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Berufungsgericht setzt texanisches Abtreibungsgesetz wieder ein

Das umstrittene texanische Abtreibungsgesetz geht seinen Weg durch die Instanzen. Am Ende könnte der Oberste Gerichtshof entscheiden.
Debatte um texanisches Abtreibungsgesetz
Foto: Jim Lo Scalzo (EPA) | Die Entscheidung, die ein dreiköpfiges Gremium am Berufungsgericht für den Fünften Bezirk, unter den auch Texas fällt, getroffen hat, war von vielen Beobachtern erwartet worden.

Der Streit um das restriktive Abtreibungsgesetz im US-Bundesstaat Texas ist am Wochenende in die nächste Runde gegangen: Nachdem ein Bundesrichter aus Austin das sogenannte „Herzschlaggesetz“, das Abtreibungen de facto ab der sechsten Schwangerschaftswoche verbietet, vorübergehend ausgesetzt hatte, hat es ein Berufungsgericht wieder eingesetzt. Die Entscheidung, die ein dreiköpfiges Gremium am Berufungsgericht für den Fünften Bezirk, unter den auch Texas fällt, getroffen hat, war von vielen Beobachtern erwartet worden.

Sechs Kliniken nehmen Arbeit wieder auf

Der Staat Texas hatte Berufung gegen den Urteilsspruch des Bundesrichters Robert Pitman eingelegt, der am vergangenen Mittwoch angeordnet hatte, das Gesetz mit dem Titel „Senate Bill 8“ temporär auszusetzen. Dieses hindere Frauen „gesetzeswidrig daran, die Kontrolle über ihr eigenes Leben in einer Weise auszuüben, wie sie durch die Verfassung geschützt ist“, so der Bundesrichter.

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US-Medienberichten zufolge hatten unmittelbar danach mindestens sechs Abtreibungskliniken in Texas ihre Arbeit wieder aufgenommen. Diese können theoretisch für die durchgeführten Abtreibungen rückwirkend noch angezeigt werden, da dies laut dem umstrittenen Gesetz möglich ist. Die Mehrzahl der etwa zwei Dutzend Abtreibungskliniken in Texas führte in dem kurzen Zeitraum, in dem das Gesetz außer Kraft war, keine Abtreibungen durch und wartete dessen Gang durch die juristischen Instanzen ab.

Die drei Richter am Berufungsgericht für den Fünften Bezirk, die das Herzschlaggesetz nun wieder einsetzten, riefen die US-Regierung von Präsident Joe Biden auf, bis spätestens Dienstag auf das Urteil zu reagieren. Biden hatte im September gegen das Herzschlaggesetz geklagt. Es ist davon auszugehen, dass der Oberste Gerichtshof am Ende darüber entscheiden wird, ob das Gesetz verfassungskonform ist oder nicht.  DT/mlu

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