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Bundestagsabgeordnete wollen Suizidbeihilfe neu regeln

Eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe hat die Arbeit an einem neuen Gesetzesentwurf bereits aufgenommen. Ein Verbot ist offenbar vom Tisch.
Lars Castellucci, Deutscher Bundestag, 5. Plenarsitzung
Foto: IMAGO (www.imago-images.de) | Auch in dieser Legislaturperiode wieder eine zentrale Figur bei einer möglichen Neuregelung des assistierten Suizids: der Sozialdemokrat Lars Castellucci.

Abgeordnete von Union und SPD haben sich für eine zeitnahe Neuregelung der Suizidhilfe in Deutschland ausgesprochen. „Ich bin zuversichtlich, dass wir in dieser Legislaturperiode zügig zu einer guten Neuregelung der Gesetzeslage kommen“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Lars Castellucci der „Rheinischen Post“ (RP). Laut dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung formiere sich derzeit eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe, die einen neuen Gesetzesentwurf erarbeiten und in den Bundestag einbringen werde. Ein erstes Treffen habe bereits stattgefunden.

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Anfang Juli 2023 war eine Gruppe um Castellucci und den CDU-Abgeordneten Ansgar Heveling, ebenso wie eine andere um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) mit dem Versuch gescheitert, eine Neureglung der Beihilfe zum Suizid durchs Parlament zu bringen. Bei der entscheidenden Abstimmung erhielt keiner der beiden Gesetzesentwürfe die erforderliche Mehrheit.

Regelung soll vor „Beeinflussung, übereilter Entscheidung und Normalisierung“ schützen

Castellucci ficht das nicht an. Er sei überzeugt davon, dass der Gesetzgeber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine „klare und ausgewogene Regelung“ zum assistierten Suizid schaffen müsse. „Wir müssen die Entscheidung von Menschen respektieren, die ihr Leben selbstbestimmt beenden wollen – aber gleichzeitig verhindern, dass Suizid als etwas Normales erscheint und dadurch verletzliche Menschen unter Druck geraten“, zitiert die RP den SPD-Politiker.

Dass dies nötig und möglich sei, diese Ansicht vertritt auch die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker. Zwar hielten sich die Sterbehilfeorganisationen derzeit stark zurück, doch „wenn wir nichts tun, werden die Anbieter ihr Angebot sicher proaktiver ausgestalten“, sagte die frühere Vorsitzende des Rechtsausschusses der katholischen Nachrichtenagentur KNA. Es brauche daher zeitnah eine Regelung, „die vor Beeinflussung, übereilter Entscheidung und Normalisierung schützt“.

Ethikratsvorsitzender Frister begrüßt die Pläne der Abgeordnete

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, begrüßte die Initiative der Abgeordneten. Dass diesmal von einem gesetzlichen Verbot der Suizidbeihilfe abgesehen werden soll, erhöhe die Chancen für die Verabschiedung einer gesetzlichen Regelung, so der Rechtswissenschaftler gegenüber der KNA.

Zum Hintergrund: Im Herbst 2015 hatte der Deutsche Bundestag nach langer und ausführlicher Debatte mit breiter Mehrheit ein Gesetz beschlossen, das eine kommerzielle und auf Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe bei Strafe verbot (§ 217 StGB). Mit seinem vielfach kritisierten Urteil vom 26. Februar 2020 erklärte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz jedoch für verfassungswidrig und hob den § 217 StGB wieder auf.

1.200 assistierte Suizide in 2024

Anfang des Jahres meldeten die „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“ (DGHS) und der Verein Sterbehilfe, sie hätten 2024 insgesamt rund 800 Suizide begleitet. Der Verein „Dignitas Deutschland“ meldete später 183 begleitete Suizide. Schätzungen zufolge haben sich 2024 zusätzlich rund 200 bis 250 Personen ohne die Unterstützung der genannten Organisationen mit Hilfe von Ärzten suizidiert. (DT/reh)

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