Im EU-Mitgliedsland Slowenien können unheilbar kranke, schwer leidende Patienten ihr Leben künftig mit ärztlicher Begleitung beenden. Das Parlament in Ljubljana billigte am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz mit den Stimmen von 50 der insgesamt 90 Abgeordneten. Zehn Abgeordnete stimmten dagegen, die übrigen waren abwesend oder enthielten sich der Stimme.
46 Ja-Stimmen, also eine absolute Mehrheit der Sitze, waren für die Verabschiedung erforderlich. Sie kamen vorwiegend von der grün-linken Regierungskoalition von Ministerpräsident Robert Golob. Eine Woche zuvor hatte das slowenische Parlament – mit 50 Ja- und 34 Nein-Stimmen – der Neuregelung bereits einmal zugestimmt, doch war nach einem Veto des Nationalrats eine neue Abstimmung erforderlich. Gegen das neue Gesetz stemmte sich die christdemokratische „Demokratische Partei“ (DS) von Ex-Ministerpräsident Janez Jansa, die stattdessen die Palliativversorgung und das Hospiznetz verbessern und das Gesetz zur Langzeitpflege vollständig umsetzen wolle.
Antrag auf begleiteten Suizid beim Hausarzt
Gemäß dem neuen Gesetz besteht nun die legale Möglichkeit zum assistierten Suizid, falls alle Behandlungsmöglichkeiten des Patienten ausgeschöpft wurden und keine begründete Aussicht auf Genesung oder Besserung besteht. Patienten können bei ihrem Hausarzt einen Antrag auf begleiteten Suizid einreichen. Bleiben Patienten nach einem zweiten Gespräch mit dem Arzt bei der Entscheidung zum Suizid, leitet dieser den Antrag an eine Kommission für assistierte freiwillige Sterbehilfe weiter. Nach der Genehmigung wird ihm eine tödliche Substanz zur Verfügung gestellt, die der Patient selbstständig einnehmen kann.
Bereits vor mehr als einem Jahr, am 9. Juni 2024, hatten sich mehr als 54 Prozent in einem rechtlich nicht bindenden Referendum für eine gesetzliche Regelung des assistierten Suizids ausgesprochen. Bei psychisch kranken Patienten bleibt die Suizidbeihilfe weiterhin untersagt. DT/sba
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