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Sterben ist nie selbstbestimmt

Das Parlament wäre gut beraten, massiv die Suizidprävention auszubauen und nachhaltig zu stärken, anstatt das Unregelbare regeln zu wollen.
Sterben bleibt ein in hohem Maße variabler Vorgang
Foto: imago stock&people via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Sterben bleibt ein in hohem Maße variabler Vorgang, wie überfallartige Todesfälle ebenso belegen, wie jene, bei denen die Suizidassistenz nicht das intendierte Ergebnis bringt.

Vier Stunden lang dauerte die Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags zur gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe. Nötig ist dies nach Ansicht vieler, weil der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 nicht nur das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig und den § 217 StGB für nichtig erklärte. Sondern vor allem, weil die Richter ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ erfanden und zum Grundrecht stilisierten.

Freiverantwortlichkeit“ ist ein zu unscharfer Begriff

Seitdem steht der Gesetzgeber vor der Aufgabe, sicherzustellen, dass alle Bürger von diesem „Recht“ freiverantwortlich Gebrauch machen können und zugleich der Schutzpflicht zu genügen, die dem Staat hinsichtlich des Rechtsguts Leben seiner Bürger zukommt.

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Wenn die Anhörung eines gezeigt hat, dann, dass das unmöglich gelingen kann. Nicht nur, weil „Freiverantwortlichkeit“ ein zu unscharfer Begriff ist. Nicht nur, weil eine seriöse Begutachtung ihres Vorhandenseins oder Fehlens es erforderlich macht, die Sterbewünsche äußernden Personen näher kennen zu lernen und es gar nicht genug Psychologen gibt, um das in akzeptablen Zeiträumen zu bewerkstelligen. Nicht nur, weil Fehlentwicklungen wie das kollabierende Gesundheitssystem, Pflegenotstand, Altersarmut und zerbrochene Familien bereits für eine einschnürende Atmosphäre sorgen.

Sondern auch, weil Sterben nie selbstbestimmt ist. Zwar ist der Prozess des Sterbens, die fortschreitende Desintegration des Organismus, die schließlich zum Tode führt, Interventionen zugänglich, lässt sich das Sterben provozieren, beschleunigen oder hinauszögern. Doch selbst dann bleibt Sterben ein in hohem Maße variabler Vorgang, wie überfallartige Todesfälle ebenso belegen, wie jene, bei denen die Suizidassistenz nicht das intendierte Ergebnis bringt. Letztere betragen, je nach Studie, zwischen sieben und dreizehn Prozent. Das Parlament wäre gut beraten, statt das Unregelbare regeln zu wollen, massiv die Suizidprävention auszubauen und nachhaltig zu stärken.

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Stefan Rehder Bundesverfassungsgericht Deutscher Bundestag Suizidhilfe

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