Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Verbot von sogenannter "Gehsteigbelästigung"

Die Ampel fürchtet sich vor Gebet und Opfer

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Schutzzonen um Abtreibungskliniken und Beratungsstellen errichten.
Ampel plant Gesetz zu "Gehsteigbelästigung"
Foto: Wilfried Wirth via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Die Ampelregierung will den „Gebetswachen“, die Lebensrechtler auch in Deutschland seit einigen Jahren vor einer Handvoll Abtreibungspraxen und Schwangerenkonfliktberatungsstellen organisieren, den Garaus machen.

Töten lässt sich am besten ungestört. Vermutlich deshalb will die Bundesregierung Lebensrechtlern künftig untersagen, „in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen in einer für die Schwangeren wahrnehmbaren Weise, die geeignet ist, den Zugang zu den Einrichtungen durch die Schwangeren zu beeinträchtigen, der Schwangeren das Betreten der Einrichtung durch das Bereiten eines Hindernisses absichtlich zu erschweren“.

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Was im formvollendeten Amtsdeutsch beinah banal klingt, ist der Kern des Entwurfs der Bundesregierung „eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“. Mit ihm will die Ampelregierung den „Gebetswachen“, die Lebensrechtler auch in Deutschland seit einigen Jahren vor einer Handvoll Abtreibungspraxen und Schwangerenkonfliktberatungsstellen nach US-amerikanischem Vorbild zwei Mal im Jahr für die Dauer von 40 Tage organisieren, den Garaus machen.

20 Jahre währende Erfolgsgeschichte

In diesem Jahr kann „40 Days for Life“ auf eine 20 Jahre währende Erfolgsgeschichte zurückblicken. 2004 veranstaltete die von dem Katholiken Shawn Carney und seiner Frau Marillisa mitbegründeten „Coalition for Life“, die sich später in „40 Days for Life“ umbenannte, in Bryan, einer im US-Bundesstaat Texas gelegen Kleinstadt, die erste 40-tägige Gebetswache vor einer Klinik des Abtreibungsanbieters „Planned Parenthood“ (PP). Mittels Gebet und Fasten sollte die Klinik zur Aufgabe ihres todbringenden Geschäfts bewogen werden.

Was auch gelang. Kurz nachdem die damalige Leiterin der Klinik, Abbey Johnson, 2009 die Seiten wechselte und sich Carney und seinen Mitstreitern anschloss, gab „Planned Parenthood“ die Klinik auf. Die Geschichte wurde 2019 in dem sehenswerten Leinwanddrama „Unplanned“ verfilmt. Seine deutsche, von der „Stiftung Ja zum Leben“ finanzierte Synchronfassung stürmte die Blu-ray/DVD-Charts, nachdem sich die Kinobetreiber in Deutschland geweigert hatten, den Film auszustrahlen. Viele aus Angst davor, „antifaschistische“ Gruppen könnte ihre Kinosäle zerlegen.

Was als lokale Initiative im texanischen Bryan begann, mauserte sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten zu einer globalen Bewegung. Eigenen Angaben zufolge führt „40 Days for Life“ seit 2007 in mehr als 1.000 Städten in 64 Ländern der Welt regelmäßig Gebetswachen vor Abtreibungseinrichtungen durch. Auf ihrer Internetseite reklamiert „40 Days for Life International“ ferner die Schließung von 148 Abtreibungszentren für sich. Damit nicht genug. Aufgrund der Gebets- und Fastenaktionen hätten 256 Angestellte der Tötungsindustrie den Rücken gekehrt und ihren Dienst in Abtreibungskliniken quittiert. Last but least habe man inzwischen 24.224 ungeborenen Kindern auf dem ganzen Globus das Leben gerettet.

In Deutschland steckt „40 Days for Life“ noch in den Kinderschuhen

In Deutschland steckt „40 Days for Life“ noch in den Kinderschuhen. In München, Pforzheim, Frankfurt am Main und neuerdings Kiel haben sich „40 Days for Life“-Gruppen gebildet, die vor Abtreibungspraxen oder „Pro Familia“-Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beten. Vergangene Woche räumte selbst Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), deren Haus den Gesetzesentwurf federführend erarbeitet hat, im ZDF-Morgenmagazin ein, dass es sich bei den Gebetswachen um ein zahlenmäßig sehr überschaubares Phänomen handele. Eines, das in den letzten Jahren jedoch zugenommen habe. Wie Paus im ZDF erklärte, gehe es darum, „das Recht von Frauen auf Selbstbestimmung“ zu sichern, eine „gute Beratung zu bekommen und nicht mit Hass und Hetze konfrontiert zu werden“.

Hass und Hetze. Den Beleg für diesen so erstaunlichen wie ehrenrührigen Vorwurf, blieb die Ministerin bisher schuldig. Wundern muss das nicht. Denn Hass und Hetze vermögen kein einziges Leben zu retten. Aber genau darum geht es „40 Days for Life“. Und so zeigen sämtliche in der vergangenen Woche ausgestrahlten TV-Aufnahmen oder Bilder, mit denen Rundfunkanstalten und Zeitungen ihre Berichte über das Gesetzesvorhaben der Ampel garnierten, denn auch lediglich eine Handvoll stummer Beter, die Schilder mit Aufschriften wie „Gebet für das Leben“, „Abtreibung ist keine Lösung“ oder „Unborn Lives Matter“ trugen.

