Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Dritter Prozess um Bibel-Tweet

Päivi Räsänens Fall kommt an den Höchsten Gerichtshof Finnlands

Die finnische Abgeordnete muss sich wegen eines Bibel-Tweets und einer christlichen Broschüre vor dem Höchstgericht verantworten. 
Die Staatsanwaltschaft geht mit dem Fall Paivi Räsänen zum Höchstgericht.
Foto: IMAGO/Emmi Korhonen (www.imago-images.de) | Die Staatsanwaltschaft geht mit dem Fall Paivi Räsänen zum Höchstgericht.

Das Höchste Gericht Finnlands hat bestätigt, den Fall von Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola zu bearbeiten. Das meldete die internationale Menschenrechtsorganisation ADF. Räsänen steht wegen eines Tweets mit Bibelversen unter Anklage, der die offizielle Unterstützung der finnischen lutherischen Kirche für eine LGBTQ-Veranstaltung kritisierte. Ein weiterer Anklagepunkt ist eine gemeinsam mit Bischof Pohjola herausgegebene Broschüre zur christlichen Sicht auf Ehe und Familie. Ein Gerichtstermin ist laut ADF noch nicht bekannt.

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Räsänen, die bereits zwei Freisprüche in Vorinstanzen erzielt hat, zeigt sich gelassen: „Ich bin bereit, die Meinungs- und Religionsfreiheit auch vor dem Obersten Gerichtshof zu verteidigen“, so die Ärztin gegenüber ADF. „Wenn nötig, gehe ich auch zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“, so Räsänen. Laut der finnischen Parlamentsabgeordneten würde ein Freispruch durch den Obersten Gerichtshof einen stärkeren rechtlichen Präzedenzfall für die Meinungs- und Religionsfreiheit schaffen, so Räsänen. Ein solcher würde die Freiheit der Christen, über die Lehren der Bibel zu sprechen, stärker absichern und sich auf die Gesetzgebung und Rechtsprechung in ganz Europa auswirken, hofft die Finnin.

Glaubensüberzeugungen zunehmend kriminalisiert

Es sei „alarmierend“, dass die Staatsanwaltschaft weiter gegen Räsänen vorgehen wolle, so Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF und Teil des Anwaltsteams, das Räsänen weiter vertritt. Er kritisierte die Staatsanwaltschaft dafür, „Menschen jahrelang vor Gericht zu zerren, sie stundenlangen polizeilichen Verhören zu unterziehen und dabei Steuergelder zu verschwenden“. 

In einer Pressemeldung von ADF mahnte Felix Böllmann, Anwalt bei ADF, dass auch Deutschland genau auf diesen Fall schauen solle. Auch hier würden Glaubensüberzeugungen zunehmend kriminialisiert. Staatliche Justiz dürfe nicht zum Austragungsort für weltanschauliche Auseinandersetzungen werden. „Solchen Tendenzen ist entschieden entgegenzutreten“, so Böllmann.

Im Juni 2019 hatte die Polizei nach ihrem Tweet Ermittlungen gegen Räsänen aufgenommen. Die Broschüre, die ebenfalls Gegenstand der Anklage wurde, hatte Räsänen vor fast 20 Jahren verfasst. Räsänen ist seit 1995 Mitglied des finnischen Parlaments. DT/sdu

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