Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel hat die Stellungnahme des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), dem er selbst angehört, zum § 218 StGB kritisiert. Der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ), sagte Rachel, dieser „Paradigmenwechsel“ bereite ihm „große Sorgen“. Deutschland habe mit dem geltenden § 218 StGB eine „klug, ausbalancierte Regelung“. Die „doppelte Anwaltschaft“ für das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Lebensrecht des Ungeborenen habe sich bewährt und dürfe nicht durch Teilstreichung aus dem Strafrecht „ohne Not beseitigt werden“.
Das Festhalten der EKD an der Pflichtberatung abtreibungswilliger Schwangerer, lobte Rachel hingegen. In der Diskussion befindet sich auch die Forderung, die Pflicht der Schwangeren, sich vor einer Abtreibung beraten zu lassen, in einen Rechtsanspruch der Schwangeren auf Beratung umzuwandeln. Falls die Ampelkoalition die 1995 gefundene Regelung verändere und liberalisiere, könnte Deutschland eine gesellschaftliche Spaltung wie in den USA drohen, sagte Rachel, der auch Vorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) von CDU und CSU ist.
Amthor nennt „Kulturkampf“ gegen die geltenden Lebensschutz-Regelungen „hochgefährlich“
Ähnlich äußerte sich auch der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor. Im Interview mit dem Internetportal „katholisch.de“, der Forderung von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), vorgeburtliche Kindstötungen außerhalb des Strafrechts zu regeln, stehe „die Verfassungswidrigkeit geradezu auf die Stirn geschrieben.“ „Das Bundesverfassungsgericht hat klar entschieden, dass es in unserer Rechtsordnung ein funktionierendes Schutzkonzept für das ungeborene Leben braucht, das aus meiner Sicht zwingend im Strafrecht verankert bleiben muss. Der von der Familienministerin und von anderen Vertretern linker Parteien angezettelte Kulturkampf gegen die bestehenden Regelungen des Lebensschutzes“ mache ihm „große Sorgen“, so Amthor weiter.
Der CDU-Politiker, der sich 2019 im Alter von 27 Jahren taufen und in die katholische Kirche aufnehmen ließ, sagte, er habe es „als großes Privileg empfunden, dass wir in Deutschland durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und durch die gefundenen politischen Kompromisse bei der gesetzlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen eigentlich einen gesellschaftlichen Konsens hatten“. Dieser Konsens werde „durch die Politik der Ampel nun massiv bedroht“, was er „für hochgefährlich“ halte. Am Beispiel der USA lasse sich „sehr gut erkennen, welche schlimmen gesellschaftlichen Verwerfungen ein politisches Aufschnüren von gefundenen Kompromissen in Fragen des Schwangerschaftsabbruchs bewirken“ könne. DT/reh
Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.