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Texanisches Abtreibungsgesetz bleibt in Kraft

Der Oberste Gerichtshof urteilt mit deutlicher Stimmenmehrheit zu dem umstrittenen Abtreibungsgesetz des konservativen Bundesstaates - und erlaubt auch Klagen. Aber nicht in allen Fällen.
Supreme Court urteilt mit deutlicher Stimmenmehrheit zu dem umstrittenen Abtreibungsgesetz
Foto: J. Scott Applewhite (AP) | Mit einer deutlichen Stimmenmehrheit von acht zu eins entschieden Amerikas Höchstrichter, das Gesetz, das in dem konservativen Bundesstaat Abtreibungen ab der sechsten Schwangerschaftswoche verbietet, in Kraft zu lassen.

Der Oberste Gerichtshof hat Ende vergangener Woche ein Urteil zu dem umstrittenen texanischen Abtreibungsgesetz erlassen, das seit Anfang September für Streitigkeiten zwischen Abtreibungsgegnern und -befürwortern sorgt. Mit einer deutlichen Stimmenmehrheit von acht zu eins entschieden Amerikas Höchstrichter, das Gesetz, das in dem konservativen Bundesstaat Abtreibungen ab der sechsten Schwangerschaftswoche verbietet, in Kraft zu lassen. Juristische Klagen seine jedoch in manchen Fällen zulässig.

Abtreibungsanbieter nicht zufrieden

Allerdings entschied der „Supreme Court“, dass nicht jeder dafür verklagt werden könne, das Gesetz umzusetzen. So dürfte es in Zukunft für Abtreibungsbefürworter zwar möglich sein, vor ein Bundesgericht zu ziehen, wenn staatliche Behörden in Texas das sogenannte „Herzschlaggesetz“ anwenden. Privatpersonen könnten unter dem Gesetz eine Abtreibung aber weiterhin zur Anzeige bringen, ohne juristisch belangt zu werden. 

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Amerikanische Lebensrechtler sahen sich nach dem Urteil bestätigt, da das Gesetz an sich zunächst weiter bestehen wird. Auch Abtreibungsbefürworter begrüßten das Urteil einerseits, da Klagen grundsätzlich möglich sind. Andererseits brachten sie auch ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck, wie etwa die Vorsitzende des Abtreibungsdienstleisters „Planned Parenthood“, Alexis McGill Johnson, da Frauen in Texas weiterhin de facto keinen Zugang zu Abtreibungen hätten. 

Beobachter betonten nach dem Urteil ausdrücklich, dass der „Supreme Court“ nicht etwa darüber entschieden habe, ob das Gesetz mit dem Titel „Senate Bill 8“ verfassungsgemäß sei oder nicht. Vielmehr sei es in dem Fall mit den Namen „Whole Woman’s Health vs. Jackson“ allein um die Frage der praktischen Umsetzung gegangen. Diese hatte in der Vergangenheit für intensive Diskussionen gesorgt. 

Biden "sehr besorgt" über Entscheidung

Das Gesetz war bewusst so konzipiert worden, dass es schwer gerichtlich anzufechten sein würde. Es sieht vor, dass nicht die staatlichen Behörden in Texas für die Kontrolle verantwortlich sind, ob das Gesetz befolgt wird. Stattdessen können Privatpersonen, selbst wenn sie nicht in Texas leben, eine geplante oder durchgeführte Abtreibung zur Anzeige bringen, wenn sie davon erfahren sollten.

Auch Beihilfe zu einer Abtreibung, wie etwa eine abtreibungswillige Person zu einer Klinik zu fahren, ist laut dem Gesetz strafbar. Den Klägern werden finanzielle Belohnungen von mindestens 10.000 US-Dollar in Aussicht gestellt, wenn sie Verstöße zur Anzeige bringen. Die Regierung von US-Präsident Joe Biden erhob eine Klage, da sie das Gesetz als „offene Missachtung“ der Verfassung betrachtet. Zwar gab ein Bundesrichter aus Austin der US-Regierung zwischenzeitlich Recht und blockierte das Gesetz. Ein Berufungsgericht setzte es jedoch wieder ein.

Der US-Präsident Joe Biden erklärte in einer Stellungnahme, er sei „sehr besorgt“ über das Urteil des „Supreme Court“, da das texanische Gesetz weitreichende Folgen für Frauen im Staat Texas sowie im ganzen Land, aber auch für die Rechtsstaatlichkeit habe. Abermals betonte er, dass er sich dem mit dem Grundsatzurteil „Roe vs. Wade“ 1973 etablierten „Recht“ auf Abtreibung verpflichtet fühle. „Wir haben noch sehr viel Arbeit vor uns, aber ich werde immer an der Seite der Frauen stehen und das seit langem unter Roe vs. Wade anerkannte Verfassungsrecht schützen und verteidigen.“  DT/mlu

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