rief damit starke Kritik nicht nur seitens des Betroffenen selbst hervor. Journalisten und Juristen weisen darauf hin, dass das Gesetz von 1986 auch die Meinungsfreiheit schützt und auch den audiovisuellen Medien die Freiheit einräumt, eine redaktionelle Linie festzulegen. „Reporter ohne Grenzen hat einen Mechanismus ausgelöst, der auf alle audiovisuellen Medien anwendbar ist und möglicherweise mit den europäischen Anforderungen des Media Freedom Act kollidiert“, meint der Juraprofessor und ehemalige Parlamentsberater Jean-Pierre Camby. Der Schutz der Meinungsfreiheit hänge nicht von den behandelten Themen oder der redaktionellen Linie ab, deren Unabhängigkeit bewahrt bleiben müsse. Für Camby drückt sich in der Entscheidung des Conseil d’Etat eine politische Missbilligung des Senders aus.

In diesem Zusammenhang gibt der Presserechtsprofessor Philippe Piot zu bedenken: „Studien zeigen, dass CNews überwiegend rechte und rechtsextreme Gäste präsentiert. Aber dieselben Studien belegen auch, dass andere audiovisuelle Medien ein fast umgekehrtes Gästeprofil haben.“ Wollen sich Conseil d’Etat und Arcom nicht dem Vorwurf aussetzen, politisch einseitig zu agieren, müssen sie die Neuinterpretation des Gesetzes von 1986 auf alle Sender anwenden.

Lesen Sie weitere Hintergründe in der kommenden Ausgabe der "Tagespost".

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Franziska Harter Meinungsfreiheit Schwangerschaftsabbruch

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