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SPD bringt Antrag zu Paragraf 219a doch nicht zur Abstimmung ein

Die SPD will ihren Gesetzesantrag zur Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche nun doch nicht zur Abstimmung in den Bundestag stellen. Das bestätigte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner in einer ersten Stellungnahme am Dienstag in Berlin.
Union und SPD einigten sich, dass die Bundesregierung einen eigenen Vorschlag zu Paragraf 219a erarbeiten soll.
Foto: A4265/_Michael Kappeler (dpa) | Der Deutsche Bundestag. Foto: Michael Kappeler/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Union und SPD einigten sich danach stattdessen darauf, dass die Bundesregierung einen eigenen Vorschlag zu Paragraf 219a erarbeiten soll. Die SPD hatte Anfang März erklärt, ihren Gesetzentwurf zur Abstimmung zu stellen. Dies war von der Union heftig kritisiert worden. Am heutigen Dienstag hatten sich deshalb die SPD-Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles und Unionsfraktionschef Volker Kauder vor ihren Fraktionssitzungen getroffen und sich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt.

Fechner erklärte, er sei froh, dass die Union ihre Position geändert habe und offen für eine Änderung sei. Die neue Bundesregierung wolle nun einen Änderungsvorschlag vorlegen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe in der Sitzung der SPD-Fraktion ihre ausdrückliche Zusage für einen Vorschlag der Bundesregierung gegeben. "Wir brauchen dringend Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, damit diese sachliche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen weitergeben können", so Fechner.

Die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws bezeichnete den Schritt als "Kniefall der SPD vor der Union". Der Regierungsbeginn sei ein schlechter Tag für die Recht von Frauen und für die Rechtssicherheit von Ärztinnen und Ärzten. Die Linken-Abgeordnete Cornelia Möhring sagte, ihr bleibe gegenüber der SPD "langsam nur noch völliges Unverständnis übrig". Der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae sprach mit Blick auf die Entscheidung der SPD von einer "herben Enttäuschung".

Anlass für die Debatte ist der Fall der Ärztin Kristina Hänel. Das Amtsgericht Gießen hatte sie Ende vergangenen Jahres wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es berief sich dabei auf den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Dieser untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht.

Union und AfD machen sich für eine Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen stark. Die SPD plädiert in ihrem Gesetzentwurf, der nun nicht zur Abstimmung gestellt wird, für eine Abschaffung. Grüne und Linksfraktion haben ebenso einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine solche Abschaffung vorsieht. Die FDP will in ihrem eingebrachten Entwurf das Verbot auf grob anstößige Werbung begrenzen.

Auch die katholischen Kirche hatte sich für eine Beibehaltung des Paragrafen stark gemacht. So hatte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, am Wochenende erklärt, Abtreibung sei rechtswidrig, Werbung könne nicht infrage kommen. Der Bundesverband für Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung hatte eine Abschaffung als einen "Skandal" bezeichnet.

KNA / jbj

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