Die finnische Staatsanwaltschaft hat im Fall um die Abgeordnete Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola beschlossen, in Berufung zu gehen und vor das Verfassungsgericht des Landes zu ziehen. Das berichtete am Freitag die Menschenrechtsorganisation ADF International.
Freispruch im November 2023 bestätigt
Die ehemalige Innenministerin Räsänen und Bischof Pohjola waren aufgrund christlicher, bibelbasierter Äußerungen zu Ehe und Sexualethik wegen "Hassrede" angeklagt worden. Unter anderem ging es um einen Tweet Räsänens, in dem sie mit Verweis auf den Römerbrief die Führung der Lutheranischen Kirche dafür kritisiert hatte, die LGBTQ-Veranstaltung "Pride 2019" zu sponsern. Am 14. November 2023 bestätigte das Berufungsgericht in Helsinki den Freispruch aus der ersten Instanz vollumfänglich. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts, ob sie den Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft annimmt, steht noch aus.
Räsänen äußerte sich nach dem Bekanntwerden der Berufungsabsicht der Staatsanwaltschaft zuversichtlich: "Nachdem ich von zwei Gerichten vollständig entlastet worden bin, habe ich keine Angst vor einer Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof. Auch wenn ich mir durchaus bewusst bin, dass jedes Verfahren Risiken birgt, würde ein Freispruch durch den Obersten Gerichtshof einen noch stärkeren positiven Präzedenzfall für das Recht aller auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit schaffen." Zudem ergänzte sie: "Und sollte der Gerichtshof beschließen, die Freisprüche der unteren Gerichte aufzuheben, bin ich bereit, die Rede- und Religionsfreiheit notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verteidigen."
Paul Coleman von ADF International, die Räsänens Verteidigung unterstützen, sprach davon, dass das Verfahren selbst als Strafe eingesetzt werde. Dies sei bei Anklagen wegen "Hassrede" oft der Fall. DT/sost
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