Er ist kein Ruhmesblatt der deutschen Rechtsgeschichte. Von Beginn an trug er alle Merkmale eines faulen Kompromisses. Wundern kann das nicht. War doch ausrechnet ihm im Zuge der deutschen Wiedervereinigung die Aufgabe zugedacht worden, dafür zu sorgen, dass die im sozialistischen Arbeiter- und Bauernstaat sozialisierten DDR-Bürger sich auch in der auf der Menschenwürdegarantie gegründeten freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland heimisch fühlen konnten. In Kraft getreten am 1. Oktober 1995 wird er in diesem Herbst sein zweites Lebensjahrzehnt vollenden.
Der § 218 StGB bleibt unversehrt
Ausgerechnet bei ihrem Lieblingsprojekt, der Streichung des verhassten Abtreibungsparagrafen, scheitern SPD und Grüne auf den letzten Metern. Eine Rekonstruktion.