Dem britischen Ableger von „40 Days for Life“, der in Großbritannien – ähnlich wie in den USA – von den katholischen Bischöfen unterstützt wird, übermittelte das vatikanische Staatssekretariat vor einigen Jahren gar den apostolischen Segen von Papst Franziskus. In dem Schreiben an deren Präsidenten heißt es: „Der Heilige Vater schätzt sehr die engagierte Arbeit, die Sie und alle an den 40 Tagen für das Leben Beteiligten leisten, um die Achtung vor dem Leben aller ungeborenen Kinder zu fördern. Seine Heiligkeit versichert Ihnen seine Gebetsunterstützung. Für Sie, Ihre Kollegen und all jene, die mit ihrem Gebet, Fasten und Opfern unzählige Leben retten und Gott die Ehre geben.“

Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geplant

Soweit will es die Ampelregierung hierzulande offenbar erst gar nicht kommen lassen. Die Ampel, die die Abtreibungslobby zu ihrer Wählerklientel zählt, weshalb sie weite Teile deren Agenda (zum Beispiel Streichung der Paragrafen 219a und 218ff aus dem Strafgesetzbuch) auch in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen hat, verfügt über ausgezeichnete Kontakte zum Bundesverband „Pro Familia“. Der wiederum zählt zu den Gründungsmitgliedern der „International Planned Parenthood Federation (IPPF)“, jenes Dachverbandes, deren Mitgliedsverbände zahlreiche Kliniken aufgrund der Aktivitäten von „40 Days for Life“ schließen mussten. Würde der Ampel-Entwurf tatsächlich Gesetz, stellte jeder Beter im Umkreis von 100 Meter des Eingangs einer Abtreibungsklinik oder Beratungsstellen ein „Hindernis“ dar, dessen „Errichtung“ dann mit einem Bußgeld „von bis 5.000 Euro“ sanktioniert werden kann.

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Ob es allerdings so weit kommt, muss abgewartet werden. Nach der Verabschiedung durch das Kabinett wird der 31 Seiten umfassende Gesetzesentwurf der Bundesregierung zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Ein Grund: Zuständig für die Sicherstellung des „ungehinderten“ Zugangs zu den Beratungsstellen, die jene Scheine ausstellen, die Ärzte zur Vornahme einer straffreien vorgeburtlichen Kindstötungen berechtigen und den Praxen und Kliniken, in denen sie durchgeführt werden, sind die Länder. Sie könnten daher Änderungen verlangen. Wäre dies der Fall, träte der Vermittlungsausschuss in Aktion. Passiert der Gesetzesentwurf hingegen die Länderkammer ohne Beanstandungen, beginnt das übliche Gesetzgebungsverfahren des Bundestags: Erste Lesung, Öffentliche Anhörung von Sachverständigen, Zweite und Dritte Lesung im Parlament. Mit einer endgültigen Entscheidung ist, so oder so, voraussichtlich erst nach Ostern beziehungsweise vor der Sommerpause zu rechnen.

Unzulässiger Eingriff in die Grundrechte?

Dabei sind die Länder gut beraten, ihre Rechtsexperten prüfen lassen, ob und inwieweit der Gesetzesentwurf der Bundesregierung in unzulässiger Weise in die Grundrechte von Bürgern auf Meinungs-, Versammlungs-, und Religionsfreiheit eingreift. Lebensrechtler halten den Ampel-Gesetzesentwurf für verfassungsrechtlich bedenklich oder gar für verfassungswidrig. Ein Grund hier: In allen bisherigen Verfahren haben die Gerichte in Deutschland zugunsten der Lebensrechtler entschieden. Zuletzt der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Der entschied im Mai vergangenen Jahres höchstrichterlich, die Veranstalter hätten das Recht, „selbst über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung zu bestimmen“. Genauso wichtig: „In einer pluralistischen Gesellschaft“ gebe es „kein Recht darauf, von der Konfrontation mit abweichenden religiösen Vorstellungen oder Meinungen gänzlich verschont zu bleiben“. Mehr noch: In ihrer Entscheidung (BVerwG, Beschluss vom 23.05.2023 – 6 B 33.22) verwiesen die obersten Verwaltungsrichter auch das Bild vom „Spießrutenlauf“ dorthin, wo es zumindest bislang hingehört: Nämlich ins Reich der Legende.

Schon klar: Mit der Fiktion wollen die für die Belange ungeborener Kinder empathielosen Befürworter eines Rechts auf Abtreibung das Kopfkino empathiefähiger Normalbürger in Gang setzen und Stimmung gegen Lebenrechtler machen. Doch, wie die Bundesverwaltungsrichter in ihrem Beschluss schreiben, hätten sich für ein derartiges Verhalten von Lebensrechtlern keine Belege finden lassen. Mit Hass und Hetze dürfte es sich nicht anders verhalten.

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