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Religionsfreiheit: US-Ordensschwestern kämpfen gegen Gesetz zum assistierten Suizid

Am Mittwoch tritt im Bundesstaat New York ein neues Sterbehilfe-Gesetz in Kraft. Ordensschwestern klagen dagegen, zur Mitwirkung gezwungen zu werden – vorerst mit Erfolg.
Die Kathedrale St. Agnes im Bistum Rockville Centre im US-Bundesstaat New York
Foto: CC-Zero/Wikicommons | Auch das Bistum Rockville Centre klagte gemeinsam mit mehreren Ordensgemeinschaften gegen das neue Sterbehilfe-Gesetz. Im Bild: Die Kathedrale St. Agnes im Bistum Rockville Centre im US-Bundesstaat New York.

Vier katholische Ordensgemeinschaften im US-Bundesstaat New York haben vor einem Bundesgericht einen ersten Erfolg erzielt. Der Bundesstaat stimmte zu, die Schwestern bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts nicht zur Teilnahme an der bevorstehenden Neuregelung zur Sterbehilfe in New York zu zwingen. Das neue Gesetz zum assistierten Suizid tritt am 5. August in Kraft.

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Bei den Ordensgemeinschaften handelt es sich um die Carmelite Sisters for the Aged and Infirm („Karmelitinnen für Alte und Gebrechliche“), die Dominikanerinnen von Hawthorne, die Missionsschwestern des heiligen Benedikt und die Little Sisters of the Poor („Kleine Schwestern der Armen“). Mit ihnen klagen das Bistum Rockville Centre, dessen Gesundheitsverbund sowie mehrere Alten- und Pflegeheime und katholische Krankenhäuser auf Long Island. Die Einrichtungen betreuen insbesondere mittellose alte Menschen und unheilbar an Krebs Erkrankte.

Bischof spricht von „wichtigem ersten Schritt zum Schutz der Religionsfreiheit“

Bundesrichterin Anne Nardacci erließ am 30. Juli eine einstweilige Verfügung, wonach die Behörden die Kläger vorläufig weder zwingen dürfen, über den assistierten Suizid zu informieren oder zu beraten, noch Patienten an mitwirkungsbereite Ärzte zu überweisen. Die Einrichtungen müssen auch nicht entsprechende Richtlinien ausarbeiten, Anträge dokumentieren, Voraussetzungen prüfen oder die Verschreibung und Einnahme tödlicher Präparate zulassen.

Die Entscheidung gilt, bis das Gericht im Hauptverfahren entscheidet. Mit der Zustimmung zur einstweiligen Verfügung hat der Bundesstaat jedoch nicht eingeräumt, dass das Gesetz tatsächlich die von den Klägern befürchteten Pflichten enthält.

Dennoch: Der Bischof von Rockville Centre, John Barres, sprach von einem „wichtigen ersten Schritt zum Schutz der Religionsfreiheit“. New York könne die Kirche nicht dazu zwingen, „auf Leiden mit Selbstmord zu reagieren“ oder Kranke und Sterbende im Stich zu lassen. Mutter Mary Rose Heery, Generalpriorin der Karmelitinnen für Alte und Gebrechliche, erklärte, die Schwestern seien dankbar, den Kranken weiterhin „bis zum allerletzten Moment“ beistehen zu können.

Die demokratische New Yorker Gouverneurin Kathy Hochul hatte am 6. Februar das Gesetz zum ärztlich assistierten Suizid („Medical Aid in Dying Act“) unterzeichnet. Es erlaubt volljährigen Einwohnern des Bundesstaats New York, die an einer unheilbaren und irreversiblen Erkrankung leiden und nach ärztlicher Einschätzung höchstens sechs Monate zu leben haben, ein tödliches Präparat zu beantragen und einzunehmen. Damit ist New York der 13. US-Bundesstaat mit einem solchen Gesetz.

Kläger meinen, Gewissensfreiheit nicht ausreichend geschützt

Im Gesetz werden zwar Gewissensgründe anerkannt: Ärzte und medizinisches Personal sowie private Einrichtungen dürfen nicht gezwungen werden, das Präparat selbst zu verschreiben. Nach Auffassung der Kläger reicht dieser Schutz jedoch nicht aus.

Sie befürchten, sie könnten dennoch dazu gezwungen werden – im Zusammenhang mit dem „Palliative Care Information Act“, der schon in Kraft ist und sowohl Ärzte als auch Einrichtungen verpflichtet, unheilbar kranke Patienten über palliative Versorgung und rechtlich verfügbare Optionen zu informieren. Wenn der assistierte Suizid zu den Optionen gehöre, müssten katholische Einrichtungen Anträge dokumentieren oder Patienten überweisen. Dies verletze bereits die Religionsfreiheit und die kirchliche Selbstbestimmung. 

Die Ordensschwestern berufen sich auf frühere Verfahren zum Schutz der Religions- und Gewissensfreiheit. Im Juli 2020 entschied der Oberste US-Gerichtshof zugunsten der Kleinen Schwestern der Armen, als sie gegen das Verhütungsmittelmandat unter der umstrittenen Gesundheitsreform „Obamacare“ geklagt hatten. Ebenfalls setzten sich katholische Einrichtungen gerichtlich gegen Vorschriften durch, die sie zur Durchführung oder Finanzierung geschlechtsverändernder Eingriffe verpflichten sollten. In diesen Verfahren und in Konflikten um die Abtreibung steht die Frage im Mittelpunkt, wie weit der Staat konfessionelle Einrichtungen und medizinisches Personal zur unmittelbaren oder mittelbaren Mitwirkung an Handlungen verpflichten darf, die sie aus Glaubens- oder Gewissensgründen ablehnen.

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