Washington/Austin

Immer noch kein Urteil zu texanischem Abtreibungsgesetz

Unter Abtreibungsbefürwortern in den USA regt sich Unmut: Das Oberste Gericht hat noch immer kein Urteil zum umstrittenen texanischen Gesetz gefällt. Und der nächste Fall steht schon an.
Supreme Court befasst sich mit Abtreibungsgesetz in Texas
Foto: Jacquelyn Martin (AP) | Eine Gruppe von Abtreibungsrechtlern demonstriert vor dem Obersten Gerichtshof auf dem Capitol Hill gegen das umstrittene texanische Abtreibungsgesetz.

Vier Wochen sind nun vergangen, seit der Oberste Gerichtshof der USA, der „Supreme Court“, begonnen hat, sich mit dem umstrittenen texanischen Abtreibungsgesetz zu befassen, das Abtreibungen ab der sechsten Schwangerschaftswoche verbietet. Da sich die obersten Richter seitdem noch immer nicht zu dem Fall geäußert haben, wächst der Unmut auf Seiten der Abtreibungsbefürworter, die offenbar schon früher mit einem Urteil gerechnet haben.

Abtreibungsverbot soll "Chaos und Verwirrung" stiften

Der größte amerikanische Abtreibungsdienstleister „Planned Parenthood“ warf dem Supreme Court beispielsweise vor, in Texas weiterhin „Grausamkeit“ zuzulassen. In einem Beitrag auf dem Kurzmitteilungsdienst „Twitter“ schrieb die Organisation: „Das texanische Abtreibungsverbot wurde konzipiert, um Chaos und Verwirrung zu stiften. Es zwingt Patientinnen auf grausame Weise, eine Schwangerschaft gegen ihren Willen fortzusetzen oder für eine Abtreibung Hunderte Kilometer zu reisen.“ Dies sei seit Wochen die Realität für Tausende von Patientinnen – daher sei jeder Tag, an dem das Oberste Gericht keine Entscheidung treffe, „niederschmetternd“.

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Das in dem konservativen Bundesstaat im September erlassene Gesetz hatte für zahlreiche Diskussionen und juristische Streitigkeit gesorgt. Es war bewusst so konzipiert worden, dass es schwer gerichtlich anzufechten sein würde. Das Gesetz sieht vor, dass nicht die staatlichen Behörden in Texas für die Kontrolle verantwortlich sind, ob das Gesetz befolgt wird. Stattdessen können Privatpersonen, selbst wenn sie nicht in Texas leben, eine geplante oder durchgeführte Abtreibung zur Anzeige bringen, wenn sie davon erfahren sollten.

Auch Beihilfe zu einer Abtreibung, wie etwa eine abtreibungswillige Person zu einer Klinik zu fahren, ist laut dem Gesetz strafbar. Den Klägern werden finanzielle Belohnungen von mindestens 10.000 US-Dollar in Aussicht gestellt, wenn sie Verstöße zur Anzeige bringen. Die Regierung von US-Präsident Joe Biden erhob eine Klage, da sie das Gesetz als „offene Missachtung“ der Verfassung betrachtet. Zwar gab ein Bundesrichter aus Austin der US-Regierung zwischenzeitlich Recht und blockierte das Gesetz. Ein Berufungsgericht setzte es jedoch wieder ein.

Progressive fordern zusätzliche Richterposten

Auch die Forderung, die Zahl der Richterposten am Obersten Gerichtshof zu erhöhen, damit die amtierende Regierung von US-Präsident Joe Biden mehrere progressive Richter berufen kann, kam in den vergangenen Tagen wieder auf. So erklärte die linke Abtreibungsorganisation „Demand Justice, die Tatsache, dass die obersten Richter sich bislang nicht geäußert hätten, sollte US-Bürger dazu motivieren, sich die Forderung nach weiteren Richterposten zu eigen zu machen. Auf Twitter schrieb die Organisation: „Wir können nicht länger warten, bis dieses Gericht im Interesse des amerikanischen Volkes handelt – es ist Zeit, das Gericht zu vergrößern.“

Wann der Oberste Gerichtshof sein Urteil zu dem umstrittenen texanischen Abtreibungsgesetz bekannt geben wird, ist noch unklar. Allerdings werden Amerikas höchste Richter in dieser Woche mit den Anhörungen in einem weiteren Fall beginnen, in dem die bislang geltende Rechtslage zu Abtreibungen in Frage steht. Im Fall „Dobbs vs. Jackson Women’s Health Organization“ befasst sich der Supreme Court mit der Frage, ob alle Verbote von Abtreibungen vor der Lebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibs verfassungswidrig sind.

Ausganspunkt war ein im Bundesstaat Mississippi erlassenes Gesetz, der „Gestational Age Act“. Dieses war bereits 2018 verabschiedet worden und verbietet Abtreibungen ab der 15. Schwangerschaftswoche. Derzeit ist das Gesetz durch das Urteil eines Bundesgerichts außer Kraft gesetzt. Geklagt hatte die einzige Abtreibungsklinik in Mississippi, jene „Jackson Women’s Health Organization“, nach der der Fall benannt ist.

Neues Grundsatzurteil denkbar

Rechtsgelehrte sind sich einig, dass die Wahrscheinlichkeit für ein neues Grundsatzurteil in der Abtreibungsgesetzgebung so groß ist wie selten in den vergangenen Jahren. So erklärte der konservative Jurist Michael Stokes Paulsen gegenüber der „Catholic News Agency“, der Fall „Dobbs“ stelle eine direkte Herausforderung für „Roe vs. Wade“ dar. Jenes Grundsatzurteil aus dem Jahr 1973 erlaubt straffreie Abtreibungen im ersten Trimester einer Schwangerschaft, mit gewissen Einschränkungen auch noch im zweiten Trimester. Paulsens Fazit: Man komme nicht darum herum: Entweder „Roe“ oder „Dobbs“ müssten für ungültig erklärt werden.

Steve Aden, juristischer Berater der Lebensschutz-Organisation „Americans United for Life“, sprach von einer „überwältigenden, historischen Gelegenheit“, „Roe vs. Wade“ auf den „Scheiterhaufen der Geschichte“ zu verbannen. Ein Urteil im Fall „Dobbs“ wird bis Juni 2022 erwartet.

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Themen & Autoren
Maximilian Lutz Catholic News Agency (CNA) Joe Biden US-Regierung

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