Am Mittwoch hat das Kabinett von Bundeskanzler Olaf Scholz einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der nicht nur zeigt, wessen Ungeistes Kind die Ampelregierung ist, sondern auch wie es um die Demokratie in Deutschland derzeit bestellt ist und warum der anschwellende Zorn so vieler Menschen in diesem Land im Grundsatz berechtigt ist, auch wenn er sich bisweilen Wege zu bahnen droht, die sich weder gut heißen noch verteidigen lassen. Der Entwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ gibt nämlich vor, die Lösung für ein Problem zu sein, das gar nicht existiert.
Kein Recht darauf, von abweichenden Meinungen gänzlich verschont zu werden
Schwangeren Frauen, die sich mit dem Gedanken an eine vorgeburtliche Kindstötung tragen, wird in Deutschland weder der Zutritt zu Abtreibungskliniken und -praxen verwehrt, noch müssen sie einen „Spießrutenlauf“ über sich ergehen lassen. Hier und da können sie einer still betenden Gruppe von einer Handvoll Lebensrechtlern begegnen. Nach ZDF-Recherchen ist das derzeit in fünf süddeutschen Städten sowie in Kiel bis zu zwei Mal im Jahr (jeweils bis zu 40 Tagen) der Fall.
Die monatlich aktualisierte Liste der Bundesärztekammer weist allein 380 Abtreibungen vornehmende Praxen und Kliniken auf. In Wirklichkeit sind es ein Vielfaches. Trotz all dem berichten Medien weder von traumatisierten Frauen noch von Ausschreitungen vor diesen Einrichtungen – in Ermangelung anderen Materials haben sie auch ihre jetzigen Berichte mit Bildern illustriert, die still betende Kleinstgruppen von Lebensrechtlern zeigen, die sich Pappschilder umgehängt haben und auf denen so Anstoß erregende Slogans wie „Gebet für das Leben“, „Abtreibung ist keine Lösung“ oder auch: „Unborn Lives Matter“ prangen.
Doch damit nicht genug: Es gibt auch kein einziges rechtskräftiges Gerichtsurteil, das eine Belästigung von abtreibungswilligen Frauen oder Personal von Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen durch Lebensrechtler festgestellt hätte. Was es dagegen gibt, ist ein höchstrichterlicher Beschluss des Bundeverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 23.05.2023 – 6 B 33.22). Dessen 6. Senat hält darin fest: „Es gibt in einer pluralistischen Gesellschaft kein Recht darauf, von der Konfrontation mit abweichenden religiösen Vorstellungen oder Meinungen gänzlich verschont zu bleiben. Ein von politischen Diskussionen oder gesellschaftlichen Auseinandersetzungen unbeschwertes Inneres ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf. Unerheblich sind damit Störungen Dritter, die darin liegen, dass diese mit ihnen unliebsamen Themen konfrontiert werden. Erst recht ausgeschlossen sind Verbote zu dem Zweck, bestimmte Meinungsäußerungen ihres Inhalts wegen zu unterbinden.“
Regierung suspendiert die Grundrechte von Bürgern
Trotzdem fährt die Regierung zur Bekämpfung des von ihr selbst aufgebauten Scheinziels nun Geschütze auf, die die Grundrechte der zum Gegner Erklärten zu pulverisieren drohen. Anders formuliert: Wer nicht die Ideologie der Bundesregierung teilt, wer, wie in diesem Fall, die Ermöglichung der Tötung wehrloser und unschuldiger Menschen im Mutterleib für einen Skandal hält, auf den soll künftig Jagd gemacht werden. Bis zu 5.000 Euro Geldstrafe droht demjenigen, der sollte der Entwurf Gesetz werden, auch weiterhin in Hör- und Sichtweite einer Abtreibung anbietenden Einrichtung für das im Grundgesetz verbürgte Recht auf Leben demonstriert.
Beim Töten von wehrlosen und unschuldigen Kindern im Mutterleib soll sich, so scheint es, niemand gestört fühlen. Wenn aber die Regierung, die Ordnungs- und Schutzmacht der Bürger sein und für die Einhaltung von Recht und Ordnung sorgen soll, die Rechte eben jener Bürger suspendiert und ihre Macht dazu missbraucht, Jagd auf diese zu machen, wie kann sie dann von ihnen Gefolgschaft erwarten?
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